Archiv der Anträge ab 2002

1. von 2016 bis 2019

2018 Notfallversorgung in München

 

Anfrage an den Oberbürgermeister   25.08.2018


Runder Tisch zur Notfallversorgung in München

 

Sehr geehrter  Oberbürgermeister Dieter Reiter,

 

eine sichere Notfallversorgung ist für die Älteren unter uns, auch vertreten durch die Senioren-Union,  Voraussetzung für Sicherheit, wenn plötzlich eine gesundheitlichen Unbill zu ertragen und schnelle medizinische Hilfe notwendig ist.
Im Text wird zunächst die jetzige Situation beschrieben und anschließend die sich daraus ergebenden Fragen, wie ein „Runder Tisch“ hier Verbesserungen bringen kann.  

Bekannt ist:
Es wurden Runde Tische einberufen, um mit allen beteiligten Kliniken in München die stationäre Notfallversorgung zu organisieren.  .
Zur Gewährleistung einer umfassenden Notfallversorgung und Lebensfähigkeit laut Stadtratsbeschluss vom 08.07.2014 müssen  neben den geforderten Funktionsbereichen ausreichend Intensiv- und Überwachungsbetten,   internistische Fachabteilungsbetten und eine ausreichende Zahl allgemeinchirurgischer Betten zur Weiterbetreuung der Patienten nach der Erstversorgung vorgehalten werden.

Diese  Sicherstellung einer umfassenden Notfallversorgung an den vier Standorten der StKM ist notwendig, da eine Verlegung  von PatientInnen nach einer Erstversorgung in andere Klinken voraussehbar zu unzumutbaren und ggf. gesundheitlichen Belastungen führen würde.

Dennoch ist häufig eingetreten, dass alle Notaufnahmen aller Kliniken in München, laut Ivena-Versorgungsnachweis, für Innere Medizin, Intensivmedizin abgemeldet waren.
Seit kurzer Zeit ist die Seite nur noch mit einem Passwort zugänglich, wohl in der Absicht, die Öffentlichkeit nicht weiter zu beunruhigen.  
Bekannt wurden Engpässe bei der Notfallversorgung  Ende letzten Jahres, ein Zustand, der nicht verantwortet werden kann:
 Verlegung von schwerstkranken Patienten mit Rettungswagen und Hubschrauber in anderen Städte, Abverlegung in angrenzende Landkreise oder die täglich bis zu 100 Zwangsbelegungen in Münchner Kliniken mit total überlasteten Notfallzentren. Dazu 
kommt, dass die Notfallzentren auch noch von Patienten verstopft werden, die leicht vom Hausarzt oder Facharzt behandelt werden können.

Daher ist es hilfreich folgenden Fragen nachzugehen :
 1. Werden die „Runden Tische“ wieder einberufen, die von der STKM mit  Kliniken organisiert wurden,  um                  Engpässe in der Notfallversorgung zu vermeiden?
2. Kann der „Runde Tisch“ die Notfallversorgung in München sichern und eine 
    Übereinkunft zur Aufteilung der Notfälle erwirken, wenn notwendige medizinische    
     Abteilungen im Klinikum Harlaching und Schwabing abgebaut werden und dort 
     die Aufnahme von Notfällen wie bisher nicht mehr sicher gestellt ist?
3. Im Winter 2017/18 konnten viele internistische Normal- und Intensivpatienten über
    Monate hinweg nicht mehr an adäquatem Behandlungsplatz und mit ausreichend     
    Personal versorgt werden. Was sagt der Runde Tisch zu den Betten- und   
    Personalkapazitäten, zumal die Einwohnerzahl weiter wächst ? Werden die  
     Kapazitäten nach oben korrigiert? 
    Woher soll das Pflegepersonal dafür kommen? "
4. Kann der  Runde Tisch“ mit Vertreter der Kassenärztlichen  Vereinigung erweitert
      werden, um die ambulante und stationäre Versorgung von Notfällen zu thematisieren?
5.   Wie weit sind die Bemühungen fortgeschritten, die ambulante Betreuung und die
     stationäre Versorgung zu trennen, damit die Notfallzentren für schwerstkranken    
      Patienten ausreichend medizinisches Personal vorhalten können?
Mit freundlichen Grüßen
und Dank für die Mühen
 Dr. Reinhold Babor Bezirksvorsitzender,   
                

Unsere Anträge für die Landesversammlung in Nürnberg 2017

 

 

Sozialmigration

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und CSU-Europagruppe werden erneut aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Sozialmigration innerhalb der EU  nach Deutschland begrenzt wird. Das kann insbesondere dadurch geschehen, das seit dem 1. Januar 2005 in der EU geltende „Wohnlandprinzip“ bei der Gewährung von Sozialhilfe durch ein „Heimatlandprinzip“, das an den Leistungen des Herkunftslandes ansetzt, zu  ersetzen. 

 

Begründung:

Erstmals seit dem 1. Januar 2011 konnten Migranten in EU-Länder und Einwohner anderer EU-Länder in Deutschland Rechtsansprüche auf ein Daueraufenthaltsrecht und volle Sozialhilfe erwerben, wenn sie sich fünf Jahre in einem anderen EU-Land oder in  Deutschland aufgehalten hatten. Diese Rechtsansprüche wurden von der EU mit Beginn des Jahres 2005 durch das „Wohnlandprinzip“ geschaffen. Diese sicherlich gut gemeinte Regelung wird die Sozialkassen, insbesondere in Deutschland erodieren lassen, weil „Zuwanderung in Sozialhilfe“ einerseits „Auswanderung aus Arbeitsverhältnissen“  andererseits gegenübersteht.  
Ein „Heimatlandprinzip“ einzuführen, ist aus diesen Gründen dringend geboten, wonach Sozialhilfe in Zukunft nur nach den Gesetzen des Heimatlandes gezahlt wird.

 

Hinweise auf Betrügertricks in den elektronischen Medien

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die CSU-Landtagsfraktion und der CSU-Parteitag werden gebeten, sich in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass in den öffentlich-rechtlichen elektronischen Medien, bevorzugt vor allem beim Bayer.Rundfunk und im Bayer.Fernsehen vor Hauptnachrichten eine Service-Leiste eingerichtet wird, in der jeweils aktualisiert auf die Betrüger-Tricks vor allem gegenüber älteren Bürgern hingewiesen und gewarnt wird. Als Beispiel sei auf die frühere Sendung "Der 7.Sinn" zu Verkehrsfragen erinnert.

 

Begründung:

 

Fast täglich tauchen neue Varianten von meist Banden-Betrugstricks auf, die vor allem inzwischen Institutionen des
Vertrauens der Menschen - z.B. Polizei, Stadtwerke, Kirchen - bei ihren Tricks mißbrauchen und das Vertrauen der Menschen erschleichen. Die Berichterstattung in Printmedien erreicht gerade älter Menschen nicht
mehr ausreichend, Rundfunk und Fernsehen dagegen werden auch in hohem
Alter genützt.

 

Schlachtverbot ohne sichere Betäubung

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die Senioren-Union erneuert angesichts der sichtbar gewordenen Verstöße gegen das Betäubungsgebot ihren Antrag von 2016 mit der Aufforderung an die CSU-Fraktion im Bayer. Landtag und an die Bayer. Staatsregierung, sowohl das Schlachtverbot ohne verläßliche Betäubung durch härtere Maßnahmen sicherzustellen und auch Ausnahmegenehmigungen bei rituellen Schlachtungen/Schächtungen in geeigneter und zuverlässiger Weise auszuschließen.

