von 2016 bis 2019
Grundsicherung im Alter kein Abzug bei geringfügigen Zuwendungen
Übermäßig hart ist es für Bezieher kleiner Renten mit Grundsicherung im Alter, dass Geschenke von Geld oder Geldeswert, z. B. Anstandsgeschenke zu Geburtstagen, Weihnachten oder besonderen Anlässen zum Einkommen zählen und von der Grundsicherung abgezogen werden. Hier ist ein angemessenes Maß zu finden, das bei kleinen Gaben keinen Abzug zur Folge hat.
Nach heutiger Lesart sind Zuwendungen i.S.d. § 84 SGB XII, die ohne eine rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden, im Regelfall als Einkommen zu betrachten.
Widerspruch der Betroffenen konnte bisher nicht abgeholfen werden.
Begründung
Übermäßig hart ist es für Bezieher kleiner Renten mit Grundsicherung im Alter, dass Geschenke von Geld oder Geldeswert, z. B. Anstandsgeschenke zu Geburtstagen, Weihnachten oder besonderen Anlässen zum Einkommen zählen und von der Grundsicherung abgezogen werden. Hier ist ein angemessenes Maß zu finden, das bei kleinen Gaben keinen Abzug zur Folge hat.
Nach heutiger Lesart sind Zuwendungen i.S.d. § 84 SGB XII, die ohne eine rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden, im Regelfall als Einkommen zu betrachten.
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Hinweise auf Betrügertricks in den elektronischen Medien
Die CSU-Landtagsfraktion und der CSU-Parteitag werden gebeten, sich in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass in den öffentlich-rechtlichen elektronischen
Medien, bevorzugt vor allem beim Bayer.Rundfunk und im Bayer.Fernsehen vor Hauptnachrichten eine Service-Leiste eingerichtet wird, in der jeweils aktualisiert auf die Betrüger-Tricks vor allem gegenüber älteren Bürgern hingewiesen und gewarnt wird. Als Beispiel seit auf die frühere Sendung "Der 7.Sinn" zu Verkehrsfragen erinnert.
Begründung:
Fast täglich tauchen neue Varianten von meist Banden-Betrugstricks auf, die vor allem inzwischen Institutionen des Vertrauens der Menschen - z.B. Polizei, Stadtwerke, Kirchen - bei ihren Tricks mißbrauchen und das Vertrauen der Menschen erschleichen. Die Berichterstattung in Printmedien erreicht gerade älter Menschen nicht mehr ausreichend, Rundfunk und fernsehen dagegen werden auch in hohem Alter genützt.
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Deutsche Sprache in der EU
Die CSU-Europagruppe wird erneut aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich die Europäische Kommission vermehrt der deutschen Sprache bedient und somit alle entscheidungsrelevanten Dokumente rechtzeitig auch in Deutsch vorliegen. Auch Förderanträge an die Kommission werden in deutscher Sprache ermöglicht.
Begründung:
Deutsch ist die meistgesprochene Muttersprache der Europäischen Union. Dennoch werden derzeit noch zahlreiche beratungs- und entscheidungsrelevante EU- Dokumente dem Deutschen Bundestag überhaupt nicht oder nicht vollständig in deutscher Sprache vorgelegt! Die EU-Kommission darf sich der Verpflichtung auf vollständige Übersetzung in die deutsche Sprache nicht entziehen. Dagegen werden alle Amtsblätter des Europäischen Parlaments in allen Amtssprachen der Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Förderantrage z.B. aus dem Mittelstand müssen bisher ins Englsiche übersetzt werden und verursachen erhebliche Kosten.
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Abschaffung des Doppelpasses
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich für eine Rückkehr zur Rechtslage von 2014 einzusetzen. Es muss wieder der Grundsatz der Vermeidung von Doppelstaatlichkeit gelten.
Begründung:
Integration ist der entscheidende Punkt für ein erfolgreiches Miteinander in der bundesdeutschen Gesellschaft und setzt auch die Loyalität zu Deutschland mit allen Rechten und allen Pflichten voraus.
Wie sich an den politischen Kundgebungen von türkisch-stämmigen Migrantinnen und Migranten deutlich zeigt, ist man zwar bereit, die positiven Aspekte der deutschen Gesellschaft zu akzeptieren, bekundet aber zeitgleich einem anderen Staat gegenüber seine Loyalität.
Dies birgt Konfliktsituationen und zeigt Loyalitätskonflikte gegenüber der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und deren Wahrung auf, die es durch Abschaffung der doppelten Staatsangehörigkeit zu vermeiden gilt.
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Erbschaftssteuer erneut
Die Bayerische Staatsregierung mögen sich dafür einsetzen, die Erbschaftssteuer abzuschaffen.
Sollte dies nicht durchsetzbar sein, mögen Staatsregierung und Landesgruppe darauf hinarbeiten, die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer in die Zuständigkeit der Länder zu überführen.
Begründung:
In verschiedenen Nachbarländern gibt es keine Erbschaftssteuer mehr. Grund dafür ist unter anderem Schutz des Eigentums und der Gleichheitsgrundsatz bei der Besteuerung.
Da die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer dem Länder-Finanzausgleich unterliegen, ist eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder überfällig.
Durch die Regionalisierung der Erbschaftsteuer kann den unterschiedlichen Gegebenheiten der Länder Rechnung getragen werden, die momentan durch die bundeseinheitliche Regelung nicht erfasst werden.
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Befreiung vom erhöhten Rundfunkbeitrag
Die CSU-Fraktion im Landtag wird erneut aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine Änderung des Staatsvertrages mit dem Ziel erreicht wird, ältere Menschen von der Fernsehgebühr wie vor 2013 zu befreien, die selbständig in einer Wohnung leben und glaubhaft versichern, dass sie nur Radio hören.
Falls diese Erhebungen aufwändig sind, wird allen über 75 Jährigen die Rundfunkbeitrag gänzlich erlassen.
Begründung:
Eine Vielzahl von Aktionen hat bisher keine befriedigendes Ergebnis für Ältere nur Radio-Hörer erbracht. Daher wird diese Problematik erneut angesprochen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik haben nahezu 100 % aller Haushalte zumindest ein Rundfunkempfangsgerät (TV, Radio, evtl. Handy mit Internet). Somit ist klar, dass es auch Haushalte gibt, die nur Radio hören. Trotzdem müssen nur „Radio-Hörer“ nicht wie bisher ca. 6 € an die GEZ überweisen, sondern, wie im entsprechenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 01.01.2013 gefordert, 17,98 € überweisen.
Mittlerweile hat sogar die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgestellt, dass die Anstalten durch das neue Beitragsmodell erheblich mehr einnehmen als erwartet. Kaum zu glauben, die Ministerkonferenz der Länder hat am 13.03.2014 beschlossen den Beitrag ab 2015 um 48 Cent zu senken auf 17,50 €. Für diese kleine Absenkung mußte jedoch eine entsprechende Staatsvertragsänderung in die Wege geleitet werden, welche ihrerseits der Zustimmung der Länderparlamente bedarf. Welch ein Aufwand für die kaum wahrnehmbare Beitragssenkung. Auch ist zu bemerken, dass die Rundfunkanstalten kaum noch eigenen Produktionen liefern und lieber teuer Fremdproduktionen einkaufen und damit ebenfalls die Kosten in die Höhe treiben.
Es ist bedauerlich, dass gerade ältere Menschen zu bescheiden sind und auch keine ausreichende Lobby haben, um ihre berechtigten Anliegen auch durchzusetzen. Der neue Rundfunkbeitrag bestraft ältere Menschen, wenn sie nur Radio hören, z.B. 75 Jahre und älter sind und in einer Wohnung leben und nicht in einem Heim. Es ist nicht vermittelbar, dass sie auch die Kosten für das öffentliche Fernsehen mittragen müssen. Nur wer nicht mehr hört oder sieht wird von der Gebühr ausgenommen oder wer ein Sozialfall geworden ist. Diese Kriterien eines Erlasses der Gebühr reichen nicht aus. Auch die nur Radio-Hörer sind zu entlasten.
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Mütterrente erneut
Die Gleichstellung der Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, bezüglich der Mütterrente ist noch nicht erfolgt und wird eingefordert. Die Landesgruppe wird gebeten, diese Änderung durchzusetzen. Eine Finanzierung über den Staatshaushalt anstatt aus der Rentenkasse wäre sinnvoll, da die Mütterrente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Begründung:
Die Gleichstellung der Frauen, die vor 1992 geboren haben, bezüglich der Mütterrente ist noch nicht erfolgt. Die Ungleichbehandlung unter Müttern ist daher abzuschaffen.
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Pflegekosten, Leistungen der Pflegeversicherung
Die CSU-Fraktion im Landtag und die Landesgruppe im Bundestag suchen nach Möglichkeiten, wie die Pflegeversicherung in die Lage versetzt werden kann, um im Pflegefall den sog. Eigenanteil für pflegerische Leistungen mit zu übernehmen. Vorbild kann in Teilen die gesetzliche Krankenversicherung sein.
