von 2002 bis 2015
2002 Streifenkarte
Die beliebteste und umsatzstärkste Fahrkarte ist die Streifenkarte
Sie ist 10% günstiger als die bereits überteuerten Einzelfahrkarten.
Der Tarif der Streifenkarte muß erhalten bleiben.
Die unter den Gelegenheitsfahrern beliebte Streifenkarte , die mit über 28% zum Gesamtumsatz des MVV beiträgt und alle anderen Fahrkartenarten übertrifft wird ab 2002 nicht mehr von den
Busfahrern verkauft, nachdem auch die Trambahnschaffner den Verkauf der Streifenkarte einstellen mußten. Da an den Automaten in den Verkehrsmitteln keine Streifenkarten zu haben sind, müssen
diese auf Vorrat gekauft werden; denn auch an den Haltestellen gibt es nur selten Automaten.
Die neu gegründete Münchner Verkehrsgesellschaft MVG verschlechtert somit bedauerlicherweise den Service. Wieder sind vor allem die Senioren betroffen.
Auch die Presse hat diese Verschlechterung des Service kommentiert:
Münchner Wochenblatt 14.11.2001: Müssen wir schwarzfahren?
Stadtrat Babor fordert mehr Kartenautomaten
Münchner Merkur 02.01.2002: Streifenkarte auch im Bus.
Das fordert der CSU-Stadtrat und Bezirksvorsitzende der Senioren-Union Reinhold Babor
TZ 14.01.2002: Die Streifenkarte wird abgeschafft.
CSU Stadtrat Reinhold Babor fordert Volksaufstand
Münchner Merkur 14.01.2002: MVV-Streifenkarte droht Aus in Schritten.
CSU-Stadtrat Babor fordert “Volksaufstand”
AZ 12.01.2002: Die Streifenkarte darf nicht auf das Abstellgleis.
Aktion Münchner Fahrgäste empört über Verbannung aus Automaten. Stadtrat Reinhold Babor: “Wir müssen einen Volksaufstand zur Rettung dieser Fahrkarte machen.”
SZ 30.01.2002: Pasing:
Stadtrat Babor ist empört über dem Abbau der Streifenkartenautomate in Bussen “Dreister Griff in die Taschen der Senioren” Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München (Vorsitzender Bode
SPD) hätte schon protestieren müssen , als der Verkauf in den Trambahnen abgeschafft wurde
2003 Resolution
der SEN München 24. Juli 2003
zur Rentensicherheit, Gesundheitspolitik und Altenpflege
Rentner sind nicht die Prügelknaben der Nation
Wir wenden uns gegen alle Versuche, die gegenwärtige Rentner-Generation zum Prügelknaben für die Probleme der Sozialversicherungssysteme zu machen. Rentenkürzungen betrügen die ältere Generation
um einen wesentlichen Teil ihrer Lebensleistung. Der wichtigste Grund für die Misere der Sozialsysteme ist die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Damit fehlen die Beiträge in die Kranken- und
Rentenkassen.
Die jetzige Rentner-Generation hat ihre Vorleistungen zur Konsolidierung der Rentenversicherung längst erbracht mit der Nullrunde des Jahres 2000 sowie dem Riester-Abschlag für 2003 mit einer
Rentenerhöhung von nur 1,04 %. Rot-Grün in Berlin will offensichtlich die massiven Haushaltslöcher auf dem Rücken der Rentner stopfen. Dieses Vorhaben ist mit Entschlossenheit zu bekämpfen.
Eine willkürliche Anpassung der Rente je nach Kassenlagen muss aufhören.
Konsenspapier von Regierung und Opposition zur Gesundheitsreform
Dieses Papier ist weder ein Wunschkatalog der älteren Generation noch ein Durchbruch zu einer umfassenden Strukturreform. Verhindert wurde lediglich das Abgleiten in eine Zwei-Klassen-Medizin mit
„englischen Verhältnissen“, wo nach dem Alter festgelegt wird, welche Operationen an einem Patienten noch vorgenommen werden.
Ferner kann es nicht sein, dass nur vom Patienten größere Selbstverantwortung und Zuzahlungen verlangt werden, während der gewaltige bürokratische Apparat der gesetzlichen Krankenversicherungen
unangetastet bleibt. Hier besteht für den Gesetzgeber Nachholbedarf wie auch bei der Überprüfung der Preisbildung von Medikamenten. Es kann auch nicht sein, dass in einem gemeinsamen europäischen
Markt dasselbe Medikament in Deutschland teurer verkauft wird als in Frankreich oder Spanien.
Auch ist der mögliche Missbrauch mit der Patienten-Karte abzustellen, wobei mehrere Personen unbemerkt mit einer Karte widerrechtliche behandelt werden können. Zu den vorhandenen
Missständen gehört auch der Privatpatienten-Status von Sozialhilfeempfängern und Asylanten. Dieser Personenkreis ist wie die gesetzlich Versicherten zu behandeln.
Alten- und Pflegeheime in Neubaugebieten planen
Die Planungsbehörden werden aufgefordert, in Neubaugebieten neben Schulen und Kindergärten auch Alten- und Pflegeheime zu planen. Auf Grund der demographischen Entwicklung wird der Bedarf
an Alteneinrichtungen noch steigen und nachträgliche Umwidmungen in überbauten Gebieten für diesen Bedarf sich meist schwierig gestalten.