 

Begründung:

 

Schlachtungen ohne sichere Betäubung sind unter allen Umständen weder mit Tierschutz, Grundgesetz und Bayerischer Verfassung vereinbar und deshalb dringend und nachdrücklich strafbewert zu unterbinden.

 

Ehe für alle                                                                                                                                                                      Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die Landtagsfraktion der CSU wie der Landesvorstand mögen den Beschluss fassen, das vom Bundesrat eingereichte "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" auf dessen Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

 

Begründung:

 

An der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs bestehen erhebliche Zweifel!

So hat das Bundesverfassungsgericht  in seinem Urteil vom 14. Juli 2002 zu erkennen gegeben, dass es Art. 6 Abs. 1 GG auf den Schutz der Ehe, wie sie vom Gesetzgeber unter Wahrung ihrer wesentlichen Grundprinzipien jeweils Gestalt erhalten hat ( vgl. BVerfGE 31, 58 <82 f.>) angewendet wissen will.

Die Ehe könne nur mit einem Partner des anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohne (vgl.BVerfGE 10, 59 <66>)

 

Erbschaftsteuer  Ländersache

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die Senioren-Union unterstützt den CSU-Vorsitzenden und Bayerischen Ministerpräsidenten in seiner Forderung die Erhebung der Erbschaftsteuer  der Sache und der Höhe nach abschließend in die Zuständigkeit der Länder zu geben.
 
Begründung:


Da die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer ohnehin den Ländern zustehen, ist eine  Übertragung der Gesetzgebungskompetenz überfällig. Erhalten die Länder selbst die Gesetzgebungskompetenz, können sie die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit schnell beseitigen und so Familienbetriebe und Arbeitsplätze schützen.
Durch die Regionalisierung der Erbschaftsteuer kann den unterschiedlichen Gegebenheiten der Länder Rechnung getragen werden, die momentan durch die bundeseinheitliche  Regelung nicht erfasst werden. 

 

Mütterrente

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die Senioren-Union unterstützt den CSU-Vorsitzenden und Bayerischen Ministerpräsidenten in seiner Forderung nach Gleichstellung der Frauen, die vor 1992 geboren haben, bezüglich der Mütterrente und bittet, auch für diese den 3. Entgeldpunkt durchzusetzen. Eine Finanzierung über den Staatshaushalt anstatt  aus der Rentenkasse wäre sinnvoll, da die Mütterrente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

 

Begründung:

 

Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, denn betroffen sind vor allem Mütter, die Erziehungsarbeit zu einer Zeit geleistet haben, als es kaum Kindergärten, Horte und keine Ganztagsschulangebote gab und sie als Mütter keine Wahl hatten zu entscheiden.

 

Rentenanwartschaft pflegender Angehörige

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Der CSU-Parteitag wird aufgefordert, die Partei zu veranlassen, pflegende Angehörige bezüglich des Erwerbs von Rentenanwartschaften den Kindererziehungszeiten gleichzustellen.

 

Begründung:

 

Ohne die Leistung von pflegenden Angehörigen könnte die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht bewältigt werden. Sie nehmen dafür oft Erwerbsausfall in Kauf, was später sich in Renteneinbußen niederschlägt.
Da in höchstem Maße Frauen die Pflege übernehmen (Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter, Schwestern usw.), führt dies wiederum zu einer weiteren Spirale von Frauen-Altersarmut.

 

Todesfälle auf Grund von Krankenhauskeimen

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bleibt weiterhin aufgefordert, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um an allen bayerischen Kliniken und Pflegeheimen die personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Anzahl dort aufgetretener MRE-Fälle, sowie daraus resultierender Todesfälle zu erfassen und den Gesundheitsbehörden ehest möglich vorzulegen.  
 
Begründung:

 

Wer stationäre Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt, wird dort häufig mit bakteriellen Erregern, die gegen Antibiotika resistent sind, angesteckt. Patienten sterben somit an Infektionen, die sie vor Aufnahme ins Krankenhaus nicht hatten. Die „Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene“ beziffert die Todesfallrate in Deutschland auf mehr als 40.000 Personen jährlich. Um wirksame Maßnahmen nach dem Vorbild anderer Länder umsetzen zu können, sind die oben angeführten Daten nötig.  
Die notwendige Datenerfassung scheitert in Bayern unverändert immer noch daran, dass die bayerischen Kliniken und Altenheime aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und wegen Personalmangels die nötigen Daten nicht bereitstellen. So teilt das Referat für Gesundheitswesen der Landeshauptstadt München mit: 
Dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) liegen keine validen Daten über Sterbefälle vor, die kausal auf im Krankenhaus erworbene Infektionen durch multiresistente Keime (MRE) zurückführbar sind. Kenntnisse über Sterbefälle und diese auslösenden Todesursachen erhält das RGU im Rahmen seiner behördlichen Überprüfung von Todesbescheinigungen, die grundsätzlich auf die Beurteilung deren formal korrekter Ausfertigung und Plausibilität der Angaben begrenzt ist.
Es kann nicht länger hingenommen werden, dass sich dafür zuständige Behörden auf die  „formal korrekte Ausfertigung“ von Todesbescheinigungen beschränken, denn der Schutz von Menschenleben muss unbedingte Priorität vor Wirtschaftlichkeitsüberlegungen haben.

 

Pflegekosten,  Leistungen der  Pflegeversicherung

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die CSU-Fraktion im Landtag und die Landesgruppe im Bundestag suchen nach Möglichkeiten, wie die Pflegeversicherung in die Lage versetzt werden kann, um im Pflegefall den sog. Eigenanteil mit zu übernehmen. Vorbild kann in Teilen die gesetzliche Krankenversicherung sein.

 

Begründung:

 

Lebensrisiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind durch gesetzliche        Vorgaben abgesichert. Nicht so der Pflegefall. In der Regel sind die Pflegekosten erheblich höher als die Leistungen der Pflegekasse. Daher muss ein Teil der Pflegekosten selbst gezahlt werden. Dabei handelt es sich um den sog. Eigenanteil.
Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt jeder gesetzlich Versicherte zwar einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird, aber die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Art "Teilkaskoversicherung", weil die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe getragen werden. Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen die Versicherten bzw. die Angehörigen tragen. Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann Vorsorge getroffen werden, den Eigenanteil zu minimieren. Kann der sog. Eigenanteil auch hiermit nicht aufgebracht werden, sind die Sozialämter gefordert, diesen Anteil zu übernehmen.
Daher ist es notwendig, eine Lösung für Pflegefälle ähnlich wie im Krankheitsfall zu finden, um die Kosten der Pflege in voller Höhe abzudecken.
Es wäre in diesem Zusammenhang nachdenkenswert, die den Pflegekassen hieraus entstehenden zusätzlichen Aufwendungen ganz oder teilweise dem Aufkommen aus dem Solidaritätsbeitrag zu entnehmen.

 

Pflicht zur Ausbildung von Pflegekräften

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die Senioren-Union unterstützt das beschlossenen Vorhaben des Landtages, eine Ausbildungsumlage zur Steigerung der Ausbildungsplätze  aber auch zur Reduzierung von Wettbewerbsnachteilen einzuführen. Diese sollte unabhängig, und nicht erst in Kraft treten, wenn das ausstehende Pflegeberufsgesetz auf Bundesebenen beschlossen ist und  jedem Alten- und Pflegeheim zur Pflicht werden.  