Begründung:
Lebensrisiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind durch gesetzliche Vorgaben abgesichert. Nicht so der Pflegefall. In der Regel sind die Pflegekosten erheblich höher als die Leistungen der Pflegekasse. Daher muss ein Teil der Pflegekosten selbst gezahlt werden. Dabei handelt es sich um den sog. Eigenanteil. Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt jeder gesetzlich Versicherte zwar einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird, aber die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Art "Teilkaskoversicherung", weil die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe getragen werden. Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen die Versicherten bzw. die Angehörigen tragen. Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann Vorsorge getroffen werden, den Eigenanteil zu minimieren. Kann der sog. Eigenanteil auch hiermit nicht aufgebracht werden, sind die Sozialämter gefordert, diesen Anteil zu übernehmen. Daher ist es notwendig, eine Lösung für Pflegefälle ähnlich wie im Krankheitsfall zu finden, um die Kosten der Pflege in voller Höhe abzudecken. Es wäre in diesem Zusammenhang nachdenkenswert, die den Pflegekassen hieraus entstehenden zusätzlichen Aufwendungen ganz oder teilweise dem Aufkommen aus dem Solidaritätsbeitrag zu entnehmen.
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Weiterentwicklung der "Vereinigung der Pflegenden in Bayern" zur Pflegekammer
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich für die Weiterentwicklung der "Vereinigung der Pflegenden in Bayern" zu einer „Pflegekammer“ als schlagkräftige Organisation der Pflegeberufe einzusetzen.
Begründung:
Die dringend benötigte zahlenmäßige Erfassung der Pflegekräfte in Bayern, die für die zukünftige Planung des Bedarfs unabdingbar ist, kann auf dem jetzt geplanten Weg einer "Vereinigung der Pflegenden in Bayern" nicht erreicht werden.
Mit einer Pflegekammer im Rücken wird das Pflegepersonal im politischen Betrieb anders wahrgenommen – eine dringende Aufwertung der Pflegeberufe! Zuständigkeiten für Berufsrecht, Erstellung einer eigenen Berufsordnung und Mitwirkung im Pflegebildungsbereich werden nach heutigen Maßstäben nur einer Kammer zugeordnet. Dies funktioniert nicht mit der "Vereinigung der Pflegenden in Bayern" Eine freiwillige Mitgliedschaft reduziert die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Pflegeberufe auf den jetzigen Stand und verhindert eine Weiterentwicklung.
2019 soll die Pflegekammerkonferenz, die Arbeitsgemeinschaft der einzelnen Landespflegekammern auf Bundesebene, ihre Arbeit aufnehmen. Nach jetzigem Rechtsstand wären das die Pflegekammern in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern bliebe außen vor.
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Pflicht zur Ausbildung von Pflegekräften
Die CSU-Fraktion im Landtag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Ausbildung von Pflegekräften in jedem Alten- und Pflegeheim zur Pflicht wird. Heimen, die dieser wichtigen Aufgabe nicht nachkommen, sollte eine Ausgleichsabgabe auferlegt werden.
Begründung:
Um auch in Zukunft den Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zu decken, ist es notwendig, Anreize für die Ausbildung von Pflegepersonal zu setzen. Es wäre absurd, ausgerechnet Betrieben, die dieser wichtigen Aufgabe nicht nachkommen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ausbildungsbetrieben einzuräumen.
Alten- und Pflegeeinrichtungen mit Ausbildungsplätzen legen die entstehenden Kosten der Ausbildung auf die Bewohner um. Es handelt sich um erhebliche Beträge bis zu 180 Euro monatlich, die den Bewohnern in Heimen mit Ausbildung von Pflegekräften berechnet werden. Durch diese Ausbildungskosten ist solcher Pflegeplatz zwangsläufig teurer als in einem Nicht - Ausbildungsbetrieb, was nicht im Interesse des künftigen Bedarfs an Pflegekräften liegen kann. Ausbildungsbetriebe sollten Vergünstigungen aus der Ausgleichsabgabe erhalten.
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Anpassung der Rentenpolitik
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich für Änderungen im derzeitigen Rentensystem einzusetzen. Auch kommende Rentnergenerationen verdienen einen auskömmlichen Lebensabend. Die Gefahr der Altersarmut darf nicht größer, sondern muss abgebaut werden.
Begründung:
Die Senioren-Union vermisst an der aktuellen Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung unseres Rentensystems, dass unsere Forderung, die Renten nicht nur an der Lohnentwicklung, sondern zwingend auch an die Entwicklung der Produktivität, so wie dies im Adenauerischen Rentensystem vorgesehen ist, anzubinden, nicht Teil der gegenwärtigen Rentendiskussion ist.
Die dynamische Rente, d. h. die laufende Anpassung der Renten an die mit dem Produktivitätsfortschritt einhergehende Lohnentwicklung, ist inzwischen faktisch aufgehoben. Dies wird besonders deutlich, wenn man beachtet, dass der Anteil der Renten am Bruttoinlandsprodukt in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Und das, obwohl die Zahl der Rentenempfänger sogar gestiegen ist.
An Kaufkraft haben die Renten in den vergangenen Jahren ebenfalls rund ein Fünftel verloren.
Gegenüber allen direkten Nachbarn, mit Ausnahme von Polen und Tschechien, hat Deutschland die Renten mit der niedrigsten Kaufkraft.
Wir bekräftigen daher ausdrücklich, dass die Forderung nach einer Anpassung der Rente einer ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gerecht werdenden Weise zum Ausdruck kommen soll.
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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter statt Umbau
Die Landesgruppe der CSU im Deutschen Bundestag wird gebeten im
Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW die Gewährung von Zuschüssen für Seniorinnen und Senioren zu erhöhen, als wichtigen Beitrag zum selbständigen Wohnen und Leben im Alter.
Begründung:
Die KfW gewährt Zuschüsse von 5% der Umbaukosten, maximal 2.500 €, d.h. bei
6.000 € Kosten 300 € Zuschuss bei 50.000 € dann 2.500 €.
Da der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zunimmt, wird der Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Zukunft deutlich steigen. Schon jetzt sind in vielen Städten in den Wohnungsbeständen gut ein Drittel der Bewohner (Mieter oder Eigentümer) über 60 Jahre alt. Diese benötigen eine barrierereduzierte Wohnung im vertrauten Wohnumfeld. Durch die altersgerechte Anpassung der Wohnungen kann ein Umzug in Heime vermieden werden.
Denn die meisten älteren Menschen wissen ganz genau, wo sie wohnen wollen: Zuhause! Sie sind mit ihrer Wohnung und dem Quartier, in dem sie leben, zufrieden und möchten dort bleiben.
Der notwendige Umbau muss aber finanziert werden. Für ältere Menschen sind längere Kreditlaufzeiten ein Hindernis, um Maßnahmen für barrierefreies Wohnen zu ergreifen. Höhere Zuschüsse könnten die Finanzierung daher im Alter erleichtern.
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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Planung in Neubaugebieten
Der Bay. Städte- und Gemeindetag sollen sich dafür einsetzen, dass kommunale
Wohnungsgesellschaften und private Bauträger bei Neubaumaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen darauf achten, dass gerade auch im Hinblick auf die sich ändernde Altersstruktur ausreichend barrierefreie Wohnangebote vorhanden sind.
Bereits eine Vielfalt bekannter und altersgerechter Wohnmöglichkeiten können geplant werden.
Begründung:
Die Kommunen müssen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels einer immer älter werdenden Bevölkerung stellen und in die Planungen einbeziehen.
Das Wohnangebot für ältere Menschen hat sich bereits in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und wird sich weiter verändern. Die Lebensstile sind eben vielfältig. Denn der Wunsch ist, auch die dritte Lebensphase so weit wie möglich nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Gerade die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften haben die Aufgabe, dieser Entwicklung nachzu- kommen. In Bebauungsplänen für größere Neubaugebiete sind verbindliche Planungen von Alteneinrichtungen (Altenheim mit betreutem Wohnen, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnen, stationäre Pflegeeinrichtungen usw.) vorzugeben, wie sie für Kindergärten und Schulen üblich sind. Interessant sind auch Wohnbaumodelle mit veränderbaren Wohnungsgrößen,
die ein weiteres Wohnen im Quartier ermöglichen, wenn die Kinder außer Haus sind oder gar der Ehepartner verstorben und die verbliebene Wohnung zu groß geworden ist. Der Wohnungsbedarf kann so verschiedenen Lebens-Phasen angepasst werden.
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2018 Notfallversorgung in München
Anfrage an den Oberbürgermeister 25.08.2018
Runder Tisch zur Notfallversorgung in München
Sehr geehrter Oberbürgermeister Dieter Reiter,
eine sichere Notfallversorgung ist für die Älteren unter uns, auch vertreten durch die Senioren-Union, Voraussetzung für Sicherheit, wenn plötzlich eine gesundheitlichen Unbill zu ertragen
und schnelle medizinische Hilfe notwendig ist.
Im Text wird zunächst die jetzige Situation beschrieben und anschließend die sich daraus ergebenden Fragen, wie ein „Runder Tisch“ hier Verbesserungen bringen
kann.
Bekannt ist:
Es wurden Runde Tische einberufen, um mit allen beteiligten Kliniken in München die stationäre Notfallversorgung zu organisieren. .
Zur Gewährleistung einer umfassenden Notfallversorgung und Lebensfähigkeit laut Stadtratsbeschluss vom 08.07.2014 müssen neben den geforderten Funktionsbereichen ausreichend Intensiv- und
Überwachungsbetten, internistische Fachabteilungsbetten und eine ausreichende Zahl allgemeinchirurgischer Betten zur Weiterbetreuung der Patienten nach der Erstversorgung vorgehalten
werden.
Diese Sicherstellung einer umfassenden Notfallversorgung an den vier Standorten der StKM ist notwendig, da eine Verlegung von PatientInnen nach einer Erstversorgung in andere Klinken voraussehbar zu unzumutbaren und ggf. gesundheitlichen Belastungen führen würde.