Verantwortlich. Dr.Reinhold Babor Vorsitzender SEN München
Zentral-Moschee auf städtischen Grund
SEN München vom 09. August 2005 zum Verkauf von städtischen Grundstücken zum Bau einer Zentral-Moschee und islamischen Zentrums
Die Regierung von Oberbayern möge als Rechtaufsichtsbehörde tätig werden und prüfen, wie der Stadtratsbeschluss vom 27.07.05 zum Verkauf der drei
zusammenhängenden städtischen Grundstücke am Gotzinger Platz an den türkischen Verein DITIM zum Bau einer Zentral-Moschee mit islamischen Zentrum und Wohnbebauung wegen Nichteinhaltung des
sorgsamen Umgangs gegenüber städtischem Eigentum annulliert und rückabgewickelt werden kann.
Als Gründe können aufgeführt werden.
1. Eine Ausschreibung oder Angebot an andere Interessenten der zum Wohnungsbau vorgesehen Grundstücke erfolgte nicht. Es ist auch
bekannt geworden, dass die Finanzierung erst Mitte nächsten Jahres erbracht werden muss, was beim Verkauf von städtischen Grundstücken unüblich ist.
2. Die Bürgerversammlung vom 16.06.05 hat mit großer Mehrheit gegen den Bau der Zentral-Moschee und dem islamischen Zentrums
gestimmt.
3. Der orientalische Baustil einer Moschee fügt sich städtebaulich nicht in das über Jahrzehnte gewachsene Ortsbild des altmünchnerischen Stadtteils
Sendling ein.
4. Der türkische Verein DITIM zählt ca. 40 Mitglieder und erhält großzügig von der Stadt drei Grundstücke zum Bau einer
Zentral-Moschee mit islamischen Zentrum und Wohnbebauung. Diese Grundstücke werden so der möglichen Nutzung durch die Allgemeinheit entzogen, z.B. für Einrichtungen der
Kinder- und Altenbetreuung ; denn auch das städtische Eigentum unterliegt der Sozialbindung.
5. Bezeichnend ist die Bevorzugung des türkischen Vereins DITIM durch die Stadtverwaltung; denn ein Tag vor dem Verkauf durch den
Stadtrat wurde sogar die Bauvoranfrage verbeschieden.
6. Es wird befürchtet, dass die Zentral-Moschee für bis zu 1000 Besucher eine unverhältnismäßige Verkehrsbelastung nach sich zieht.
7. Hinzu kommt, dass die Gefahr der Verbreitung radikalislamischer Thesen besteht, die gegen das Grundgesetz gerichtet sind. Erfahrungen
anderer Großstädten zeigen, dass sich Hassprediger Zugang zu diesen Orten verschaffen. Dadurch wird die Integration behindert und Parallelgesellschaften
geschaffen.
Programm 2005 aktualisiert 2009
Das Leben in der Großstadt München
Wir wollen eine Politik, die die Interessen der älteren
Generation berücksichtigt! Dies ist eine Voraussetzung
dafür, Erfahrung und Kompetenz, die die Älteren im Laufe
ihres Lebens erworben haben, an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Die Senioren-Union, abgekürzt SEN, ist die Arbeitsgemeinschaft der CSU für Frauen und Männer über 60 Jahre und für diejenigen, die im Vorruhestand sind. Wir laden unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gerne dazu ein, sich an der politischen Meinungs- und Willensbildung stärker zu beteiligen und - wenn gewünscht - nach dem aktiven Berufsleben Mandate zu übernehmen. Mit dem folgenden Programm wenden wir uns gezielt an die ältere Generation der Münchnerinnen und Münchner
I. Status quo der Senioren in München
Finanzielle Lage
2004, 2005, 2006 und nochmals 2010 gab es sog. Nullrunden statt Rentenanpassungen. Damit sank die Kaufkraft der älteren Bevölkerung kontinuierlich und konnte auch nicht durch Renten-Anhebungen in
den Folgejahren ausgeglichen werden. Die nachgelagerte Besteuerung der Rente führte sogar dazu, dass teilweise eine Doppelbesteuerung eintrat, doch damit nicht genug: Die Leistungen der
Krankenkassen wurden gekürzt und Betriebsrenten wurden zu 100 % ( vor 2004 nur 50 % ) sozialversicherungspflichtig. Mit anderen Worten: Es trat eine Zangenwirkung ein, weil einer durch
Geldentwertung schrumpfenden Nettorente höhere Belastungen für die ärztliche und zahnmedizinische Versorgung gegenüber standen.
Das Leben in München ist insbesondere wegen der Mieten teurer als in anderen Orten. Da die Durchschnittsrente aus der gesetzlichen Altersversorgung
für den Mann nur € 970,-- und für die Frau nur € 473.-- beträgt ( Werte aus 2010 ), liegt es auf der Hand, dass ohne private und / oder betriebliche Altersvorsorge eine
Existenz in München undenkbar oder nur auf Sozialhilfeniveau möglich wäre.