 

Begründung: 
 
Um auch in Zukunft den Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zu decken, ist es notwendig, Anreize für die Ausbildung von Pflegepersonal zu setzen. Es wäre absurd, ausgerechnet Betrieben, die dieser  wichtigen Aufgabe nicht nachkommen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ausbildungsbetrieben einzuräumen.
Alten- und Pflegeeinrichtungen mit Ausbildungsplätzen legen die entstehenden Kosten der  Ausbildung auf die Bewohner um. Es handelt sich um erhebliche Beträge bis zu 180 Euro monatlich, die den Bewohnern in Heimen mit Ausbildung von Pflegekräften berechnet werden.
Durch diese Ausbildungskosten ist solcher Pflegeplatz zwangsläufig teurer als in einem Nicht -  Ausbildungsbetrieb, was nicht im Interesse des künftigen Bedarfs an Pflegekräften liegen kann. Ausbildungsbetriebe sollten Vergünstigungen aus der
Ausgleichsabgabe erhalten

 

Deutsche Sprache in der EU

 

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

 

Die CSU-Europagruppe wird erneut aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich die Europäische Kommission vermehrt der deutschen Sprache bedient und somit alle entscheidungsrelevanten Dokumente rechtzeitig auch in Deutsch vorliegen.

 

Begründung:

 

Deutsch ist die meistgesprochene Muttersprache der Europäischen Union. Dennoch werden derzeit noch zahlreiche beratungs- und entscheidungsrelevante EU- Dokumente dem Deutschen Bundestag überhaupt nicht oder nicht vollständig in deutscher Sprache vorgelegt!
Die EU -Kommission darf sich der Verpflichtung auf vollständige Übersetzung in die deutsche Sprache  nicht entziehen. Dagegen werden alle Amtsblätter des Europäischen Parlaments in allen Amtssprachen der Mitgliedsstaaten veröffentlicht.

 

Weitere Anträge aus 2016/2017

 

2016 Anregungen für das Grundsatzprogramm der CSU:

 

Wohnen  -  Ein Stück Heimat bewahren
  In Städten wie auch in bestimmten ländlichen Regionen wird der finanzielle und steuerliche Anreiz zur Förderung des Sozialen Wohnungsbau mit  Seniorenwohnungen zu bezahlbaren Mieten weiter ausgebaut. Gerade in Städten wie München ist das Risiko der Altersarmut groß. Mieten steigen nach einer Sanierung kräftig.

Zu fördern ist auch das „Wohnen im angestammten Quartier“, mit der Möglichkeit eine größere Wohnung nach Auszug der Kinder und Tod des Ehepartners in eine kleinere umzutauschen.  Einrichtungen  für das tägliche Leben sollen weiter fußläufig erreichbar sein.

Auch die dritte Lebensphase wird nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestaltet. Für das Wohnen gibt es Möglichkeiten, die auch von Staat und Kommune finanziell zu fördern sind:
           Barrierefreies Wohnen zuhause auch mit ambulanter Pflege
           Mehrgenerationen-Wohnen ( Wohnen von Alt und Jung)
           Haus- und Wohngemeinschaften  auch mit Pflegewohnplätzen und
          „Betreutem Wohnen“,
          Alten- und Pflegeheimen mit stationärer Pflegeeinrichtung

Das Wohnen auf dem Land kann verbessert werden. Dazu sind Vorgaben von Kommune und Land erforderlich: Den öffentlichen Nahverkehr verbessern, die Verdrängung der Nahversorgung  aus dem Ortskern hin zu Supermärkten bremsen, die ärztliche Versorgung sichern und das teilweise Fehlen kultureller und sozialer Einrichtungen beseitigen.

Das Wohnumfeld mit Gehsteigen, Straßenquerungen und Plätzen
           auch Bushaltestellen ist barrierefrei zu gestalten, besonders für älteren Menschen                                          
           auch mit  Kompetenzeinschränkungen und Behinderungen. 

 Obdachlosigkeit
           Besonders betroffen sind größere Städte, die regelmäßig die Unterbringung          
           Obdachloser eines großen Teils aus den Landkreisen sicherstellen müssen.
           Seit Jahren nimmt die Altersarmut zu. Neben prekären oder gebrochenen    
           Erwerbsbiografien, macht sich die gesetzliche Senkung des Rentenniveaus          
           bemerkbar. Die Rente ist daher der Produktivität (Bruttosozialprodukt)    
            anzugleichen.


In Stichworten:
Sozialen Wohnungsbau,  bezahlbaren Mieten, Wohnen im angestammten Quartier,
Wohnen auf dem Land, finanzeille Förderung, Wohnumfeld, Obdachlosigkeit , Altersarmut , Rente

  

Mobilität im Alter  -   ein Stück Lebensqualität,

Führerschein im Alter
          Eine Pflicht zur regelmäßigen Erneuerung der Fahrerlaubnis oder zwangsweise             
          verordnete Tauglichkeitsuntersuchungen werden abgelehnt. Wünschenswert ist     
          vielmehr, dass ältere Verkehrsteilnehmer auf ihre persönlichen altersspezifischen 
          Stärken und Schwächen aufmerksam gemacht werden.

Förderung der Mobilität mit der Bahn und Öffentlichen Nahverkehrsmittel      
           für Seniorinnen und Senioren  -  „Mobilitätstraining“ anbieten.  Es werden 
           Rahmenbedingungen für die  kommunalen  Verkehrsverbünden und die     
           Deutsche Bahn AG durch die Staatsregierung vorgegeben, wie die Benutzung von
           Bus, Tram und S-Bahn wie Regional- und Fernzügen in Stadt und Land verbessert 
           und gefördert werden kann, neben speziellen Tarifen mit einem deutlichen 
           Preisnachlass für Senioren, dazu   einheitliche Fahrkartenautomaten.
           Die meisten Anrainerstaaten haben günstigere Seniorentarife als wir.

Schutz als Fußgänger,  Radfahrer und Autofahrer im Verkehrsraum durch Aufklärung und Schutzmaßnahment, weil Ältere Verkehrsteilnehmer - zumindest teilweise - andere  Mobilitäts-Bedürfnisse und Mobilitäts-Probleme als jüngere haben.

Unfälle von älteren Menschen im Verkehr  beim Zu-Fuß-Gehen und beim Radfahren ist wesentlich größer als beim Autofahren. Am größten ist das Fußgänger- und das Radfahrerunfallrisiko bei den über 75jährigen Seniorinnen und Senioren.  Somit muss der Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit bei den Senioren ab 65 Jahren als Fußgänger und Radfahrer liegen, in der Gruppe der über 75jährigen Senioren auch als Autofahrer.

 

In Stichworten:
Führerschein im Alter, Förderung der Mobilitäat, günstiger Seniorentarife, Aufklärung und Schutzmaßnahmen, Unfallsrisiko senken

Weitere auch seniorenrelevanten Themen:

Sicherheit   -   Bekämpfung der Kriminalität
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
Kultur und Freizeit
Soziale Einrichtungen

gez.
München, 30. Juni 2016

Dr. Reinhold Babor, Bezirksvorsitzender SEN München und stellvert. Landesvorsitzender

 

2016/2017 Anträge im Stadtrat von Dr. Babor

 

Leben im Alter 

                                                      

Pflege und Gesundheit     06.05.2016

 

Wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere Menschen
Die Landeshauptstadt setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der geplanten Gesundheitsreform auch wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere Menschen entstehen, möglich neben den Klinika Harlaching und Schwabing, dort wo Netzwerke für die Versorgung aufgebaut werden können.

 

Begründung:

 

Die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Menschen ab 65 Jahre nimmt deutlich zu. Aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankungen sowie der damit zusammenhängenden besonderen Behandlungsbedürftigkeit dauerten die Krankenhausaufenthalte älterer Menschen länger als die Krankenhausaufenthalte von Patientinnen und Patienten unter 65 Jahren. Die Zahl der Notfälle ist ebenfalls höher. Auch die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) nimmt zu. Ende 2013 waren  bereits 2,2 Millionen Menschen ab 65 Jahre pflegebedürftig.