Dennoch ist häufig eingetreten, dass alle Notaufnahmen aller Kliniken in München, laut Ivena-Versorgungsnachweis, für Innere Medizin, Intensivmedizin abgemeldet waren.
Seit kurzer Zeit ist die Seite nur noch mit einem Passwort zugänglich, wohl in der Absicht, die Öffentlichkeit nicht weiter zu beunruhigen.
Bekannt wurden Engpässe bei der Notfallversorgung Ende letzten Jahres, ein Zustand, der nicht verantwortet werden kann:
Verlegung von schwerstkranken Patienten mit Rettungswagen und Hubschrauber in anderen Städte, Abverlegung in angrenzende Landkreise oder die täglich bis zu 100 Zwangsbelegungen in Münchner
Kliniken mit total überlasteten Notfallzentren. Dazu kommt, dass die Notfallzentren auch noch von Patienten verstopft werden, die leicht vom Hausarzt oder Facharzt
behandelt werden können.
Unsere Anträge für die Landesversammlung in Nürnberg 2017
Sozialmigration
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und CSU-Europagruppe werden erneut aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Sozialmigration innerhalb der EU nach Deutschland begrenzt wird. Das kann insbesondere dadurch geschehen, das seit dem 1. Januar 2005 in der EU geltende „Wohnlandprinzip“ bei der Gewährung von Sozialhilfe durch ein „Heimatlandprinzip“, das an den Leistungen des Herkunftslandes ansetzt, zu ersetzen.
Begründung:
Erstmals seit dem 1. Januar 2011 konnten Migranten in EU-Länder und Einwohner anderer EU-Länder in Deutschland Rechtsansprüche auf ein
Daueraufenthaltsrecht und volle Sozialhilfe erwerben, wenn sie sich fünf Jahre in einem anderen EU-Land oder in Deutschland aufgehalten hatten. Diese Rechtsansprüche wurden von der EU mit
Beginn des Jahres 2005 durch das „Wohnlandprinzip“ geschaffen. Diese sicherlich gut gemeinte Regelung wird die Sozialkassen, insbesondere in Deutschland erodieren lassen, weil „Zuwanderung in
Sozialhilfe“ einerseits „Auswanderung aus Arbeitsverhältnissen“ andererseits gegenübersteht.
Ein „Heimatlandprinzip“ einzuführen, ist aus diesen Gründen dringend geboten, wonach Sozialhilfe in Zukunft nur nach den Gesetzen des Heimatlandes gezahlt wird.
Hinweise auf Betrügertricks in den elektronischen Medien
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die CSU-Landtagsfraktion und der CSU-Parteitag werden gebeten, sich in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass in den öffentlich-rechtlichen elektronischen Medien, bevorzugt vor allem beim Bayer.Rundfunk und im Bayer.Fernsehen vor Hauptnachrichten eine Service-Leiste eingerichtet wird, in der jeweils aktualisiert auf die Betrüger-Tricks vor allem gegenüber älteren Bürgern hingewiesen und gewarnt wird. Als Beispiel sei auf die frühere Sendung "Der 7.Sinn" zu Verkehrsfragen erinnert.
Begründung:
Fast täglich tauchen neue Varianten von meist Banden-Betrugstricks auf, die vor allem inzwischen Institutionen des
Vertrauens der Menschen - z.B. Polizei, Stadtwerke, Kirchen - bei ihren Tricks mißbrauchen und das Vertrauen der Menschen erschleichen. Die Berichterstattung in Printmedien erreicht gerade älter
Menschen nicht
mehr ausreichend, Rundfunk und Fernsehen dagegen werden auch in hohem
Alter genützt.
Schlachtverbot ohne sichere Betäubung
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Senioren-Union erneuert angesichts der sichtbar gewordenen Verstöße gegen das Betäubungsgebot ihren Antrag von 2016 mit der Aufforderung an die
CSU-Fraktion im Bayer. Landtag und an die Bayer. Staatsregierung, sowohl das Schlachtverbot ohne verläßliche Betäubung durch härtere Maßnahmen sicherzustellen und auch Ausnahmegenehmigungen bei
rituellen Schlachtungen/Schächtungen in geeigneter und zuverlässiger Weise auszuschließen.
Begründung:
Schlachtungen ohne sichere Betäubung sind unter allen Umständen weder mit Tierschutz, Grundgesetz und Bayerischer Verfassung vereinbar und deshalb dringend und nachdrücklich strafbewert zu unterbinden.
Ehe für alle Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Landtagsfraktion der CSU wie der Landesvorstand mögen den Beschluss fassen, das vom Bundesrat eingereichte "Gesetz zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" auf dessen Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Begründung:
An der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs bestehen erhebliche Zweifel!
So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 2002 zu erkennen gegeben, dass es Art. 6 Abs. 1 GG auf den Schutz der Ehe, wie sie vom Gesetzgeber unter Wahrung ihrer wesentlichen Grundprinzipien jeweils Gestalt erhalten hat ( vgl. BVerfGE 31, 58 <82 f.>) angewendet wissen will.
Die Ehe könne nur mit einem Partner des anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner
innewohne (vgl.BVerfGE 10, 59 <66>)
Erbschaftsteuer Ländersache
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Senioren-Union unterstützt den CSU-Vorsitzenden und Bayerischen Ministerpräsidenten in seiner Forderung die Erhebung der Erbschaftsteuer der
Sache und der Höhe nach abschließend in die Zuständigkeit der Länder zu geben.
Begründung:
Da die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer ohnehin den Ländern zustehen, ist eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz überfällig. Erhalten die Länder selbst die Gesetzgebungskompetenz,
können sie die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit schnell beseitigen und so Familienbetriebe und Arbeitsplätze schützen.
Durch die Regionalisierung der Erbschaftsteuer kann den unterschiedlichen Gegebenheiten der Länder Rechnung getragen werden, die momentan durch die bundeseinheitliche Regelung nicht erfasst
werden.
Mütterrente
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Senioren-Union unterstützt den CSU-Vorsitzenden und Bayerischen Ministerpräsidenten in seiner Forderung nach Gleichstellung der Frauen, die vor 1992 geboren haben, bezüglich der Mütterrente und bittet, auch für diese den 3. Entgeldpunkt durchzusetzen. Eine Finanzierung über den Staatshaushalt anstatt aus der Rentenkasse wäre sinnvoll, da die Mütterrente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Begründung:
Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, denn betroffen sind vor allem Mütter, die Erziehungsarbeit zu einer Zeit geleistet haben, als es kaum Kindergärten,
Horte und keine Ganztagsschulangebote gab und sie als Mütter keine Wahl hatten zu entscheiden.
Rentenanwartschaft pflegender Angehörige
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Der CSU-Parteitag wird aufgefordert, die Partei zu veranlassen, pflegende Angehörige bezüglich des Erwerbs von Rentenanwartschaften den Kindererziehungszeiten gleichzustellen.
Begründung:
Ohne die Leistung von pflegenden Angehörigen könnte die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht bewältigt werden. Sie nehmen dafür oft Erwerbsausfall
in Kauf, was später sich in Renteneinbußen niederschlägt.
Da in höchstem Maße Frauen die Pflege übernehmen (Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter, Schwestern usw.), führt dies wiederum zu einer weiteren Spirale von Frauen-Altersarmut.
Todesfälle auf Grund von Krankenhauskeimen
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bleibt weiterhin aufgefordert, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um an allen
bayerischen Kliniken und Pflegeheimen die personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Anzahl dort aufgetretener MRE-Fälle, sowie daraus resultierender Todesfälle zu erfassen
und den Gesundheitsbehörden ehest möglich vorzulegen.
Begründung:
Wer stationäre Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt, wird dort häufig mit bakteriellen Erregern, die gegen Antibiotika resistent sind, angesteckt.
Patienten sterben somit an Infektionen, die sie vor Aufnahme ins Krankenhaus nicht hatten. Die „Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene“ beziffert die Todesfallrate in Deutschland auf mehr
als 40.000 Personen jährlich. Um wirksame Maßnahmen nach dem Vorbild anderer Länder umsetzen zu können, sind die oben angeführten Daten nötig.
Die notwendige Datenerfassung scheitert in Bayern unverändert immer noch daran, dass die bayerischen Kliniken und Altenheime aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und wegen Personalmangels die
nötigen Daten nicht bereitstellen. So teilt das Referat für Gesundheitswesen der Landeshauptstadt München mit:
Dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) liegen keine validen Daten über Sterbefälle vor, die kausal auf im Krankenhaus erworbene Infektionen durch multiresistente Keime (MRE) zurückführbar
sind. Kenntnisse über Sterbefälle und diese auslösenden Todesursachen erhält das RGU im Rahmen seiner behördlichen Überprüfung von Todesbescheinigungen, die grundsätzlich auf die Beurteilung
deren formal korrekter Ausfertigung und Plausibilität der Angaben begrenzt ist.
Es kann nicht länger hingenommen werden, dass sich dafür zuständige Behörden auf die „formal korrekte Ausfertigung“ von Todesbescheinigungen beschränken, denn der Schutz von Menschenleben
muss unbedingte Priorität vor Wirtschaftlichkeitsüberlegungen haben.
Pflegekosten, Leistungen der Pflegeversicherung
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die CSU-Fraktion im Landtag und die Landesgruppe im Bundestag suchen nach Möglichkeiten, wie die Pflegeversicherung in die Lage versetzt werden kann, um im Pflegefall den sog. Eigenanteil mit zu übernehmen. Vorbild kann in Teilen die gesetzliche Krankenversicherung sein.