Mobilität
Beweglichkeit innerhalb der eigenen vier Wände, aber auch innerhalb der Stadt, ist eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität. Bei der Nutzung des ÖPNV ( Öffentlicher
Personen-Nahverkehr ), der für viele ältere Mitbürger an die Stelle des Individualverkehrs getreten ist, sind die Abstände zwischen den einzelnen Bussen häufig unzumutbar lange, was zu
vermeidbaren Erschwerungen führt, besonders, wenn zu wenige Sitzgelegenheiten an den Haltestellen vor-handen sind. Die beliebten und umsatzstärksten MVV-Streifenkarten sind leider nicht mehr in
Bus und Tram erhältlich. Die Verkehrssicherheit ist zu beanstanden, weil z.B. zahlreiche breite Straßen eine Überquerung während einer Grünphase nicht erlauben; der Grund liegt darin, dass die
Ampelschaltungen auf das geringere Schritttempo älterer Menschen keine Rücksicht nehmen. Schließlich bleibt noch zu erwähnen, dass ungenaue Kennzeichnungen der Tramhaltepunkte z.B. an den
Haltestellen am Hauptbahnhof, oder am Stachus dazu führen, dass Straßenbahnen von Gehbehinderten nicht rechtzeitig bestiegen werden können.
Wohnungssituation
Die finanzielle Situation vieler älterer Mitbürger verlangt günstigen, bezahlbaren Wohnraum. Seit Jahren geht jedoch der soziale Wohnungsbau in München zurück, was zwangsläufig zu einer
enormen Verteuerung der im Markt insgesamt verfügbaren Wohnungen geführt hat. In München ist hierdurch das höchste Mietniveau aller deutschen Städte entstanden. Ganz abgesehen davon stehen
Sozialwohnungen für Ältere kaum zur Verfügung und ganz selten nur sind diese Wohnungen barrierefrei errichtet.
Sobald und wenn stationäre Pflege erforderlich wird, zeigt sich, dass für das Wohnen in der vertrauten Umgebung zu wenig Betreuungsmöglichkeiten gegeben sind. Die Ursache hierfür ist u.a. darin
zu sehen, dass es viel zu wenige Ausbildungsplätze für Pflegerinnen und Pfleger gibt. So stellte der Stadtrat in 2011 fest, dass neu errichtete Pflegeheime auf Grund eines akuten Mangels an
ausgebildeten Pflegekräften nicht voll belegt werden können, obwohl die Nachfrage nach solchen Heimplätzen in München vorliegt.
Gesundheitssituation
Altersgerechte Sportarten und Freizeitaktivitäten z.B. Wandern, Schwimmen, Nordic Walking, Fitnessgymnastik etc. könnten weiter verbreitet sein, wenn
die Anbieter besser bekannt wären.
Die 1,4 Millionen – Einwohnerstadt München verfügt nur über eine einzige „Akutklinik für Geriatrie und Frührehabilitation“, nicht aber über ein Geriatriezentrum wie z.B. Ingolstadt oder Neuburg
an der Donau. Die Konsequenz ist, dass multimorbid erkrankte Ältere in München nicht optimal versorgt werden und deshalb - obwohl vermeidbar – mehrfach klinisch nachbehandelt werden
müssen.
Die im Rahmen von Gesundheitsreformen über die letzten Jahre hinweg eingetretenen Leistungskürzungen im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich führen zu einer besorgniserregenden
finanziellen Zusatzbelastung von Kassenpatienten. ( z.B. Zuzahlung von bis zu € 10.-- je Medikament ! )
Die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen leidet unter den viel zu geringen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit der Folge, dass die Mindestversorgung gefährdet
ist.
Sicherheitslage
Straßen und Plätze, insbesondere Zugänge und Treppen zu den U-Bahnhöfen sind in den Monaten September bis März häufig durch Laub, Schnee und Eis für ältere Menschen aus-gesprochen
unfallträchtig, weil die Räumdienste nicht intensiv genug dieser Aufgabe nach-kommen. Die geforderte Verkehrssicherheit ist auf Gehwegen nicht immer gegeben, wenn dort Sport- und
Freizeitaktivitäten nachgegangen wird. Gehwege werden mit größter Selbstver-ständlichkeit zu diversen Skatingzwecken, auch zum Rad- und Rollerfahren benutzt, was zu einer erhöhten Unfallgefahr
insbesondere für Ältere, die nicht schnell genug ausweichen können, geführt hat. Der Anteil über 65-jähriger Unfalltoter ist in Folge dessen überproportional hoch!
Das digitale Zeitalter wird zunehmend auch von unseren älteren Mitbürgern wahrgenommen. Dies eröffnete leider auch einer früher unbekannten Betrugsform Tür und Tor. Über die Vielzahl von
Tricktätern, die früher Haustürgeschäfte für ihre Täuschungen und Betrügereien vorgenommen hatten, wird immer wieder in den Medien berichtet ( z.B. Aktenzeichen XY ). Internetbetrüger behaupten
Bestellungen, die nie erteilt wurden, oder täuschen Abonnements und angebliche Gewinne bei Glücks- und Wettspielen vor; all diesen Fällen ist gemeinsam, dass sie einen Vermögensschaden bei den
Betroffenen verursachen.
Das unerfreulichste Kapitel im Sicherheitsbereich ist jedoch die Gewaltkriminalität an Älteren, die in München zwar geringer ist als in anderen Großstädten, dennoch aber Opfer forderte, die
schwerste Verletzungen erlitten oder an deren Folgen starben. Meist erfolgten diese Überfälle in U-Bahnhöfen, häufig abends und nachts. Aus Sorge um die eigene Sicherheit vermeiden infolge dessen
Seniorinnen und Senioren, insbesondere, wenn sie in ihrer Beweglichkeit behindert sind, den Aufenthalt im U - und S-Bahn – Bereich.