Die Blickschärfung für die Anliegen geriatrischer Patienten und die Berücksichtigung der Besonderheiten des alten Menschen in Anamnese, Betreuung und Therapie sind eine große Herausforderung. Daher könnte die Betreuung kranker älterer Menschen  in medizinisch integrierten Versorgungszentren (Hausärzte, Altersmedizin, Hospiz- und Palliativstation, Reha-Abteilungen usw.) effizienter erfolgen.

Bei einer sachdienlichen Ausgestaltung solcher Netzwerke bieten Behandlungsabläufe und Synergien Vorteile, von denen alle Beteiligten profitieren: Die niedergelassenen Ärzte, die Krankenhäuser und nicht zuletzt die Patienten. Es ist dabei wünschenswert, wenn auch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenhäusern kooperieren, ebenso die Sozialverbände vor Ort.
In diesem Zusammenhang kann das Klinikum Harlaching erwähnt werden, da es derzeit eine herausragende Rolle spielt bei der Versorgung der Bürger/innen des Münchner Südens mit seinen Umlandgemeinden. Dabei ist das Notfallzentrum die unbestrittene etablierte Schnittstelle zwischen Ambulanz, Praxis und Krankenhaus. Das BCG-Sanierungskonzept sieht im Klinikum Harlaching neben den Schwerpunkten Neurozentrum und Mutter-Kind-Zentrum (mittlerweile ergänzt durch die operative Gynäkologie) einen Schwerpunkt Seelische Gesundheit/Altersmedizin vor. Ergänzend wurden vom Stadtrat am 08.07.2014 die Erhaltung aller „vier Klinikstandorte … in lebensfähiger Form“ und einer „umfassenden Notfallversorgung (einschließlich SK 1 Patienten) an allen vier Standorten“, also auch am Klinikum Harlaching, beschlossen. Somit sind beste Voraussetzungen für die Realisierung des Moduls „Wohnortnahes integriertes Versorgungszentrum für ältere Menschen im Münchner Süden am Standort Harlaching“ gegeben.
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Der gewählte Seniorenbeirat braucht ein selbstverwaltetes Budget   11.04.2016

 

Zur Zeit gibt es für den gewählten Seniorenbeirat und die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken kein selbstverwaltetes Budget.
Der Stadtrat beschließt für den Seniorenbeirat und den 25 Seniorenvertretungen ein selbstverwaltetes Budget, wie es auch den Bezirksausschüssen und dem Ausländerbeirat
gewährt wird.

 

Begründung

 

Zur Zeit ist der Seniorenbeirat organisatorisch und finanziell an das Sozialreferat angebunden, denn eine Vielzahl der Themen des Sozialreferat hat ältere Menschen als Hauptzielgruppe.
Neben der sozialen Betreuung durch das Sozialreferat hat der Seniorenbeirat weitere Belange der älteren Bevölkerung zu vertreten wie Sicherheit, Gesundheit und Altersmedizin, Mobilität, kulturelle Angebote usw. Diese Bereiche sind nicht im Sozialreferat angesiedelt, sonder zuständig sind das KVR, RGU, der MVV, das Kulturreferat. Daher ist die finanzielle Bindung an das Sozialreferat nicht zwingend notwendig. Vielmehr ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich, der dem Seniorenbeirat wie den Bezirksausschüssen oder Ausländerbeirat ein selbstverwaltetes Budget ermöglicht, damit nicht wie jetzt Ausgaben über 50 € genehmigt werden müssen.“
Der jüngste Beschluss des Sozialausschusses vom 10.03. hat zum Inhalt, dass bezüglich des jährlichen Budget  eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirats im 4. Quartal 2016 vorgelegt wird.
Dabei könnte auch ein selbstverwaltetes Budget beschlossen werden.
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Trümmerfrauen


An den
Intendaten des Bayerischen Rundfunks                                                         13.05.2016
Herrn
Ulrich Wilhelm

Sehr geehrter Herr Wilhelm,
zu Ihrer Information ist das Schreiben an den Redaktionsleiter Andreas Bachmann beigelegt.
In der Sendung Kontrovers am 04.05. wurde zugelassen, dass der Begriff „Trümmerfrauen“ eingeengt wird.
2007 habe ich mit weiteren vom Vorhaben überzeugten Mitgliedern den „Verein  Dank der Aufbaugeneration, insbesondere den Trümmerfrauen e.V.“ gegründet.
2013 konnte ein bescheidener Gedenkstein errichtet werden. Dankesbekundungen aus ganz Deutschlad folgten, auch von Frauen die diese Nachkriegszeit  durchlebten und ein ganz anderes Bild im Gegensatz zur Sendung von Trümmerfrauen vermittelten, so wie es den Frauen der Aufbaugereration gebührt. Diesen Begriff von Trümmerfrauen teilen wir.

Herzlichst
(Dr. Reinhold Babor, Stadtrat)
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Leben im Alter

 

Wohnen 

Wohnungsgrundrisse  für veränderbare Wohnungsgrößen    12.05.2016


In Wohnungsbauprogrammen werden Pilotprojekte gestartet, mit denen geprüft wird, wie  geeignete Wohnungsgrundrisse eine spätere Aufteilung in kleinere Wohneinheiten ohne große und kostspielige Umbauten technisch ermöglichen, bei Bedarf wieder die größeren Wohnungen entstehen und die Wohnmobilitätsberatung zu organisieren ist.

 

Begründung:

 

Veränderbare Wohnungsgrößen können dazu beitragen, den Wohnungsbedarf den verschiedenen Lebens-Phasen anzupassen und gleichzeitig im vertrauten Viertel wohnen zu bleiben. Dies wird nach vielen Untersuchungen gerade im Alter von den meisten Menschen gewünscht. Ein Wohnungsumzug in eine kleinere Wohnung muss dann nicht erwogen werden, wenn der Ehepartner verstorben und die Kinder aus dem Haus sind.
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Presse Info Senioren-Union 13.11.2017


Stadtrat Dr. Reinhold Babor mobil   0160 4044770

Frei werdendes Gelände am Klinikum Harlaching
für ein wohnortnahes integriertes Versorgungszentrum für ältere hilfsbedürftige Menschen nutzen

In der Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses vom 09.11.2017 (Nr. 14-20/V 09542)
Medizinische Versorgung im Alter werden auf den Seiten 22 und 23 unter 9. mein Antrag vom 12.05.2016 und der Antrag der Bürgerversammlung  des BA 18  vom 24.11.2016 positiv aufgegriffen und dazu ausgeführt:

„Damit wird das Ziel verfolgt, alle an der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung beteiligten Akteure zu vernetzen, um eine Verbesserung der Versorgungssituation alter hilfsbedürftiger Menschen im Krankheitsfall wohnortnah zu erreichen. Die Initiative Klinikum Harlaching hat dazu eine Ideenskizze erstellt. Diese wird zusammen mit dem RGU weiterentwickelt.“

Stadtrat Dr. Reinhold Babor und Vorsitzender der Initiative Klinikum Harlaching:
„ Es ist wichtig zu betonen, dass der Standort Harlaching als Pilotregion für die benachbarten Stadtbezirke und direkt angrenzenden Umlandgemeinden gute Voraussetzung bietet, ein solches Versorgungsnetz für ältere hilfsbedürftige Menschen  zu schaffen. Auch sollte das Referat für Stadtplanung diese Nutzung bei städtebaulichen Überlegungen für das freiwerdende Areal berücksichtigen.“ 

Auch das medizinische Versorgungsmanagement des RGU wird in Zusammenarbeit mit der Katholische Stiftungsfachhochschule die Konzeptentwicklung voranbringen.