Begründung:
Lebensrisiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind durch gesetzliche Vorgaben abgesichert. Nicht so der
Pflegefall. In der Regel sind die Pflegekosten erheblich höher als die Leistungen der Pflegekasse. Daher muss ein Teil der Pflegekosten selbst gezahlt werden. Dabei handelt es sich um den sog.
Eigenanteil.
Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt jeder gesetzlich Versicherte zwar einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird, aber die gesetzliche
Pflegeversicherung ist lediglich eine Art "Teilkaskoversicherung", weil die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe getragen werden. Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen die
Versicherten bzw. die Angehörigen tragen. Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann Vorsorge getroffen werden, den Eigenanteil zu minimieren. Kann der sog. Eigenanteil auch hiermit
nicht aufgebracht werden, sind die Sozialämter gefordert, diesen Anteil zu übernehmen.
Daher ist es notwendig, eine Lösung für Pflegefälle ähnlich wie im Krankheitsfall zu finden, um die Kosten der Pflege in voller Höhe abzudecken.
Es wäre in diesem Zusammenhang nachdenkenswert, die den Pflegekassen hieraus entstehenden zusätzlichen Aufwendungen ganz oder teilweise dem Aufkommen aus dem Solidaritätsbeitrag zu
entnehmen.
Pflicht zur Ausbildung von Pflegekräften
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Senioren-Union unterstützt das beschlossenen Vorhaben des Landtages, eine Ausbildungsumlage zur Steigerung der Ausbildungsplätze aber auch zur Reduzierung von Wettbewerbsnachteilen einzuführen. Diese sollte unabhängig, und nicht erst in Kraft treten, wenn das ausstehende Pflegeberufsgesetz auf Bundesebenen beschlossen ist und jedem Alten- und Pflegeheim zur Pflicht werden.
Begründung:
Um auch in Zukunft den Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zu decken, ist es notwendig, Anreize für die Ausbildung von Pflegepersonal zu setzen. Es wäre absurd, ausgerechnet Betrieben, die
dieser wichtigen Aufgabe nicht nachkommen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ausbildungsbetrieben einzuräumen.
Alten- und Pflegeeinrichtungen mit Ausbildungsplätzen legen die entstehenden Kosten der Ausbildung auf die Bewohner um. Es handelt sich um erhebliche Beträge bis zu 180 Euro monatlich, die
den Bewohnern in Heimen mit Ausbildung von Pflegekräften berechnet werden.
Durch diese Ausbildungskosten ist solcher Pflegeplatz zwangsläufig teurer als in einem Nicht - Ausbildungsbetrieb, was nicht im Interesse des künftigen Bedarfs an Pflegekräften liegen kann.
Ausbildungsbetriebe sollten Vergünstigungen aus der
Ausgleichsabgabe erhalten
Deutsche Sprache in der EU
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die CSU-Europagruppe wird erneut aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich die Europäische Kommission vermehrt der deutschen Sprache bedient und somit alle entscheidungsrelevanten Dokumente rechtzeitig auch in Deutsch vorliegen.
Begründung:
Deutsch ist die meistgesprochene Muttersprache der Europäischen Union. Dennoch werden derzeit noch zahlreiche beratungs- und entscheidungsrelevante EU-
Dokumente dem Deutschen Bundestag überhaupt nicht oder nicht vollständig in deutscher Sprache vorgelegt!
Die EU -Kommission darf sich der Verpflichtung auf vollständige Übersetzung in die deutsche Sprache nicht entziehen. Dagegen werden alle Amtsblätter des Europäischen Parlaments in allen
Amtssprachen der Mitgliedsstaaten veröffentlicht.
Weitere Anträge aus 2016/2017
2016 Anregungen für das Grundsatzprogramm der CSU:
Wohnen - Ein Stück Heimat bewahren
In Städten wie auch in bestimmten ländlichen Regionen wird der finanzielle und steuerliche Anreiz zur Förderung des Sozialen Wohnungsbau mit Seniorenwohnungen zu bezahlbaren Mieten
weiter ausgebaut. Gerade in Städten wie München ist das Risiko der Altersarmut groß. Mieten steigen nach einer Sanierung kräftig.
Zu fördern ist auch das „Wohnen im angestammten Quartier“, mit der Möglichkeit eine größere Wohnung nach Auszug der Kinder und Tod des Ehepartners in eine kleinere umzutauschen. Einrichtungen für das tägliche Leben sollen weiter fußläufig erreichbar sein.
Auch die dritte Lebensphase wird nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestaltet. Für das Wohnen gibt es Möglichkeiten, die auch von Staat und Kommune
finanziell zu fördern sind:
Barrierefreies Wohnen zuhause auch mit ambulanter Pflege
Mehrgenerationen-Wohnen ( Wohnen von Alt und Jung)
Haus- und Wohngemeinschaften auch mit Pflegewohnplätzen und
„Betreutem Wohnen“,
Alten- und Pflegeheimen mit stationärer Pflegeeinrichtung
Das Wohnen auf dem Land kann verbessert werden. Dazu sind Vorgaben von Kommune und Land erforderlich: Den öffentlichen Nahverkehr verbessern, die Verdrängung der Nahversorgung aus dem Ortskern hin zu Supermärkten bremsen, die ärztliche Versorgung sichern und das teilweise Fehlen kultureller und sozialer Einrichtungen beseitigen.
Das Wohnumfeld mit Gehsteigen, Straßenquerungen und Plätzen
auch Bushaltestellen ist barrierefrei zu gestalten, besonders für älteren
Menschen
auch mit Kompetenzeinschränkungen und Behinderungen.
Obdachlosigkeit
Besonders betroffen sind größere Städte, die regelmäßig die
Unterbringung
Obdachloser eines großen Teils aus den Landkreisen sicherstellen müssen.
Seit Jahren nimmt die Altersarmut zu. Neben prekären oder gebrochenen
Erwerbsbiografien, macht sich die gesetzliche Senkung des
Rentenniveaus
bemerkbar. Die Rente ist daher der Produktivität (Bruttosozialprodukt)
anzugleichen.
In Stichworten:
Sozialen Wohnungsbau, bezahlbaren Mieten, Wohnen im angestammten Quartier,
Wohnen auf dem Land, finanzeille Förderung, Wohnumfeld, Obdachlosigkeit , Altersarmut , Rente
Mobilität im Alter - ein Stück Lebensqualität,
Führerschein im Alter
Eine Pflicht zur regelmäßigen Erneuerung der Fahrerlaubnis oder
zwangsweise
verordnete Tauglichkeitsuntersuchungen werden abgelehnt. Wünschenswert
ist
vielmehr, dass ältere Verkehrsteilnehmer auf ihre persönlichen
altersspezifischen
Stärken und Schwächen aufmerksam gemacht werden.
Förderung der Mobilität mit der Bahn und Öffentlichen Nahverkehrsmittel
für Seniorinnen und Senioren - „Mobilitätstraining“ anbieten. Es
werden
Rahmenbedingungen für die kommunalen Verkehrsverbünden und
die
Deutsche Bahn AG durch die Staatsregierung vorgegeben, wie die Benutzung von
Bus, Tram und S-Bahn wie Regional- und Fernzügen in Stadt und Land
verbessert
und gefördert werden kann, neben speziellen Tarifen mit einem deutlichen
Preisnachlass für Senioren, dazu einheitliche Fahrkartenautomaten.
Die meisten Anrainerstaaten haben günstigere Seniorentarife als wir.
Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer im Verkehrsraum durch Aufklärung und Schutzmaßnahment, weil Ältere Verkehrsteilnehmer - zumindest teilweise - andere Mobilitäts-Bedürfnisse und Mobilitäts-Probleme als jüngere haben.
Unfälle von älteren Menschen im Verkehr beim Zu-Fuß-Gehen und beim Radfahren ist wesentlich größer als beim Autofahren. Am größten ist das Fußgänger- und das Radfahrerunfallrisiko bei den über 75jährigen Seniorinnen und Senioren. Somit muss der Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit bei den Senioren ab 65 Jahren als Fußgänger und Radfahrer liegen, in der Gruppe der über 75jährigen Senioren auch als Autofahrer.
In Stichworten:
Führerschein im Alter, Förderung der Mobilität, günstiger Seniorentarife, Aufklärung und Schutzmaßnahmen, Unfallsrisiko senken
Weitere auch seniorenrelevanten Themen:
Sicherheit - Bekämpfung der Kriminalität
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
Kultur und Freizeit
Soziale Einrichtungen
gez.
München, 30. Juni 2016
Dr. Reinhold Babor, Bezirksvorsitzender SEN München und stellvert. Landesvorsitzender
2016/2017 Anträge im Stadtrat von Dr. Babor
Leben im Alter
Pflege und Gesundheit 06.05.2016
Wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere Menschen
Die Landeshauptstadt setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der geplanten Gesundheitsreform auch wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere
Menschen entstehen, möglich neben den Klinika Harlaching und Schwabing, dort wo Netzwerke für die Versorgung aufgebaut werden können.
Begründung:
Die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Menschen ab 65 Jahre nimmt deutlich zu. Aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankungen sowie der damit zusammenhängenden besonderen Behandlungsbedürftigkeit dauerten die Krankenhausaufenthalte älterer Menschen länger als die Krankenhausaufenthalte von Patientinnen und Patienten unter 65 Jahren. Die Zahl der Notfälle ist ebenfalls höher. Auch die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) nimmt zu. Ende 2013 waren bereits 2,2 Millionen Menschen ab 65 Jahre pflegebedürftig.