Angesichts dessen, dass in München ca. 320.000 über 60–jährige leben, die einen Bevölkerungsanteil von jetzt schon über 25 % ausmachen und dies bei weiter steigender Tendenz, kann und sollte es
Ziel einer verantwortungsbewußten Politik sein, zwischen den Generationen ein ausgewogenes und gerechtes Miteinander zu erreichen. Dies setzt u.a. voraus, dass die im Folgenden genannten
Forderungen der Senioren-Union erfüllt werden.
II. Sozial und altersgerecht in München leben
Finanzierung der Lebenshaltung
Internetbetrüger behaupten Bestellungen, die nie erteilt wurden, oder täuschen Abonnements und angebliche Gewinne bei Glücks- und Wettspielen vor; all diesen Fällen ist gemeinsam, dass sie einen
Vermögensschaden bei den Betroffenen verursachen.
Es ist auch nicht verständlich, wenn die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung auch Rentnerinnen und Rentnern gegenüber – wie das in den letzten Jahren der Fall war – noch weiter
zurückgefahren würden; die Altersgruppe der über 65- jährigen Pflichtversicherten sollte keine weiteren Leistungskürzungen mehr tragen müssen. In dieser Forderung ist keine Ungleichbehandlung
anderer Bevölkerungsgruppen zu sehen, haben diese doch anders als die Älteren immerhin noch die Chance, Teuerungen durch entlohnte zusätzliche Arbeit auszugleichen.
Lebenshaltungsindex für Senioren (Warenkorb)
Die SEN fordert die Einführung eines „Warenkorb für Senioren“ durch das Statistische Bundesamt zur Preis-Indexierung der Lebenshaltungskosten für Senioren nach dem Beispiel Österreichs.
Mit über 750 Gütern (Stand 2004) in 12 Abteilungen wird der Gesamtindex ermittelt. Auf die Bedürfnisse der Senioren wird nicht eingegangen. Die daraus resultierende Inflationsrate
würde sich positiv auf die Rente auswirken.
Mobilität
Für die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren, die auf den ÖPNV angewiesen sind, ließen sich mit einfachen Maßnahmen kostengünstig Verbesserungen erreichen und die Akzeptanz für Bus,
Tram und U-Bahn erhalten bzw. erhöhen:
1. Isarcard 60
Die Benutzung der Isarcard sollte ab 8 Uhr morgens möglich sein; weder sind hiermit nennenswerte Kosten für den MVV, noch überfüllte Verkehrsmittel zu befürchten.
2. Streifenkartenautomaten
sollten wieder in allen Bussen und Trambahnen erhältlich sein; die derzeitige Handhabung, teilweise nur an Endhaltestellen oder an Kiosken die Karten kaufen zu können, ist wenig
verbraucherfreundlich.
3. Taktung
Die Taktung bei den MVV – Bussen sollte erhöht werden, insbesondere nachts ist es unzumutbar, bis zu 40 Minuten auf einen Bus warten zu müssen.
4. Quartierbusse
Im Stadtteil Grünwald werden einige Quartierbusse eingesetzt; sie dienen als Zubringer zu Tram- und U-Bahnstationen. Diesem Beispiel sollte auch in anderen Stadtteilen gefolgt werden.
5. Mobilitätstraining
Förderung der Mobilität mit dem Bus, Tram, S- und Regionalbahn, Mobilitätstraining durch die MVG anbieten, um Risiken und Ängste abzubauen (Gedränge, Sitzplatzmangel, Sturzgefahr,
großer Abstand zwischen Bordsteinkante und Einstiegstür, schlecht lesbare Fahrpläne, Bedienung der Fahrkartenautomaten)
6. Sitzgelegenheiten
Alle Bushaltestellen sind mit Unterstand und Sitzgelenheit auszustatten; auf der Friedenheimer Brücke ist dies beispielsweise nicht gegeben.
Wohnen als Seniorin oder Senior in München
1. Wohnformen
Das Wohnangebot für ältere Menschen wird sich verändern. Denn sie haben den Wunsch, auch die dritte Lebensphase so weit wie möglich nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten und
selbstbestimmt zu führen.
Neben der privaten Wohnungswirtschaft sollen auch die kommunalen Wohnungsgesellschaften darauf achten, in ihrem Bestand oder bei Neubaumaßnahmen gerade auch im Hinblick auf die sich
ändernde Altersstruktur Wohnangebote bereitzuhalten, wie
- Wohnen zuhause im Quartier (Umbau für barrierefreie Zugang )
- Wohnbaumodelle mit veränderbaren Wohnungsgrößen
- Wohnen zuhause mit ambulanter Pflege
- Mehrgenerationen-Wohnen (Integriertes Wohnen)
- Haus- und Wohngemeinschaften mit „Betreutem Wohnen“ und Pflegewohnplätzen
- Wohnen in Alten- und Pflegeheimen mit stationärer Pflegeeinrichtung
Auf diesem Wege ist erreichbar, dass die Älterwerdenden länger in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben und leichter von ihren Angehörigen besucht werden können. In der Praxis wäre darüber
hinaus eine gut ausgebaute Infrastruktur unter dem Gesichtspunkt des Zusammenlebens von Alt und Jung mit ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung und mit guter Verkehrsanbindung, fußläufig
erreichbaren Einkaufsgelegenheiten und nahe gelegenem MVV - Anschluss wünschenswert.