Stadtrat Dr. Reinhold Babor weiter:
„Die Initiative Klinikum Harlaching hat wichtige Vorarbeit geleistet und ist weiterhin bei der Umsetzung des Projekts beteiligt. Die Finanzierung und der Betrieb dieses Versorgungszentrum könnte erleichtert werden, wenn Zweckverbände mit den angrenzenden Gemeinden zustanden kommen. Das Klinikum Harlaching kann mit dem Erhalt hierzu notwendiger Abteilungen der inneren Medizin und der vorhandenen Notaufnahme das Versorgungszentrum unterstützen.“

gez.
Dr. Reinhold Babor
Stadtrat
Bezirksvorsitzender Senioren-Union München
Vorsitzender Initiative Klinikum Harlaching
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Am 09.08.2017 berichtet die SZ, dass die Streifenkarte aus den neuen Automaten erhältlich sein wird.

Die gerade bei Senioren beliebte Streifenkarte konnte über Jahre nicht mehr bei Fahrer gekauft werden. Auch die aufgestellten Automaten in Tram und Bus waren nicht eingerichtet, um Streifenkarten zu erwerben.
Eine Reihe von Anträgen vergangener Jahre haben  auf diesen schlechten Service der MVG hingewiesen.

Antrag Nr. 3505 vom 17.01.2002 Dr. Reinhold Babor 
Die beliebte Streifenkarte muß in allen Verkehrsmitteln erhalten bleiben! Ablehnung, es besteht die Möglichkeit Streifenkarten an den vorhandenen stationären Automaten oder  sonstige Verkaufsstellen zu erwerben

Antrag Nr. 481 vom 28.11.2002  Dr. Reinhold Babor  Elisabeth Schosser
Fahrscheinverkauf – insbesondere der Streifenkarte – verbessern
Ablehnung, keine Notwendigkeit

Antrag Nr. 2128 vom 02.12.2004 Dr. Reinhold Babor
Wiedereinführung der Streifenkarte in Tram und Bus
Ablehnung, nicht notwendig, da Vorverkauf möglich ist.

Antrag Nr. 1190 vom 13.11.2009  Dr. Reinhold Babor

Streifenkarten wieder in Tram und Bus – Mobilitätshilfe für   Seniorinnen und Senioren
Ablehnung, die in Tram und Bus aufgestellten Automaten stellen eine 
Ergänzung der MVG-Verkaufstellen und stationären Automaten dar.

Jetzt erst 2017 werden Automaten in Bus und Tram  montiert, aus denen auch  Streifenkarten erhältlich sind.
Eine längst überfällige Verbesserung für alle, die nicht täglich mit dem MVV unterwegs sind.

 

2016 Parteitag  5./6. November in München

 

Wer mehr erfahren möchte:
Unsere Anträge wurden vom Landesvorstand der SEN gebilligt und dann dem Parteitag als Anträge der SEN Bayern vorgelegt
Einige Anträge konnten vom Delegierten Dr. Reinhold Babor zum Parteitag direkt gestellt werden.

 

Gebühren für Kindergartenplätze     Antragsteller: Dr. Reinhold Babor
Der Parteitag möge beschließen:
 
Die Staatsregierung prüft, wie mit notwendigen Rahmenrichtlinien die Halbtagsgebühren für Kindergärten erlassen werden können.
 
Begründung:
 
Frauen, die nur halbtags arbeiten, um Zeit für die Familie zu haben, verdienen in der Regel weniger. Dieser Nachteil kann durch einen Kindergartenplatz mit freien Halbtagsgegühren gemindert werden. Dies ist dann ein deutliches Zeichen, dass Kinder auch in der Familie erzogen werden sollen und damit der Familienzusammenhalt gefördert wird.
 
In Hamburg ist unabhängig von einer Halbtagsbeschäftigung generell von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr der Kindergartenplatz mit Mittagsessen frei. Bei längeren Verweildauern als 5 Stunden werden nach Einkommen gestaffelte Gebühren erhoben.
 
 Beschluss des Parteitages:
 
 Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
 
Begründung:
 
In Bayern wird bereits viel für die Entlastung der Eltern von Gebühren getan. So ergibt sich durch den Elternbeitragszuschuss von derzeit 100 Euro monatlich im letzten Kindergartenjahr nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG bei entsprechender Buchung in vielen Fällen eine Beitragsfreiheit. Die Kosten für den Freistaat Bayern belaufen sich hier auf ca. 140 Millionen Euro p.a. (vgl. Haushaltsansatz 2017). Die für die Kinderbetreuung zuständigen Gemeinden in Bayern können darüber hinaus auf günstige Förderkonditionen zurückgreifen und so niedrige Gebühren festlegen. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird dennoch aufgefordert, zu prüfen, ob die zusätzlichen Kosten, die die im Antrag beschriebene Form der Beitragsfreiheit mit sich bringen würde, vom Freistaat Bayern geleistet werden könnten, ohne dass dadurch bei Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingespart werden müsste.
 
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Burka-Verbot             Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestagwird aufgefordert, sich für folgendes einzusetzen:  Für ein Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit und damit einhergehend, zum Schutz der Frauen, für eine Strafbewehrung bei nötigendem Verhalten.  Für die Zurückweisung der Legitimierung und  Begründung der Verschleierung von Frauen unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit.
 
Begründung:
 
Verhüllung und Verschleierung sind keine islamischen Religionsgebote, sondern entspringen verschiedenen Traditionen der orientalischen Welt. Dies wird von zahlreichen Koranwissenschaftlern und  Imamen bestätigt. Ein sich Berufen auf die Religionsfreiheit ist daher unlauter. 
 
Im Gegenteil ist diese Art von Verschleierung Zeichen der Unterdrückung der Frau und daher mit unseren freiheitlich-demokratischen Grundwerten unvereinbar. Unsere Gesellschaft darf vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Auswirkungen auf unser Zusammenleben diese  falsch verstandene Toleranz nicht gewähren. Zudem stellt sie ein maximales Integrationshindernis dar.
 
Die Mehrzahl der Muslime, die nach Deutschland kommen, lehnt einen radikalen Islam ab. Sie sind auch nach Europa geflohen, weil hier die Prinzipien des Rechtsstaates gelten. Es ist unsere Aufgabe die Rechte der Frauen in unserem Land zu verteidigen und uns gegen ein – direkt oder aus dem sozialen Umfeld – erzwungenes Tragen der Verschleierung einzusetzen.
 
Beschluss des Parteitages:
 
Zustimmung
 
Ergänzend wurde beschlossen:
 
Die CSU lehnt Burka, Niqab und vergleichbare gesichtsverdeckende Kleidung, die der Vollverschleierung von Frauen dienen, grundsätzlich ab. Vollverschleierung beeinträchtigt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie steht mit ihrer frauenverachtenden Symbolik im Widerspruch zur Gleichberechtigung und Würde der Frau. Sie leistet Parallelgesellschaften Vorschub und ist damit ein Integrationshemmnis. Die Vollverschleierung widerspricht unserem tradierten und über Jahrhunderte entstandenen gesellschaftlichen Konsens. Wir lehnen sie daher ab und fordern, dass alle Menschen ihr Gesicht zeigen. 
Für die zentralen Bereiche des öffentlichen Lebens bedarf es des klaren gesetzgeberischen Zeichens, dass in einer freiheitlich-demokratisch geprägten Gesellschaft eine offene Kommunikation unverzichtbar ist. Dies muss die Rechtsordnung unmissverständlich zum Ausdruck bringen und von den Menschen muslimischen Glaubens in unserem Land aktiv einfordern:
 
Behörden und staatliche Institutionen repräsentieren unsere freiheitlichdemokratische Gesellschaft in herausgehobener Weise. Der Staat ist zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Ein Vertrauen in die Beamten und sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und damit auch in die Tätigkeit und Integrität des Staates ist gerade dann nicht gegeben, wenn das Tragen von Kleidungsstücken eine offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern unmöglich macht oder erschwert. Deshalb ist Vollverschleierung im öffentlichen Dienst inakzeptabel.
 