Die Blickschärfung für die Anliegen geriatrischer Patienten und die Berücksichtigung der Besonderheiten des alten Menschen in Anamnese, Betreuung und Therapie sind eine große Herausforderung. Daher könnte die Betreuung kranker älterer Menschen in medizinisch integrierten Versorgungszentren (Hausärzte, Altersmedizin, Hospiz- und Palliativstation, Reha-Abteilungen usw.) effizienter erfolgen.
Bei einer sachdienlichen Ausgestaltung solcher Netzwerke bieten Behandlungsabläufe und Synergien Vorteile, von denen alle Beteiligten profitieren: Die
niedergelassenen Ärzte, die Krankenhäuser und nicht zuletzt die Patienten. Es ist dabei wünschenswert, wenn auch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenhäusern kooperieren, ebenso die
Sozialverbände vor Ort.
In diesem Zusammenhang kann das Klinikum Harlaching erwähnt werden, da es derzeit eine herausragende Rolle spielt bei der Versorgung der Bürger/innen des
Münchner Südens mit seinen Umlandgemeinden. Dabei ist das Notfallzentrum die unbestrittene etablierte Schnittstelle zwischen Ambulanz, Praxis und Krankenhaus. Das BCG-Sanierungskonzept sieht im
Klinikum Harlaching neben den Schwerpunkten Neurozentrum und Mutter-Kind-Zentrum (mittlerweile ergänzt durch die operative Gynäkologie) einen Schwerpunkt Seelische Gesundheit/Altersmedizin vor.
Ergänzend wurden vom Stadtrat am 08.07.2014 die Erhaltung aller „vier Klinikstandorte … in lebensfähiger Form“ und einer „umfassenden Notfallversorgung (einschließlich SK 1 Patienten) an allen
vier Standorten“, also auch am Klinikum Harlaching, beschlossen. Somit sind beste Voraussetzungen für die Realisierung des Moduls „Wohnortnahes integriertes Versorgungszentrum für ältere Menschen
im Münchner Süden am Standort Harlaching“ gegeben.
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Der gewählte Seniorenbeirat braucht ein selbstverwaltetes Budget 11.04.2016
Zur Zeit gibt es für den gewählten Seniorenbeirat und die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken kein selbstverwaltetes Budget.
Der Stadtrat beschließt für den Seniorenbeirat und den 25 Seniorenvertretungen ein selbstverwaltetes Budget, wie es auch den Bezirksausschüssen und dem
Ausländerbeirat
gewährt wird.
Begründung
Zur Zeit ist der Seniorenbeirat organisatorisch und finanziell an das Sozialreferat angebunden, denn eine Vielzahl der Themen des Sozialreferat hat ältere
Menschen als Hauptzielgruppe.
Neben der sozialen Betreuung durch das Sozialreferat hat der Seniorenbeirat weitere Belange der älteren Bevölkerung zu vertreten wie Sicherheit,
Gesundheit und Altersmedizin, Mobilität, kulturelle Angebote usw. Diese Bereiche sind nicht im Sozialreferat angesiedelt, sonder zuständig sind das KVR, RGU, der MVV, das Kulturreferat. Daher ist
die finanzielle Bindung an das Sozialreferat nicht zwingend notwendig. Vielmehr ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich, der dem Seniorenbeirat wie den Bezirksausschüssen oder Ausländerbeirat ein
selbstverwaltetes Budget ermöglicht, damit nicht wie jetzt Ausgaben über 50 € genehmigt werden müssen.“
Der jüngste Beschluss des Sozialausschusses vom 10.03. hat zum Inhalt, dass bezüglich des jährlichen Budget eine Beschlussvorlage zur Änderung der
Satzung des Seniorenbeirats im 4. Quartal 2016 vorgelegt wird.
Dabei könnte auch ein selbstverwaltetes Budget beschlossen werden.
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Trümmerfrauen
An den
Intendaten des Bayerischen
Rundfunks
13.05.2016
Herrn
Ulrich Wilhelm
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
zu Ihrer Information ist das Schreiben an den Redaktionsleiter Andreas Bachmann beigelegt.
In der Sendung Kontrovers am 04.05. wurde zugelassen, dass der Begriff „Trümmerfrauen“ eingeengt wird.
2007 habe ich mit weiteren vom Vorhaben überzeugten Mitgliedern den „Verein Dank der Aufbaugeneration, insbesondere den Trümmerfrauen e.V.“
gegründet.
2013 konnte ein bescheidener Gedenkstein errichtet werden. Dankesbekundungen aus ganz Deutschlad folgten, auch von Frauen die diese Nachkriegszeit
durchlebten und ein ganz anderes Bild im Gegensatz zur Sendung von Trümmerfrauen vermittelten, so wie es den Frauen der Aufbaugereration gebührt. Diesen Begriff von Trümmerfrauen teilen
wir.
Herzlichst
(Dr. Reinhold Babor, Stadtrat)
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Leben im Alter
Wohnen
Wohnungsgrundrisse für veränderbare Wohnungsgrößen 12.05.2016
In Wohnungsbauprogrammen werden Pilotprojekte gestartet, mit denen geprüft wird, wie geeignete Wohnungsgrundrisse eine spätere Aufteilung in
kleinere Wohneinheiten ohne große und kostspielige Umbauten technisch ermöglichen, bei Bedarf wieder die größeren Wohnungen entstehen und die Wohnmobilitätsberatung zu organisieren ist.
Begründung:
Veränderbare Wohnungsgrößen können dazu beitragen, den Wohnungsbedarf den verschiedenen Lebens-Phasen anzupassen und gleichzeitig im vertrauten Viertel
wohnen zu bleiben. Dies wird nach vielen Untersuchungen gerade im Alter von den meisten Menschen gewünscht. Ein Wohnungsumzug in eine kleinere Wohnung muss dann nicht erwogen werden, wenn der
Ehepartner verstorben und die Kinder aus dem Haus sind.
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Presse Info Senioren-Union 13.11.2017
Stadtrat Dr. Reinhold Babor mobil 0160 4044770
Frei werdendes Gelände am Klinikum Harlaching
für ein wohnortnahes integriertes Versorgungszentrum für ältere hilfsbedürftige Menschen nutzen
In der Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses vom 09.11.2017 (Nr. 14-20/V 09542)
Medizinische Versorgung im Alter werden auf den Seiten 22 und 23 unter 9. mein Antrag vom 12.05.2016 und der Antrag der Bürgerversammlung des BA
18 vom 24.11.2016 positiv aufgegriffen und dazu ausgeführt:
„Damit wird das Ziel verfolgt, alle an der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung beteiligten Akteure zu vernetzen, um eine Verbesserung
der Versorgungssituation alter hilfsbedürftiger Menschen im Krankheitsfall wohnortnah zu erreichen. Die Initiative Klinikum Harlaching hat dazu eine Ideenskizze erstellt. Diese wird zusammen mit
dem RGU weiterentwickelt.“
Stadtrat Dr. Reinhold Babor und Vorsitzender der Initiative Klinikum Harlaching:
„ Es ist wichtig zu betonen, dass der Standort Harlaching als Pilotregion für die benachbarten Stadtbezirke und direkt angrenzenden Umlandgemeinden gute
Voraussetzung bietet, ein solches Versorgungsnetz für ältere hilfsbedürftige Menschen zu schaffen. Auch sollte das Referat für Stadtplanung diese Nutzung bei städtebaulichen Überlegungen
für das freiwerdende Areal berücksichtigen.“
Auch das medizinische Versorgungsmanagement des RGU wird in Zusammenarbeit mit der Katholische Stiftungsfachhochschule die Konzeptentwicklung voranbringen.
Stadtrat Dr. Reinhold Babor weiter:
„Die Initiative Klinikum Harlaching hat wichtige Vorarbeit geleistet und ist weiterhin bei der Umsetzung des Projekts beteiligt. Die Finanzierung und der
Betrieb dieses Versorgungszentrum könnte erleichtert werden, wenn Zweckverbände mit den angrenzenden Gemeinden zustanden kommen. Das Klinikum Harlaching kann mit dem Erhalt hierzu notwendiger
Abteilungen der inneren Medizin und der vorhandenen Notaufnahme das Versorgungszentrum unterstützen.“
gez.
Dr. Reinhold Babor
Stadtrat
Bezirksvorsitzender Senioren-Union München
Vorsitzender Initiative Klinikum Harlaching
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Am 09.08.2017 berichtet die SZ, dass die Streifenkarte aus den neuen Automaten erhältlich sein wird.
Die gerade bei Senioren beliebte Streifenkarte konnte über Jahre nicht mehr bei Fahrer gekauft werden. Auch die aufgestellten Automaten in Tram und Bus
waren nicht eingerichtet, um Streifenkarten zu erwerben.
Eine Reihe von Anträgen vergangener Jahre haben auf diesen schlechten Service der MVG hingewiesen.
Antrag Nr. 3505 vom 17.01.2002 Dr. Reinhold Babor
Die beliebte Streifenkarte muß in allen Verkehrsmitteln erhalten bleiben! Ablehnung, es besteht die Möglichkeit
Streifenkarten an den vorhandenen stationären Automaten oder sonstige Verkaufsstellen zu erwerben
Antrag Nr. 481 vom 28.11.2002 Dr. Reinhold Babor Elisabeth Schosser
Fahrscheinverkauf – insbesondere der Streifenkarte – verbessern
Ablehnung, keine Notwendigkeit
Antrag Nr. 2128 vom 02.12.2004 Dr. Reinhold Babor
Wiedereinführung der Streifenkarte in Tram und Bus
Ablehnung, nicht notwendig, da Vorverkauf möglich ist.