2. Sozialwohnungen
Die Sozialpolitik Münchens sollte die Vergabe von Sozialwohnungen an Ältere ausdrücklich vorsehen, wobei hier schon beim Bau auf Barrierefreiheit und auf veränderbare Wohnungsgrößen geachtet
werden sollte.
3. Büroflächen umwidmen
In fast allen Stadtteilen gibt es einen Überhang an Büroflächen, durch deren Rückbau vermehrt Heimplätze oder andere Wohnformen bereitgestellt werden könnten.
4. Drogenumschlagplätze
Die bekannten Drogenumschlagsplätze, z.B. an der Münchner Freiheit ( Wedekindbrunnen ), am Ostbahnhof und am Sendlinger Torplatz sind intensiver zu kontrollieren! Das würde auch unter
Sicherheitsaspekten das Wohnumfeld deutlich verbessern!
5. Bericht der Heimaufsicht
Das Gesetz zur Wohn- und Pflegequalität ermöglicht der Heimaufsicht ( in München beim Kreisverwaltungsreferat angesiedelt ), Alten – und Pflegeheime hoheitlich zu überprüfen, d.h. bei
gravierenden Mängeln diese zu schließen. Die Heime müssen verpflichtet werden, den Prüfbericht der Heimaufsicht in ihren jeweiligen Eingangsbereichen gut sichtbar anzubringen. Im Internet
werden die Prüfberichte der Heimaufsicht bereits veröffentlicht.
6. Geplante Toilettenschließung
Die unüberlegte Entscheidung des Münchner Stadtrates aus Etatgründen über 30 wenig benutzte Toilettenanlagen zu schließen, ist nicht nur ein Affront gegen den Seniorenbeirat der Landeshauptstadt,
sondern auch eine Unfreundlichkeit dem Fremdenverkehr gegenüber.
7. Gütesiegel für Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit zum Zwecke einer Alten- und Behinderten - gerechten Ausführung beim Neubau und bei Sanierungen älterer Anlagen kann verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden, bis hin zum
rollstuhlgerechten Ausbau. Daher ist es wünschenswert, wenn die Sozialverbände mit der Wohnungswirtschaft ein Gütesiegel für den barrierefreien Wohnungsbau festlegen. So wäre es für den
Laien leichter möglich, den richtigen Grad der Barrierefreiheit zu wählen.
Gesundheitsvorsorge
Seniorinnen und Senioren sollten das in ihrer Macht Stehende tun, um - solange wie möglich - ihre selbst bestimmte Lebensweise beizubehalten.
1. TV-Sendungen
Die Motivation, sich gesund zu ernähren, sich zu bewegen und ein aktives Leben zu führen, sollte - häufiger als derzeit - durch geeignete informative TV -Sendungen gefördert werden.
2. Sport und Freizeitaktivitäten
Wir Ältere sind häufig noch daran interessiert, Sportaktivitäten nachzugehen, werden jedoch relativ häufig aus Altersgründen zurückgewiesen, deshalb ist es wichtig, dass die Sportvereine,
die ein Seniorenangebot anbieten, dieses bekannt machen und in den ASZ auslegen.
3. Geriatrische Versorgung
Von insgesamt 127 Münchner Kliniken verfügen nur zwei, das Klinikum Neuperlach und ansatz-weise das Rotkreuzkrankenhaus über geriatrisch ausgerichtete Diagnose- und Therapiezentren;
Geriatriezentren sind von der Stadt nachdrücklich zu fordern; nur so kann die bestmögliche Versorgung multimorbid erkrankter alter Menschen sichergestellt werden!
4. Keine Reduktion kassenärztlicher Leistungen
Wir wehren uns entschieden gegen weitere Reduktionen von kassenärztlichen Leistungen in der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung von Patienten, die im Ruhestand sind, da die
Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei vielen Rentnerinnen und Rentnern mittlerweile erreicht ist.
5. Pflegende Angehörige
Die Leistungen, die die Pflegekassen auf Grund der Pflegestufeneinteilung an pflegebedürftige Menschen leisten, sind nach oben anzupassen. Tatsächlich werden ca. 87 % der zu Pflegenden durch
Familienmitglieder betreut. Dieser Personenkreis nimmt aufgrund der Pflegetätigkeit häufig erhebliche Einbußen bei der eigenen späteren Rente in Kauf, weil die ursprüngliche
Berufsausübung nur eingeschränkt möglich ist und in Folge dessen weniger oder geringere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt werden.
Für eine menschenwürdige, zuverlässige und adäquate Ausübung dieser anspruchsvollen und verantwortungsreichen Tätigkeit sind „pflegende Familienangehörige“ entsprechend zu schulen.
Die Teilnahme an einem der von den Krankenkassen angebotenen Pflegekurse ist verbindlich vorzuschreiben, es sei denn, die Pflegeerfahrung kann anderweitig nachgewiesen werden.
6. Beschwerde- und Beratungsstelle für Pflegeangelegenheiten
Diese Beschwerde- und Beratungsstelle sollte der Heimaufsicht angegliedert werden, denn die Heimaufsicht kann im Bedarfsfall angemessen eingreifen. Das Sozialreferat fordert deren Unterstellung.
Parallel muss jede Pflegekasse selbst eine Beratungsstelle vorhalten.