Der Grundsatz des „offenen Gesichts“ muss gerade für den Bildungsbereich gelten. In Kitas, Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist kein Platz für Vollverschleierung. Denn für eine gelingende Bildung und Erziehung aber auch bei Prüfungen ist zwischen Lehrenden und Lernenden eine offene Kommunikation unabdingbar. Diese muss den Ausdruck von Gedanken und Gefühlen auch durch Mimik und Gestik zulassen und darf diese nicht hinter einen Vorhang verbannen.
 
Im Gericht muss das Gesicht von Berufs- und Laienrichtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und sonstigen Verfahrensbeteiligten vollständig sichtbar und erkennbar sein. Dies dient der Gewährleistung eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens. Andernfalls wird die gerichtliche Wahrheitsfindung unzumutbar erschwert.
 
Dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, etwa bei Pass- oder Verkehrskontrollen, im Meldeamt, auf dem Standesamt etc., muss das Zeigen des Gesichts auch durchgesetzt werden können. 
 
 Vollverschleierung ist überdies in solchen Situation zu verbieten, in denen sie eine Gefahr für andere wird. Dies gilt insbesondere im Straßenverkehr. 
 
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich darauf hinzuwirken, dass die Verschleierung des Gesichts in diesen für das Funktionieren der Rechtsordnung und des gesellschaftlichen Lebens zentralen Bereichen gesetzlich verboten wird. 
 
Die CSU wird sich darüber hinaus intensiv in die politischen und gesellschaftlichen Debatten einbringen und jenseits gesetzlicher Regelungen alles dafür tun, dass Burka, Niqab und vergleichbare gesichtsverdeckende Kleidung keine weitere Ausbreitung im Straßenbild unserer Städte und Gemeinden finden.
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Asyl- & Flüchtlingspolitik         Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass  eine sachgerechte Berichterstattung die realen Zustände widerspiegeln kann.  abgelehnten Asylbewerbern kein Duldungsrecht mehr eingeräumt wird.   niemand unregistriert in unser Land einreisen kann.  straffällig gewordene Asylbewerber und Flüchtlinge sowie Hassprediger konsequent abgeschoben werden.  Nicht bleibeberechtigte Wirtschaftsflüchtlinge umgehend zurück geschickt werden.
 
Begründung:
 
Nur durch Begrenzung und Ordnung sind die großen Herausforderungen der Flüchtlingskrise zu bewältigen. Daher ist es notwendig, zu einem System der Ordnung zurückzukommen. Dafür ist es unabdingbar, zu wissen, wer in unser Land kommt. Es muss daher sichergestellt werden, dass jeder Flüchtling beim Betreten unseres Landes registriert wird.
 
Eine Integration der anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge kann nur gelingen, wenn es zu einer zahlenmäßigen Begrenzung der Zuwanderung kommt. Dazu gehört auch, abgelehnte Asylbewerber und Wirtschaftsflüchtlinge konsequent auszuweisen. Auch wer hier straffällig wird oder Hass predigt, hat sein Gastrecht verwirkt und soll schnellstmöglich abgeschoben werden.
 
Beschluss des Parteitages:
 
Zustimmung
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Freie Religionsausübung in Flüchtlingsunterkünften     Antragsteller: Senioren-Union Bayern
(SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Maßnahmen zu ergreifen, dass das Recht auf freie Religionsausübung auch in Flüchtlingsunterkünften gewährleistet bleibt.
 
Begründung:
 
Übergriffe auf Flüchtlinge auf Grund ihrer Religion sind keine Seltenheit mehr und können nicht geduldet werden.
Wegen ihres Glaubens wurden diese in ihrer Heimat verfolgt und teilweise gar inhaftiert. Wenn diese verfolgten und oftmals traumatisierten Menschen nach Deutschland kommen, werden sie nun auch hier in Flüchtlingsunterkünften oftmals Ziel von religiös motivierter Gewalt. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, dies zu unterbinden. 

Beschluss des Parteitages:
 
Zustimmung   
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Schlachtverbot ohne sichere Betäubung       Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, das Schlachtverbot ohne sichere Betäubung auch bei rituellen Schlachtungen/Schächten sicherzustellen und Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Weise auszuschließen.
 
Begründung:
 
Schlachtungen ohne sichere Betäubung sind weder mit dem Tierschutz, unserem Grundgesetz oder der Bayerischen Verfassung vereinbar und daher dringend zu unterbinden
 
Beschluss des Parteitages:
 
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
 
Begründung:
 
Nach dem Tierschutzgesetz besteht ein grundsätzliches Verbot des betäubungslosen Schlachtens. Abweichend hiervon kann die zuständige Behörde (Landratsämter) Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. 
 
Bisherige Initiativen im Bundesrat, das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) zu verbieten bzw. weitgehend einzuschränken, sind von der Bundesregierung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt worden. Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die Ausnahmeregelung in § 4a TierSchG einen verfassungsrechtlich gebotenen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf freie Religionsausübung einerseits und dem Staatsziel Tierschutz andererseits her. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil im Jahr 2011 ebenfalls das Schlachten ohne Betäubung aus religiösen Gründen bestätigt.
 
Da für eine Änderung des Tierschutzgesetzes der Bund zuständig ist, sollte der Antrag an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag überwiesen werden.
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Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik mit Österreich     Antragsteller: Dr. Reinhold Babor

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich dafür ein, dass die Flüchtlingspolitik mit Österreich abgestimmt wird und der unkontrollierte Grenzübergang für Unberechtigte gestoppt wird.
 
Begründung:
 
Die EU ist darauf angewiesen, dass die Mitgliedsländer dabei helfen, den Grenzübertritt der Einwanderer, Flüchtlinge und Asylbewerber zu organisieren und wieder in ihren rechtlichen Rahmen zurückzuführen. Nach wie vor gibt es die illegalen Einwanderungsströme, die schnell, konsequent und nachweislich korrekt registriert werden müssen, um unsere eigene Aufnahmefähigkeit nicht überzustrapazieren. Da an unserer südlichen Landesgrenze die österreichischen Nachbarn eine divergente Aufnahmestrategie beschlossen haben und verfolgen, ist es zwingend, dass unsere Sicherheitskräfte und die Aufnahmebehörden in ständiger Abstimmung mit den Verantwortlichen dort dafür sorgen, dass die europäischen Standards auch an unseren Landesgrenzen eingehalten werden.
 
 Beschluss des Parteitages:
 
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
 
Begründung:
 
Bis zu einem effektiven Schutz der EU-Außengrenzen ist ein Schutz der Binnengrenzen unerlässlich. Insofern ist eine Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Österreich im Hinblick auf die Grenzsicherung zwingend notwendig und zu begrüßen. Diese Zusammenarbeit findet auch bereits statt. So machen sich etwa im gemeinsamen Deutsch-Österreichischen Polizeikooperationszentrum, das im vergangenen November zur Bewältigung der Migrationslage an der deutsch-österreichischen Grenze in Passau ins Leben gerufen wurde, bisher insgesamt 35 Polizeibeamte für die Sicherung der Grenzen der beiden Länder stark. 
 