Antrag Nr. 1190 vom 13.11.2009 Dr. Reinhold Babor
Streifenkarten wieder in Tram und Bus – Mobilitätshilfe für Seniorinnen und Senioren
Ablehnung, die in Tram und Bus aufgestellten Automaten stellen eine
Ergänzung der MVG-Verkaufstellen und stationären Automaten dar.
Jetzt erst 2017 werden Automaten in Bus und Tram montiert, aus denen auch Streifenkarten erhältlich sind.
Eine längst überfällige Verbesserung für alle, die nicht täglich mit dem MVV unterwegs sind.
2016 Parteitag 5./6. November in München
Wer mehr erfahren möchte:
Unsere Anträge wurden vom Landesvorstand der SEN gebilligt und dann dem Parteitag als Anträge der SEN Bayern vorgelegt
Einige Anträge konnten vom Delegierten Dr. Reinhold Babor zum Parteitag direkt gestellt werden.
Gebühren für Kindergartenplätze Antragsteller: Dr. Reinhold Babor
Der Parteitag möge beschließen:
Die Staatsregierung prüft, wie mit notwendigen Rahmenrichtlinien die Halbtagsgebühren für Kindergärten erlassen werden können.
Begründung:
Frauen, die nur halbtags arbeiten, um Zeit für die Familie zu haben, verdienen in der Regel weniger. Dieser Nachteil kann durch einen Kindergartenplatz mit freien Halbtagsgegühren gemindert
werden. Dies ist dann ein deutliches Zeichen, dass Kinder auch in der Familie erzogen werden sollen und damit der Familienzusammenhalt gefördert wird.
In Hamburg ist unabhängig von einer Halbtagsbeschäftigung generell von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr der Kindergartenplatz mit Mittagsessen frei. Bei längeren Verweildauern als 5 Stunden werden nach
Einkommen gestaffelte Gebühren erhoben.
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Begründung:
In Bayern wird bereits viel für die Entlastung der Eltern von Gebühren getan. So ergibt sich durch den Elternbeitragszuschuss von derzeit 100 Euro monatlich im letzten Kindergartenjahr nach Art.
23 Abs. 3 BayKiBiG bei entsprechender Buchung in vielen Fällen eine Beitragsfreiheit. Die Kosten für den Freistaat Bayern belaufen sich hier auf ca. 140 Millionen Euro p.a. (vgl. Haushaltsansatz
2017). Die für die Kinderbetreuung zuständigen Gemeinden in Bayern können darüber hinaus auf günstige Förderkonditionen zurückgreifen und so niedrige Gebühren festlegen. Die CSU-Fraktion im
Bayerischen Landtag wird dennoch aufgefordert, zu prüfen, ob die zusätzlichen Kosten, die die im Antrag beschriebene Form der Beitragsfreiheit mit sich bringen würde, vom Freistaat Bayern
geleistet werden könnten, ohne dass dadurch bei Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingespart werden müsste.
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Burka-Verbot Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestagwird aufgefordert, sich für folgendes einzusetzen: Für ein Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit und damit einhergehend, zum Schutz der
Frauen, für eine Strafbewehrung bei nötigendem Verhalten. Für die Zurückweisung der Legitimierung und Begründung der Verschleierung von Frauen unter dem Deckmantel der
Religionsfreiheit.
Begründung:
Verhüllung und Verschleierung sind keine islamischen Religionsgebote, sondern entspringen verschiedenen Traditionen der orientalischen Welt. Dies wird von zahlreichen Koranwissenschaftlern
und Imamen bestätigt. Ein sich Berufen auf die Religionsfreiheit ist daher unlauter.
Im Gegenteil ist diese Art von Verschleierung Zeichen der Unterdrückung der Frau und daher mit unseren freiheitlich-demokratischen Grundwerten unvereinbar. Unsere Gesellschaft darf vor diesem
Hintergrund und im Hinblick auf die Auswirkungen auf unser Zusammenleben diese falsch verstandene Toleranz nicht gewähren. Zudem stellt sie ein maximales Integrationshindernis dar.
Die Mehrzahl der Muslime, die nach Deutschland kommen, lehnt einen radikalen Islam ab. Sie sind auch nach Europa geflohen, weil hier die Prinzipien des Rechtsstaates gelten. Es ist unsere Aufgabe
die Rechte der Frauen in unserem Land zu verteidigen und uns gegen ein – direkt oder aus dem sozialen Umfeld – erzwungenes Tragen der Verschleierung einzusetzen.
Beschluss des Parteitages:
Zustimmung
Ergänzend wurde beschlossen:
Die CSU lehnt Burka, Niqab und vergleichbare gesichtsverdeckende Kleidung, die der Vollverschleierung von Frauen dienen, grundsätzlich ab. Vollverschleierung beeinträchtigt den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Sie steht mit ihrer frauenverachtenden Symbolik im Widerspruch zur Gleichberechtigung und Würde der Frau. Sie leistet Parallelgesellschaften Vorschub und ist damit ein
Integrationshemmnis. Die Vollverschleierung widerspricht unserem tradierten und über Jahrhunderte entstandenen gesellschaftlichen Konsens. Wir lehnen sie daher ab und fordern, dass alle Menschen
ihr Gesicht zeigen.
Für die zentralen Bereiche des öffentlichen Lebens bedarf es des klaren gesetzgeberischen Zeichens, dass in einer freiheitlich-demokratisch geprägten Gesellschaft eine offene Kommunikation
unverzichtbar ist. Dies muss die Rechtsordnung unmissverständlich zum Ausdruck bringen und von den Menschen muslimischen Glaubens in unserem Land aktiv einfordern:
Behörden und staatliche Institutionen repräsentieren unsere freiheitlichdemokratische Gesellschaft in herausgehobener Weise. Der Staat ist zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet.
Ein Vertrauen in die Beamten und sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und damit auch in die Tätigkeit und Integrität des Staates ist gerade dann nicht gegeben, wenn das Tragen von
Kleidungsstücken eine offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern unmöglich macht oder erschwert. Deshalb ist Vollverschleierung im öffentlichen Dienst inakzeptabel.
Der Grundsatz des „offenen Gesichts“ muss gerade für den Bildungsbereich gelten. In Kitas, Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist kein Platz für Vollverschleierung. Denn für eine gelingende
Bildung und Erziehung aber auch bei Prüfungen ist zwischen Lehrenden und Lernenden eine offene Kommunikation unabdingbar. Diese muss den Ausdruck von Gedanken und Gefühlen auch durch Mimik und
Gestik zulassen und darf diese nicht hinter einen Vorhang verbannen.
Im Gericht muss das Gesicht von Berufs- und Laienrichtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und sonstigen Verfahrensbeteiligten vollständig sichtbar und erkennbar sein. Dies dient der
Gewährleistung eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens. Andernfalls wird die gerichtliche Wahrheitsfindung unzumutbar erschwert.
Dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, etwa bei Pass- oder Verkehrskontrollen, im Meldeamt, auf dem Standesamt etc., muss das Zeigen des Gesichts auch durchgesetzt werden
können.
Vollverschleierung ist überdies in solchen Situation zu verbieten, in denen sie eine Gefahr für andere wird. Dies gilt insbesondere im Straßenverkehr.
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich darauf hinzuwirken, dass die Verschleierung
des Gesichts in diesen für das Funktionieren der Rechtsordnung und des gesellschaftlichen Lebens zentralen Bereichen gesetzlich verboten wird.
Die CSU wird sich darüber hinaus intensiv in die politischen und gesellschaftlichen Debatten einbringen und jenseits gesetzlicher Regelungen alles dafür tun, dass Burka, Niqab und vergleichbare
gesichtsverdeckende Kleidung keine weitere Ausbreitung im Straßenbild unserer Städte und Gemeinden finden.
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Asyl- & Flüchtlingspolitik Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine sachgerechte Berichterstattung die realen Zustände
widerspiegeln kann. abgelehnten Asylbewerbern kein Duldungsrecht mehr eingeräumt wird. niemand unregistriert in unser Land einreisen kann. straffällig gewordene Asylbewerber und
Flüchtlinge sowie Hassprediger konsequent abgeschoben werden. Nicht bleibeberechtigte Wirtschaftsflüchtlinge umgehend zurück geschickt werden.
Begründung:
Nur durch Begrenzung und Ordnung sind die großen Herausforderungen der Flüchtlingskrise zu bewältigen. Daher ist es notwendig, zu einem System der Ordnung zurückzukommen. Dafür ist es
unabdingbar, zu wissen, wer in unser Land kommt. Es muss daher sichergestellt werden, dass jeder Flüchtling beim Betreten unseres Landes registriert wird.
Eine Integration der anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge kann nur gelingen, wenn es zu einer zahlenmäßigen Begrenzung der Zuwanderung kommt. Dazu gehört auch, abgelehnte Asylbewerber und
Wirtschaftsflüchtlinge konsequent auszuweisen. Auch wer hier straffällig wird oder Hass predigt, hat sein Gastrecht verwirkt und soll schnellstmöglich abgeschoben werden.