7. Desinfektionsmöglichkeiten in Heimen der Altenpflege verbessern
Die Heimaufsicht sollte von den Heimleitungen fordern - ähnlich wie in Kliniken - Desinfektionseinrichtungen für die Hände anzubringen. Zusätzlich ist die Aktion „Saubere Hände“ in den Heimen der
Altenpflege zu propagieren. Besucher- und Gemeinschafträume sind Orte, die von Heimbewohnern, Personal und Besuchern häufig frequentiert werden; die Möglichkeit einer Handdesinfektion sollte
gegeben sein, um Infektionen vorzubeugen.
8. Palliativstationen
In München gibt es derzeit nur 4 Palliativstationen und weitere vier, denen Hospize angeschlossen sind. Das ist für die Größe der Stadt zu wenig! Dringender Handlungsbedarf ist deshalb gegeben,
damit Sterbende nicht mehr ohne menschenwürdige Begleitung in Kliniken ihr Leben beenden müssen.
Sicherheitsvorkehrungen für Seniorinnen und Senioren in München
Die Unfallprävention im öffentlichen Verkehrsraum verdient mehr Aufmerksamkeit!
1. Kontrolle
So ist die Reinigung und Beseitigung von Fußgängerhindernissen, also von Laub, Unrat, Schnee, Eis an Plätzen, Gehwegen und
U-Bahnabgängen sowie von Baumaterial an ungesicherten Baustellen regelmäßig und nachhaltig zu kontrollieren.
2. Benutzung der Radwege
Die unklare Entscheidung des Verwaltungsgerichts es teilweise Radfahrern zu überlassen, ob diese vorhandene Radwege oder lieber die Straßen benutzen wollen, ist aufzuheben. Richtig ist vielmehr
ein Gebot, wonach zwingend die Benutzung vorhandener Radwege vorgeschrieben wird.
3. Höchstgeschwindigkeit
Vor allen Alten- und Pflegeheimen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, wie das regelmäßig bei Schulen und Kindertagesstätten der Fall ist, zu beschränken, damit die Sicherheit der älteren
Menschen und deren Besucher nicht unnötig gefährdet wird.
4. Ampelintervalle
Ampelintervalle sind so zu schalten, dass sowohl Gehbehinderte wie auch Ältere während einer Grünphase die Straße überqueren können und nicht gezwungen sind, auf halbem Wege das nächste „Grün“
abzuwarten. ( z.B. Überquerung der Effnerstraße auf Höhe der Odinstraße vor dem Altenheim ! ).
5. Freischankflächen
Bei Genehmigung von Freischankflächen vor gastronomischen Betrieben aller Art ist auf die Einhaltung einer 1,60 m breiten Fußgängerpassage zu achten, damit Kinderwägen, Rollstühle und Gehhilfen
durchgeschoben werden können.
6. Überwachungskameras
An allen „neuralgischen“ Punkten der Stadt sind über die bisherigen Maßnahmen hinaus Überwachungskameras zu installieren; hierdurch lassen sich zwar Gewalttaten nicht ausschließen, aber doch
wesentlich einschränken! Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch, wenn Polizei-streifen z.B. auf Fahrrädern unterwegs sind.
7. Vorratsdatenspeicherung
Der wachsenden Zahl verschiedener Varianten von Betrügereien im Internet kann und sollte durch Aufklärungsmaßnahmen in ASZ, aber auch durch vermehrte und wiederholte Warnungen in Print- und
elektronischen Medien begegnet werden. Zu warnen ist hier auch vor dem „phishing“, d.h. den Versuch, PIN-Nummern, Kontonummern usw. beim online-banking abzugreifen, um Konten - häufig vom Ausland
aus - zu plündern.
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungskonform wieder als Instrument zur Verbre-chensbekämpfung einzuführen, weil es derzeit den Ermittlern kaum noch möglich ist, so wie vor 2007
kriminelle Telefon- und Internetaktivitäten zu verfolgen.
8. Digitale Veränderung
Die SEN nimmt die unaufhaltsame digitale Veränderung unserer Umwelt wahr, fordert aber Industrie und Handel auf, vermehrt den Bedürfnissen der älteren Generation entsprechende Produkte
anzubieten. Damit sich Senioren in den zeitgemäßen Kommunikationsbereichen ( E-mail-Korrespondenz, SMS, smartphones, i-phones, i-pods, i-pads, tablets, Navigationssysteme usw.)
zurechtfinden können, sollten Schulungen angeboten werden. Für die Erlernung der Möglichkeiten, die PC und Internet bieten, sollten Volkshochschule und auch andere Einrichtungen wie z.B. die
mehrfach erwähnten ASZ geeignete Kurse zu erschwinglichen Preisen anbieten.
III. Generationenübergreifend städtisches Leben
gemeinsam gestalten
Ja zu Kindern und deren
Lebensformen
Die Senioren-Union bekennt sich nachdrücklich zu Kindern und Heranwachsenden und toleriert deren Lebens-Formen und - Äußerungen. Unseren Kindern und Kindeskindern gehört die Zukunft. Wir
betrachten deshalb die üblichen Ausdrucksformen Lachen, Schreien, Toben, Spiel und Sport in Kindertagesstätten, Horten, Spielplätzen, auch in der Nachbarschaft etc. als notwendige Phase der
Persönlichkeitsentwicklung zu mehr Kreativität.