Inwieweit die Zusammenarbeit und Koordinierung weiter ausgebaut werden soll, bedarf aber der näheren Prüfung.
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Christliche Flüchtlinge in eigene Unterkünfte      Antragsteller: Dr. Reinhold Babor

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich dafür ein, dass christliche Flüchtlinge in gesonderten Unterkünften untergebracht werden.
 
Begründung:
 
Die Übergriffe auf christliche Flüchtlinge sind keine Seltenheit mehr und können nicht geduldet werden. Das Leben und Überleben der assyrischen, chaldäischen und armenischen Christen und auch der Jesiden ist in ihren Heimatländern Syrien und Irak bei den dortigen brutalen Auseinandersetzungen und mörderischen Terrorakten kaum mehr möglich. Wegen ihres Glaubens wurden sie in ihrer Heimat verfolgt und sind teilweise gar inhaftiert.  Selbst wenn diese verfolgten und oftmals traumatisierten Christen nach Deutschland kommen konnten, werden sie in Asylantenheimen oftmals von fanatischen Moslems bedroht. In letzter Zeit sind solche Übergriffe bekannt geworden. Es ist eine fatale Fehleinschätzung, radikalisierten Moslems beizubringen, dass alle Religionen friedlich bei uns zusammenleben müssen. Daher ist es dringend geboten, dass das Innenministerium die Bezirksregierungen anweist, getrennte Unterkünfte in den Kommunen zu organisieren.  
 
Beschluss des Parteitages:
 
Ablehnung
 
Begründung:
 
Christen, aber auch Angehörige anderer Religionen wie die Jesiden, suchen bei uns Schutz, weil sie in ihren Heimatländern wegen ihres Glaubens verfolgt wurden. Dem grundsätzlichen Ziel des Antrags, zu verhindern, dass sie in Deutschland ähnlichen Anfeindungen ausgesetzt sind wie in ihrer Heimat, ist daher zuzustimmen. 
 
Die vom Antragsteller vorgeschlagene generelle getrennte Unterbringung von Flüchtlingen
nach Religionszugehörigkeit oder Konfession ist allerdings kritisch zu sehen. Vielmehr muss – abgesehen von den immensen Kosten und dem logistischen Aufwand – den Schutzsuchenden der Grundsatz der Religionsfreiheit und seine Bedeutung in unserem Land von Anfang an vermittelt werden. 
Ferner sei darauf hingewiesen, dass weitere Maßnahmen, um den Schutz der Christen und Jesiden zu gewährleisten, bereits ergriffen worden. Dies betrifft etwa die Auswahl des Wachpersonals in Flüchtlingsunterkünften, das nicht nur fachlich qualifiziert sein muss, möglichst auch gemischt zusammengesetzt sein sollte. Auch in Reaktion auf Berichte über vereinzelte Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften durch das Bewachungspersonal selbst werden die Anforderungen an die Auswahl des eingesetzten Personals verschärft. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird noch im Herbst im Deutschen Bundestag verabschiedet.
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Erbschaftsteuer Ländersache         Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer in die Zuständigkeit der Länder übergeht.
 
Begründung:
 
Da die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer ohnehin den Ländern zustehen, ist eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz überfällig.
Erhalten die Länder selbst die Gesetzgebungskompetenz, können sie die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit schnell beseitigen und so Familienbetriebe und Arbeitsplätze schützen.
Durch die Regionalisierung der Erbschaftsteuer kann den unterschiedlichen Gegebenheiten der Länder Rechnung getragen werden, die momentan durch die bundeseinheitliche Regelung nicht erfasst werden
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 Gesundheitsversorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen   Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle Kosten der Gesundheitsversorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen aus Steuermitteln finanziert werden. 
 
Begründung:
 
Die Belastung der Gesundheitsversorgung durch anerkannte Flüchtlingen und anerkannte Asylbewerbern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht  einseitig den Beitragszahlern im Gesundheitswesen aufgebürdet werden. 
 
Entsprechend der jahrelangen Forderung der Senioren-Union, im System der gesetzlichen Rentenversicherung die sog. beitragsfremden Leistungen ebenfalls als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus der Rentenkasse herauszunehmen, ist es hier ebenfalls geboten, ein beitragsfinanziertes System nicht weiter durch Fremdleistungen und damit einhergehende Beitragserhöhungen zu belasten.
 
Beschluss des Parteitages:
 
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
 
Begründung:
 
Der vorliegende Antrag behandelt die medizinische Versorgung von Personen mit Bleiberecht. Bei dieser Personengruppe wird die medizinische Versorgung meist über die Gesetzliche Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) sichergestellt. Der Freistaat Bayern ist nicht zuständig für die Versorgung von Personen mit Bleiberecht. Die ausschließliche Zuständigkeit liegt hier beim Bund. Der Bund wäre daher auch dafür zuständig die Finanzierung aus Steuermitteln sicher zu stellen.  In der CSU wurde schon früh darauf hingewiesen, dass die Integration der großen Anzahl von Flüchtlingen in das Gesundheitssystem nicht ohne finanzielle Konsequenzen ablaufen kann. Aktuell wird im Rahmen des PsychVVG eine Regelung geschaffen, die die Nutzung von 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ermöglicht. Die geplante Entnahme soll zur Finanzierung der GKV-Kosten für Flüchtlinge in diesem und im kommenden Jahr sowie zum Ausbau der Telemedizin dienen. Der Rückgriff in die
 
Liquiditätsreserven soll ein einmaliges Ereignis sein, da es sich bei den Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung um vorübergehende finanzielle Auswirkungen handeln soll. Bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt seien perspektivisch Mehreinnahmen zu erwarten. Allerdings ist die Finanzierung der Gesundheitskosten für Flüchtlinge eine gesamtstaatliche Aufgabe die – zumindest bei einer längerfristigen Belastung - aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Letztlich kann es nicht sein, dass die Krankenkassenleistungen für Flüchtlingen über eine Erhöhung von Zusatzbeiträgen der Versicherten in der GKV finanziert wird. Die Zahlungen des Bundes an die GKV müssen hier kostendeckend sein, damit die Kosten nicht an den Beitragszahlern hängen bleiben.
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Medizinische Versorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen  Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

 Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit der eingeschränkte Standard der medizinischen Versorgung (§ 4 AsylbLG), wie er für Asylbewerber und Flüchtlinge während der Aufenthaltsdauer der ersten 15 Monate gewährt wird, auch auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden kann.  
 
Begründung:
 
Nach derzeitigen Erhebungen befindet sich ein Großteil der anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Um die staatlichen Sozialsysteme nicht weiter zu belasten und die Kosten der Gesundheitsversorgung für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge nicht weiter in die Höhe zu treiben, ist es geboten, die eingeschränkte medizinische Versorgung nach § 4 AsylbLG auch auf diesen Personenkreis auszudehnen.
 
Beschluss des Parteitages:
 
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
 
Begründung:
 
Die Zielrichtung im Hinblick auf den betroffenen Personenkreis in diesem Antrag ist nicht ganz klar. Soweit hier der Zugang von Flüchtlingen mit Aufenthaltstiteln zur GKV angesprochen sein sollte, die nach positivem Abschluss des Asylverfahrens einer eigenständigen Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 2a SGB V unterliegen, ist voranzuschieben, dass es nicht möglich ist, eine Einschränkung des Versorgungsumfanges für Anerkannte über das AsylbLG zu regeln. Denn der Anwendungsbereich des AsylbLG (§ 1) ist in diesen Fällen nicht mehr eröffnet.
 