Beschluss des Parteitages:
Zustimmung
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Freie Religionsausübung in Flüchtlingsunterkünften Antragsteller: Senioren-Union Bayern
(SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Maßnahmen zu ergreifen, dass das Recht auf freie
Religionsausübung auch in Flüchtlingsunterkünften gewährleistet bleibt.
Begründung:
Übergriffe auf Flüchtlinge auf Grund ihrer Religion sind keine Seltenheit mehr und können nicht geduldet werden.
Wegen ihres Glaubens wurden diese in ihrer Heimat verfolgt und teilweise gar inhaftiert. Wenn diese verfolgten und oftmals traumatisierten Menschen nach Deutschland kommen, werden sie nun auch
hier in Flüchtlingsunterkünften oftmals Ziel von religiös motivierter Gewalt. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, dies zu unterbinden.
Beschluss des Parteitages:
Zustimmung
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Schlachtverbot ohne sichere Betäubung Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, das Schlachtverbot ohne sichere Betäubung auch bei rituellen Schlachtungen/Schächten sicherzustellen und Ausnahmegenehmigungen in
geeigneter Weise auszuschließen.
Begründung:
Schlachtungen ohne sichere Betäubung sind weder mit dem Tierschutz, unserem Grundgesetz oder der Bayerischen Verfassung vereinbar und daher dringend zu unterbinden
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Begründung:
Nach dem Tierschutzgesetz besteht ein grundsätzliches Verbot des betäubungslosen Schlachtens. Abweichend hiervon kann die zuständige Behörde (Landratsämter) Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn
es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer
Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen.
Bisherige Initiativen im Bundesrat, das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) zu verbieten bzw. weitgehend einzuschränken, sind von der Bundesregierung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken
abgelehnt worden. Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die Ausnahmeregelung in § 4a TierSchG einen verfassungsrechtlich gebotenen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf freie
Religionsausübung einerseits und dem Staatsziel Tierschutz andererseits her. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil im Jahr 2011 ebenfalls das Schlachten ohne Betäubung aus
religiösen Gründen bestätigt.
Da für eine Änderung des Tierschutzgesetzes der Bund zuständig ist, sollte der Antrag an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag überwiesen werden.
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Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik mit Österreich Antragsteller: Dr. Reinhold Babor
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich dafür ein, dass die Flüchtlingspolitik mit Österreich abgestimmt wird und der unkontrollierte Grenzübergang für Unberechtigte gestoppt
wird.
Begründung:
Die EU ist darauf angewiesen, dass die Mitgliedsländer dabei helfen, den Grenzübertritt der Einwanderer, Flüchtlinge und Asylbewerber zu organisieren und wieder in ihren rechtlichen Rahmen
zurückzuführen. Nach wie vor gibt es die illegalen Einwanderungsströme, die schnell, konsequent und nachweislich korrekt registriert werden müssen, um unsere eigene Aufnahmefähigkeit nicht
überzustrapazieren. Da an unserer südlichen Landesgrenze die österreichischen Nachbarn eine divergente Aufnahmestrategie beschlossen haben und verfolgen, ist es zwingend, dass unsere
Sicherheitskräfte und die Aufnahmebehörden in ständiger Abstimmung mit den Verantwortlichen dort dafür sorgen, dass die europäischen Standards auch an unseren Landesgrenzen eingehalten
werden.
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Begründung:
Bis zu einem effektiven Schutz der EU-Außengrenzen ist ein Schutz der Binnengrenzen unerlässlich. Insofern ist eine Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Österreich im Hinblick auf die
Grenzsicherung zwingend notwendig und zu begrüßen. Diese Zusammenarbeit findet auch bereits statt. So machen sich etwa im gemeinsamen Deutsch-Österreichischen Polizeikooperationszentrum, das im
vergangenen November zur Bewältigung der Migrationslage an der deutsch-österreichischen Grenze in Passau ins Leben gerufen wurde, bisher insgesamt 35 Polizeibeamte für die Sicherung der Grenzen
der beiden Länder stark.
Inwieweit die Zusammenarbeit und Koordinierung weiter ausgebaut werden soll, bedarf aber der näheren Prüfung.
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Christliche Flüchtlinge in eigene Unterkünfte Antragsteller: Dr. Reinhold Babor
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich dafür ein, dass christliche Flüchtlinge in gesonderten Unterkünften untergebracht werden.
Begründung:
Die Übergriffe auf christliche Flüchtlinge sind keine Seltenheit mehr und können nicht geduldet werden. Das Leben und Überleben der assyrischen, chaldäischen und armenischen Christen und auch der
Jesiden ist in ihren Heimatländern Syrien und Irak bei den dortigen brutalen Auseinandersetzungen und mörderischen Terrorakten kaum mehr möglich. Wegen ihres Glaubens wurden sie in ihrer Heimat
verfolgt und sind teilweise gar inhaftiert. Selbst wenn diese verfolgten und oftmals traumatisierten Christen nach Deutschland kommen konnten, werden sie in Asylantenheimen oftmals von
fanatischen Moslems bedroht. In letzter Zeit sind solche Übergriffe bekannt geworden. Es ist eine fatale Fehleinschätzung, radikalisierten Moslems beizubringen, dass alle Religionen friedlich bei
uns zusammenleben müssen. Daher ist es dringend geboten, dass das Innenministerium die Bezirksregierungen anweist, getrennte Unterkünfte in den Kommunen zu organisieren.
Beschluss des Parteitages:
Ablehnung
Begründung:
Christen, aber auch Angehörige anderer Religionen wie die Jesiden, suchen bei uns Schutz, weil sie in ihren Heimatländern wegen ihres Glaubens verfolgt wurden. Dem grundsätzlichen Ziel des
Antrags, zu verhindern, dass sie in Deutschland ähnlichen Anfeindungen ausgesetzt sind wie in ihrer Heimat, ist daher zuzustimmen.
Die vom Antragsteller vorgeschlagene generelle getrennte Unterbringung von Flüchtlingen
nach Religionszugehörigkeit oder Konfession ist allerdings kritisch zu sehen. Vielmehr muss – abgesehen von den immensen Kosten und dem logistischen Aufwand – den Schutzsuchenden der Grundsatz
der Religionsfreiheit und seine Bedeutung in unserem Land von Anfang an vermittelt werden.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass weitere Maßnahmen, um den Schutz der Christen und Jesiden zu gewährleisten, bereits ergriffen worden. Dies betrifft etwa die Auswahl des Wachpersonals in
Flüchtlingsunterkünften, das nicht nur fachlich qualifiziert sein muss, möglichst auch gemischt zusammengesetzt sein sollte. Auch in Reaktion auf Berichte über vereinzelte Übergriffe in
Flüchtlingsunterkünften durch das Bewachungspersonal selbst werden die Anforderungen an die Auswahl des eingesetzten Personals verschärft. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird noch im Herbst im
Deutschen Bundestag verabschiedet.
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Erbschaftsteuer Ländersache Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer in die Zuständigkeit der Länder übergeht.
Begründung:
Da die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer ohnehin den Ländern zustehen, ist eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz überfällig.
Erhalten die Länder selbst die Gesetzgebungskompetenz, können sie die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit schnell beseitigen und so Familienbetriebe und Arbeitsplätze schützen.
Durch die Regionalisierung der Erbschaftsteuer kann den unterschiedlichen Gegebenheiten der Länder Rechnung getragen werden, die momentan durch die bundeseinheitliche Regelung nicht erfasst
werden
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Gesundheitsversorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle Kosten der Gesundheitsversorgung von anerkannten Asylbewerbern und
Flüchtlingen aus Steuermitteln finanziert werden.
Begründung:
Die Belastung der Gesundheitsversorgung durch anerkannte Flüchtlingen und anerkannte Asylbewerbern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht einseitig den Beitragszahlern im
Gesundheitswesen aufgebürdet werden.
Entsprechend der jahrelangen Forderung der Senioren-Union, im System der gesetzlichen Rentenversicherung die sog. beitragsfremden Leistungen ebenfalls als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus der
Rentenkasse herauszunehmen, ist es hier ebenfalls geboten, ein beitragsfinanziertes System nicht weiter durch Fremdleistungen und damit einhergehende Beitragserhöhungen zu belasten.
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Begründung:
Der vorliegende Antrag behandelt die medizinische Versorgung von Personen mit Bleiberecht. Bei dieser Personengruppe wird die medizinische Versorgung meist über die Gesetzliche
Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) sichergestellt. Der Freistaat Bayern ist nicht zuständig für die Versorgung von Personen mit Bleiberecht. Die ausschließliche Zuständigkeit liegt
hier beim Bund. Der Bund wäre daher auch dafür zuständig die Finanzierung aus Steuermitteln sicher zu stellen. In der CSU wurde schon früh darauf hingewiesen, dass die Integration der
großen Anzahl von Flüchtlingen in das Gesundheitssystem nicht ohne finanzielle Konsequenzen ablaufen kann. Aktuell wird im Rahmen des PsychVVG eine Regelung geschaffen, die die Nutzung von 1,5
Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ermöglicht. Die geplante Entnahme soll zur Finanzierung der GKV-Kosten für Flüchtlinge in diesem und im kommenden Jahr sowie zum
Ausbau der Telemedizin dienen. Der Rückgriff in die
Liquiditätsreserven soll ein einmaliges Ereignis sein, da es sich bei den Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung um vorübergehende finanzielle Auswirkungen handeln soll. Bei
erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt seien perspektivisch Mehreinnahmen zu erwarten. Allerdings ist die Finanzierung der Gesundheitskosten für Flüchtlinge eine gesamtstaatliche Aufgabe
die – zumindest bei einer längerfristigen Belastung - aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Letztlich kann es nicht sein, dass die Krankenkassenleistungen für Flüchtlingen über eine
Erhöhung von Zusatzbeiträgen der Versicherten in der GKV finanziert wird. Die Zahlungen des Bundes an die GKV müssen hier kostendeckend sein, damit die Kosten nicht an den Beitragszahlern hängen
bleiben.