Ja zu Bildung und Ausbildung
Besonders wichtig ist die Ausbildung, wie Bildung generell und die Förderung von Kindern und Jugendlichen. In Bayern hat sich das vielfältige, differenzierte Schulsystem bestens bewährt und
sollte deshalb so lange wie möglich beibehalten werden. Bei einem Anteil von Ausländern oder Bewohnern mit Migrationshintergrund, der in München ca. 33 % ausmacht, kommt der Erlernung und
Anwendung der deutschen Sprache besondere Bedeutung zu. Diese Kinder sollten nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen eingeschult werden dürfen, weil die deutsche Sprache unabdingbare
Voraussetzung für die Wissensvermittlung in der Grundschule ist und sich deren Leistungsniveau nicht an sprachunkundigen Schülern orientieren darf.
Ja zum sozialen Jahr für alle mit Erreichen des 18. Lebensjahres
Ja zum Schutz unserer Kinder und Enkel
Der Schutz von Leib und Leben ist ein höheres Rechtsgut als der Datenschutz, deshalb muss der Gesetzgeber eine grundgesetzkonforme Regelung für eine Vorratsdatenspeicherung
finden, die notwendig ist, um mögliche Straftaten zu erschweren.
Ja zur Sicherungsverwahrung von Sexualtätern
Strafgerichte sollen ausnahmslos Sicherheitsverwahrung nach Abbüßung der Strafhaft im Urteil vorbehalten, damit gefährliche Wiederholungstäter an neuen Straftaten gehindert werden können.
Ja zur Förderung junger Mütter
Der Ausbau von Kindertagesstätten ist wesentlich zu erhöhen, außerdem sollten Betriebs-kindergärten in allen größeren Unternehmen steuerlich gefördert werden.
Ja zur Einführung der Gesundheitskarte mit Lichtbild
Wir fordern nachdrücklich die Einführung der bereits 2006 beschlossenen Gesundheitskarte mit Lichtbild als Ersatz für die derzeitigen Versicherungskarten, deren Missbrauch zu Millionen-verlusten
bei den Krankenkassen geführt hat mit der Folge, dass deren Leistungen immer weiter gekürzt werden mussten.
Ja zur Förderung der Kultur
Kulturelle Veranstaltungen der bildenden Künste, Konzerte, auch open–air, sowie Ausstellungen zur Stadthistorie und zu unserer Geschichte, sind notwendige Grundlagen eines fortschrittlichen
Landes, wie es der Freistaat Bayern ist, und sollten an bestimmten Wochentagen auch Rentnerinnen und Rentnern in München unentgeltlich offen stehen.
Ja zur Erhaltung bairischer Kultur
München soll in seiner Tradition lebens- und liebenswert bleiben, deshalb ist es wichtig, dass sich alle Generationen zur Erhaltung unserer regionalen bairischen Kultur und unseres
Brauchtums bekennen, besonders die Generation der älteren Münchnerinnen und Münchner, denen es ein Anliegen ist, Mundart, Musik und Tracht zu erhalten. Dies ist kein Widerspruch
zu einer welt-offenen, den Fortschritt bejahenden Haltung zeitgemäßer künstlerischer Entfaltung gegenüber!
Ja zu Ehrenamt und sozialem Engagement
Unser Gemeinwesen sollte nicht ohne Not auf das riesige Potential an Lebens- und Berufserfahrung, Wissen und Kenntnissen der Älteren verzichten. Ehrenamtliche Aufgaben können in der
Betreuung von behinderten Personen, in Einkaufshilfen, in der Hausaufgabenbetreuung, in Sportvereinen, bei Gemeindeverwaltungen, im kirchlichen Bereich usw. wahrgenommen
werden.
Ja zur Integration unserer ausländischen Mitbürger
Unsere Verfassung garantiert die Religionsausübung, was selbstverständlich auch für Muslime in München gilt. So sind in München nicht weniger als 40 Moscheen, die meisten in der Innenstadt
registriert. Wir heißen Integration auf dem Boden unseres Grundgesetzes gut, wehren uns aber dagegen, Moscheen gegen den ausdrücklichen Willen der ansässigen Bevölkerung zu erzwingen. Mit Sorge
nehmen wir auch wahr, dass den hier lehrenden Imamen vom türkischen Religionsministerium vorgeschrieben wird, was sie vor den Freitagsgebeten zu predigen haben.
Ja zu einem Gedenkort für die Aufbaugeneration
Diesbezügliche Anträge sind 2005 im Stadtrat - 60 Jahre nach Kriegsende - abgelehnt worden. Dagegen haben Städte, wie Würzburg und Augsburg, diese Gelegenheit wahrgenommen und mit
Inschriften und einem Gedenkort der Aufbaugeneration gedacht. Die SEN unterstützt das bürgerschaftliche Engagement, dieses Anliegen doch noch zu verwirklichen.
Schlussbemerkung
Gesetze gegen die „Altersdiskriminierung“, wie diese bereits in einigen Ländern Europas bestehen, sollten auch in Deutschland auf den Weg gebracht werden, dies umso mehr, als auch die künftige
Verfassung der EU diese Forderung beinhaltet.
Unser Grundgesetz und das Fundament unserer christlich-abendländischen Kultur müssen unverändert erhalten bleiben, dann steht die Senioren-Union für Toleranz und Kompromißbereitschaft und für die
von gegenseitigem Verständnis getragene Zusammenarbeit der Generationen.
CSU Senioren-Union
Bezirksverband München
V.i.S.d.P.