Sondergesetzlich könnten materielle Einschränkungen des Leistungsanspruchs entsprechend der geltenden Regelung in § 27 Abs. 2 SGB V definiert werden. Dort werden Wartezeiten z.B. für Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bis 5 des AufenthG erteilt wurde, geregelt. Ziel dieser Norm ist es, die Gesamtheit der Beitragszahler im bestimmten Umfang von den Kosten des Zahnersatzes freizustellen. Über die Einführung von Wartezeiten hinaus dürfte es aber vor dem verfassungsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz kaum möglich sein, Leistungseinschränkungen für bestimmte Personen rechtssicher zu gestalten, wenn diese andererseits einer Versicherungspflicht in der GKV unterworfen sind und hierfür Beiträge nach den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen entrichtet werden
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Einrichtung einer Pflegekammer        Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich für die zeitnahe Einrichtung einer „Pflegekammer“ als schlagkräftige Organisation der Pflegeberufe einzusetzen.
 
Begründung:
 
Die im Pflegebereich tätigen Fachkräfte sollten in einer Interessenvertretung und zwar einer Pflegekammer, vertreten sein. Bei einer Umfrage zur Pflegekammer hatten sich 50 Prozent der Befragten für eine Gründung ausgesprochen. Auf Ablehnung stieß diese Form der Selbstverwaltung damals bei 34 Prozent Befragten. 
 
Mit einer Pflegekammer im Rücken werden die Pflegepersonen im politischen Betrieb anders wahrgenommen – eine dringende Aufwertung der Pflegeberufe! Zuständigkeiten für Berufsrecht, Erstellung einer eigenen Berufsordnung und Mitwirkung im Pflegebildungsbereich werden nach heutigen Maßstäben nur einer Kammer zugeordnet. Dies funktioniert nicht mit dem Pflegering oder der jetzt vorgeschlagenen Vereinigung der bayerischen Pflege. Eine freiwillige Mitgliedschaft und eine nicht ausreichende finanzielle Ausstattung reduziert die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Pflegeberufe auf den jetzigen Stand und verhindert eine Weiterentwicklung.
Der vorliegende Gesetzentwurf konterkariert die Vorgaben und Prinzipien des Kammerrechts der Länder. Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung sind bei diesem Modell nicht gegeben und werden eine Aufwertung der Pflegeberufe verhindern.
Zudem wird die dringend benötigte zahlenmäßige Erfassung der Pflegekräfte in Bayern, die für die zukünftige Planung des Bedarfs unabdingbar ist, auf dem jetzt geplanten Weg nicht erreicht.
 
Beschluss des Parteitages:
 
Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
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 Beteiligung der Angehörigen an Pflegekosten     Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, die Grenze der Pflegekostenbeteiligung von pflegebedürftigen Angehörigen in Pflegeheimen von derzeit 40.000,00 Euro Einkommen/Jahr auf 100.000,00 Euro Einkommen/Jahr zu erhöhen.
 
Begründung:
 
Es gibt keinen Grund in Bezug auf die Beteiligung der Kosten der Angehörigen  bei der Pflegeversicherung anders zu Verfahren als bei der Grundsicherung. Es gilt das Gleichheitsprinzip. Die Grundsicherung sieht außerdem vor, dass die 100.000 Euro Grenze (Vermutungsregelung) für jedes Kind gilt. Es gibt also hinsichtlich der Pflegeversicherung gewaltigen Nachholbedarf.
Es darf nicht sein, dass in einem Staat, der sich Sozialstaat nennt und unter der Regierung der CSU, die selbst das Wort „sozial“ in ihrem Parteinamen verwendet, Angehörige von Pflegebedürftigen befürchten müssen, dass die Sozialhilfeträger mit Rückzahlungs- bzw. Beteiligungsforderungen an den Pflegekosten an sie herantreten. Die Angehörigen von Pflegebedürftigen befinden sich meist selbst bereits im Status der Rentenempfänger und werden dadurch häufig an den Rand der Gesellschaft gedrängt, sprich in die Nähe von Sozialhilfeempfängern gerückt.
 
Beschluss des Parteitages:
 
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
 
Begründung:
 
Bayern hat bereits im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) einen dem Ziel des vorliegenden Parteitags-Antrags entsprechenden Entschließungsantrag in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates eingebracht. Um in Zukunft die Kinder von Pflegebedürftigen den Kindern von Empfängern der Grundsicherung im Alter gleichzustellen, wird darin vom Bund die Einführung einer 100.000 Euro-Grenze für den Rückgriff auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern im Rahmen der Hilfe zur Pflege gefordert. Nordrhein-Westfalen ist diesem Antrag
 
beigetreten. Der Antrag fand jedoch im Bundesrat aktuell keine Mehrheit und wurde
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 Todesfälle auf Grund von Krankenhauskeimen      Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bleibt aufgefordert, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um an allen bayerischen Kliniken und Pflegeheimen die personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Anzahl dort aufgetretener MRE-Fälle, sowie daraus resultierender Todesfälle zu erfassen und den Gesundheitsbehörden ehestmöglich vorzulegen.  
 
Begründung:
 
Wer stationäre Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt, wird dort häufig mit bakteriellen Erregern, die gegen Antibiotika resistent sind, angesteckt. Patienten sterben somit an Infektionen, die sie vor Aufnahme ins Krankenhaus nicht hatten. Die „Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene“ beziffert die Todesfallrate in Deutschland auf mehr als 40.000 Personen jährlich. Um wirksame Maßnahmen nach dem Vorbild anderer Länder umsetzen zu können, sind die unten angeführten Daten nötig. 
 
Die notwendige Datenerfassung scheitert in Bayern unverändert immer noch daran, dass die bayerischen Kliniken und Altenheime aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und wegen Personalmangels die nötigen Daten nicht bereitstellen. So teilt das Referat für Gesundheitswesen der Landeshauptstadt München mit: 
 
Dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) liegen keine validen Daten über Sterbefälle vor, die kausal auf im Krankenhaus erworbene Infektionen durch multiresistente Keime (MRE) zurückführbar sind. Kenntnisse über Sterbefälle und diese auslösende Todesursachen erhält das RGU im Rahmen seiner behördlichen Überprüfung von Todesbescheinigungen, die grundsätzlich auf die Beurteilung deren formal korrekter Ausfertigung und Plausibilität der Angaben begrenzt ist.
 
Es kann nicht länger hingenommen werden, dass sich dafür zuständige Behörden auf die „formal korrekte Ausfertigung“ von Todesbescheinigungen beschränken, denn der Schutz von Menschenleben muss unbedingte Priorität vor Wirtschaftlichkeitsüberlegungen haben. 
 
Beschluss des Parteitages:
 
 
Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

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Stärkung des Subsidiaritätsprinzips         Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)    

Der Parteitag möge beschließen:
 
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Europagruppe werden aufgefordert, sich für eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips einzusetzen und somit dafür zu sorgen, dass dieses auf allen politischen Ebenen praktiziert wird.
 
Begründung:
 
Der Freistaat Bayern muss auch in einem Europa der Regionen selbstbestimmte Größe im richtigen Umfang bleiben. Zahlreiche Probleme und Fragestellungen können meist regional besser gelöst werden. Dies Belegen zahlreiche Beispiele aus Praxis und Geschichte.
 
Das Subsidiaritätsprinzip ist in Art. 5 EUV verankert. Es trägt dazu bei, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden. Es sind hier auch klare Kriterien genannt, die wieder stärker zur Anwendung gebracht werden müssen 
 
Die politischen Ebenen sind daher aufgefordert, dieses sinnvolle Prinzip wieder vermehrt umzusetzen und somit auch die Akzeptanz der Bürger für politische Entscheidungen zu erhöhen.
 
Beschluss des Parteitages:
 
Zustimmung 

 

2. von 2002 bis 2015

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