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Medizinische Versorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit der eingeschränkte Standard der medizinischen Versorgung (§ 4 AsylbLG), wie er für Asylbewerber und Flüchtlinge
während der Aufenthaltsdauer der ersten 15 Monate gewährt wird, auch auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden kann.
Begründung:
Nach derzeitigen Erhebungen befindet sich ein Großteil der anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Um die staatlichen
Sozialsysteme nicht weiter zu belasten und die Kosten der Gesundheitsversorgung für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge nicht weiter in die Höhe zu treiben, ist es geboten, die eingeschränkte
medizinische Versorgung nach § 4 AsylbLG auch auf diesen Personenkreis auszudehnen.
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Begründung:
Die Zielrichtung im Hinblick auf den betroffenen Personenkreis in diesem Antrag ist nicht ganz klar. Soweit hier der Zugang von Flüchtlingen mit Aufenthaltstiteln zur GKV angesprochen sein
sollte, die nach positivem Abschluss des Asylverfahrens einer eigenständigen Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 2a SGB V unterliegen, ist voranzuschieben, dass es nicht
möglich ist, eine Einschränkung des Versorgungsumfanges für Anerkannte über das AsylbLG zu regeln. Denn der Anwendungsbereich des AsylbLG (§ 1) ist in diesen Fällen nicht mehr eröffnet.
Sondergesetzlich könnten materielle Einschränkungen des Leistungsanspruchs entsprechend der geltenden Regelung in § 27 Abs. 2 SGB V definiert werden. Dort werden Wartezeiten z.B. für Ausländer,
denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bis 5 des AufenthG erteilt wurde, geregelt. Ziel dieser Norm ist es, die Gesamtheit der Beitragszahler im bestimmten Umfang von den Kosten des
Zahnersatzes freizustellen. Über die Einführung von Wartezeiten hinaus dürfte es aber vor dem verfassungsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz kaum möglich sein, Leistungseinschränkungen für bestimmte Personen rechtssicher zu gestalten, wenn diese andererseits einer Versicherungspflicht in der GKV unterworfen
sind und hierfür Beiträge nach den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen entrichtet werden
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Einrichtung einer Pflegekammer Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich für die zeitnahe Einrichtung einer „Pflegekammer“ als schlagkräftige Organisation der Pflegeberufe einzusetzen.
Begründung:
Die im Pflegebereich tätigen Fachkräfte sollten in einer Interessenvertretung und zwar einer Pflegekammer, vertreten sein. Bei einer Umfrage zur Pflegekammer hatten sich 50 Prozent der Befragten
für eine Gründung ausgesprochen. Auf Ablehnung stieß diese Form der Selbstverwaltung damals bei 34 Prozent Befragten.
Mit einer Pflegekammer im Rücken werden die Pflegepersonen im politischen Betrieb anders wahrgenommen – eine dringende Aufwertung der Pflegeberufe! Zuständigkeiten für Berufsrecht, Erstellung
einer eigenen Berufsordnung und Mitwirkung im Pflegebildungsbereich werden nach heutigen Maßstäben nur einer Kammer zugeordnet. Dies funktioniert nicht mit dem Pflegering oder der jetzt
vorgeschlagenen Vereinigung der bayerischen Pflege. Eine freiwillige Mitgliedschaft und eine nicht ausreichende finanzielle Ausstattung reduziert die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der
Pflegeberufe auf den jetzigen Stand und verhindert eine Weiterentwicklung.
Der vorliegende Gesetzentwurf konterkariert die Vorgaben und Prinzipien des Kammerrechts der Länder. Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung sind bei diesem Modell nicht gegeben und
werden eine Aufwertung der Pflegeberufe verhindern.
Zudem wird die dringend benötigte zahlenmäßige Erfassung der Pflegekräfte in Bayern, die für die zukünftige Planung des Bedarfs unabdingbar ist, auf dem jetzt geplanten Weg nicht erreicht.
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
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Beteiligung der Angehörigen an Pflegekosten Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, die Grenze der Pflegekostenbeteiligung von pflegebedürftigen Angehörigen in Pflegeheimen von derzeit 40.000,00 Euro Einkommen/Jahr
auf 100.000,00 Euro Einkommen/Jahr zu erhöhen.
Begründung:
Es gibt keinen Grund in Bezug auf die Beteiligung der Kosten der Angehörigen bei der Pflegeversicherung anders zu Verfahren als bei der Grundsicherung. Es gilt das Gleichheitsprinzip. Die
Grundsicherung sieht außerdem vor, dass die 100.000 Euro Grenze (Vermutungsregelung) für jedes Kind gilt. Es gibt also hinsichtlich der Pflegeversicherung gewaltigen Nachholbedarf.
Es darf nicht sein, dass in einem Staat, der sich Sozialstaat nennt und unter der Regierung der CSU, die selbst das Wort „sozial“ in ihrem Parteinamen verwendet, Angehörige von Pflegebedürftigen
befürchten müssen, dass die Sozialhilfeträger mit Rückzahlungs- bzw. Beteiligungsforderungen an den Pflegekosten an sie herantreten. Die Angehörigen von Pflegebedürftigen befinden sich meist
selbst bereits im Status der Rentenempfänger und werden dadurch häufig an den Rand der Gesellschaft gedrängt, sprich in die Nähe von Sozialhilfeempfängern gerückt.
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Begründung:
Bayern hat bereits im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) einen dem Ziel des vorliegenden Parteitags-Antrags entsprechenden Entschließungsantrag
in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates eingebracht. Um in Zukunft die Kinder von Pflegebedürftigen den Kindern von Empfängern der Grundsicherung im Alter gleichzustellen, wird darin vom Bund
die Einführung einer 100.000 Euro-Grenze für den Rückgriff auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern im Rahmen der Hilfe zur Pflege gefordert. Nordrhein-Westfalen ist diesem
Antrag
beigetreten. Der Antrag fand jedoch im Bundesrat aktuell keine Mehrheit und wurde
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Todesfälle auf Grund von Krankenhauskeimen Antragsteller: Senioren-Union Bayern (SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bleibt aufgefordert, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um an allen bayerischen Kliniken und Pflegeheimen die personellen und
sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Anzahl dort aufgetretener MRE-Fälle, sowie daraus resultierender Todesfälle zu erfassen und den Gesundheitsbehörden ehestmöglich
vorzulegen.
Begründung:
Wer stationäre Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt, wird dort häufig mit bakteriellen Erregern, die gegen Antibiotika resistent sind, angesteckt. Patienten sterben somit an Infektionen, die
sie vor Aufnahme ins Krankenhaus nicht hatten. Die „Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene“ beziffert die Todesfallrate in Deutschland auf mehr als 40.000 Personen jährlich. Um wirksame
Maßnahmen nach dem Vorbild anderer Länder umsetzen zu können, sind die unten angeführten Daten nötig.
Die notwendige Datenerfassung scheitert in Bayern unverändert immer noch daran, dass die bayerischen Kliniken und Altenheime aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und wegen Personalmangels die
nötigen Daten nicht bereitstellen. So teilt das Referat für Gesundheitswesen der Landeshauptstadt München mit:
Dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) liegen keine validen Daten über Sterbefälle vor, die kausal auf im Krankenhaus erworbene Infektionen durch multiresistente Keime (MRE) zurückführbar
sind. Kenntnisse über Sterbefälle und diese auslösende Todesursachen erhält das RGU im Rahmen seiner behördlichen Überprüfung von Todesbescheinigungen, die grundsätzlich auf die Beurteilung deren
formal korrekter Ausfertigung und Plausibilität der Angaben begrenzt ist.
Es kann nicht länger hingenommen werden, dass sich dafür zuständige Behörden auf die „formal korrekte Ausfertigung“ von Todesbescheinigungen beschränken, denn der Schutz von Menschenleben muss
unbedingte Priorität vor Wirtschaftlichkeitsüberlegungen haben.
Beschluss des Parteitages:
Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
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Stärkung des Subsidiaritätsprinzips Antragsteller: Senioren-Union Bayern
(SEN)
Der Parteitag möge beschließen:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CSU-Europagruppe werden aufgefordert, sich für eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips einzusetzen und somit dafür zu sorgen, dass dieses auf
allen politischen Ebenen praktiziert wird.
Begründung:
Der Freistaat Bayern muss auch in einem Europa der Regionen selbstbestimmte Größe im richtigen Umfang bleiben. Zahlreiche Probleme und Fragestellungen können meist regional besser gelöst werden.
Dies Belegen zahlreiche Beispiele aus Praxis und Geschichte.
Das Subsidiaritätsprinzip ist in Art. 5 EUV verankert. Es trägt dazu bei, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden. Es sind hier auch klare Kriterien genannt, die wieder
stärker zur Anwendung gebracht werden müssen
Die politischen Ebenen sind daher aufgefordert, dieses sinnvolle Prinzip wieder vermehrt umzusetzen und somit auch die Akzeptanz der Bürger für politische Entscheidungen zu erhöhen.
Beschluss des Parteitages:
Zustimmung