Dr. Reinhold Babor, Vorsitzender
„Leben in der Großstadt“ wurde erstmals 2001 von Mitgliedern des Bezirksverbands der SEN erstellt. Änderungen im
Sozialversicherungs- und Steuerbereich, auch Veränderungen im kommunalen Bereich machten wiederholt Aktualisierungen nötig, die 2005, 2006 und 2009 erfolgten. Um die Übersichtlichkeit zu
erhalten, konzentriert sich die vorstehende, teilweise ergänzte und komprimierte Neufassung auf die wesentlichen Lebensbereiche: Finanzierung, Mobilität, Wohnen, Gesundheit
und Sicherheit, sowie das Bekenntnis zur generationsübergreifenden Kooperation. Die Erstellung der neuen Version erfolgte unter der Federführung
von Manfred Högel.
2007 Anträge Landesvesammlung Herzogenaurach
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die CSU Abgeordneten im Europaparlament, das auch die Lebensmittelkennzeichnung berät, setzen sich dafür ein, dass die Inhaltsstoffe wie auch Nährwerttabelle verpackter, zusammengesetzter
Lebensmittel klar, eindeutig, aber auch gut lesbar für den Verbraucher angegeben werden. Dabei ist nicht nur der Hersteller sondern auch die Nennung des Herkunftslandes des Produktes
erforderlich.
Begründung:
Meistens finden sich auf der Rückseite der Verpackungen sehr klein gedruckt Angaben zu den Inhaltsstoffen, oft auch eine Nährwerttabelle.
Häufig fehlt die Angabe des Herkunftslandes. Es gilt daher auf der Vorderseite schlagwortartig Inhalt und Nährwert lesbar anzugeben. In England
versucht man mit einer Ampelbezeichnung auf dem Etikett eine schnelle Information über den Inhalt zu erreichen. Ärztekammern, Krankenkassen und Elternvertreter erinnern an Gesundheitsprobleme
durch falsche Ernährung, zu viele übergewichtige Erwachsene und Kinder sind die Folge. Die Kenntnis über das, was man sich
„einverleibt“, könnte vielen gesundheitlich helfen und den Krankenkassen Geld sparen
Morgendliche Schulspeisung – Schulmilch - Schulobstprogramm der Europäischen Union – Gewöhnung an gesündere Ernährung
Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, Schulkindern vor Unterrichtsbeginn ein Frühstück in der Schule zu ermöglichen.
Dabei ist zu prüfen, ob Schulmilch aus EU-Mitteln subventioniert werden kann und wie das Schulobstprogramm, für das ebenfalls EU-Mittel bereitgestellt sind, unter Beteiligung der Eltern an den
Kosten umgesetzt werden kann.
Die Versorgung ist mit Produkten aus den Regionen Bayerns sicherzustellen.
Begründung:
Das EU-Schulobstprogramm stellt für das Schuljahrs 2009/2010 einen bundesweiten Zuschuss zur Verfügung, damit Kinder an eine gesündere Ernährung gewöhnt
werden.
Entgegen der bisherigen Pläne können Eltern laut EU-Beschluss an den Kosten beteiligt werden.
Ferner sollte Milch für Kinder an Schulen deutlich günstiger sein als im Supermarkt.
Leider sind auch Fälle hungernder Schulkinder während der Unterrichtzeit bekannt geworden. Kindern, die ohne Frühstück in die Schule kommen, mangelt es an der notwendigen
Konzentration und sie können nur schwer dem Unterricht folgen. Der Lernerfolg ist in Frage gestellt.
Förderung der Mobilität mit der Bahn und Öffentlichen Nahverkehrsmittel für Seniorinnen und Senioren
„Mobilitätstraining“ anbieten
Der Bayerische Städtetag regt bei den kommunalen Verkehrsverbünden weitere Bemühungen an, wie die Benutzung von Bus, Tram und S-Bahn für diesen Personenkreis verbessert und gefördert werden
kann.
Die Deutsche Bahn AG sucht auch nach weiteren Verbesserungen, wie Regional- und Fernzügen für Senioren und Seniorinnen attraktiver gemacht werden können.
Neben speziellen Tarifen ist vor allem für Senioren die Bedienung der Fahrkartenautomaten zu erleichtern. Es sind hierfür übersichtliche Automaten notwendig mit einfachen
Gebrauchsanweisungen. Hilfreich sind auch Unterweisungen im Umgang mit diesen Geräten.
Begründung:
Es gibt keine Fahrkartenschalter an den S-Bahnhaltepunkten. So mancher tut sich schwer, aus dem Fahrkartenautomaten den richtigen Fahrschein zu lösen. Auch gibt es in den Regionalzügen keine
Möglichkeit, die Fahrkarte nachträglich zu erhalten. Daher ist eine Art „Mobilitätstraining“ notwendig, das die Benutzung der Automaten erleichtert, das Fahren in Bussen und Tram sowie S-Bahn
attraktiver macht
Medizinische Versorgung in den Pflegeheimen
Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür, dass die ärztliche Versorgung in einem überschaubaren Zeitraum für Pflegeheime flächendeckend verbessert wird, sei es durch einen fest angestellten
Heimarzt in größeren stationären Pflegeheimen oder einem Netzwerk niedergelassener Ärzte.
Begründung:
Die freie Arzt- und Apothekenwahl ist auch in den Heimen gegeben,
kann aber nicht immer wahrgenommen werden, besonders bei einem hohen Anteil schwerstpflegebedürftiger multimorbider Bewohner, da der einstmals eigene Hausarzt nach dem Heimeinzug nicht mehr
beibehalten werden kann. Eine medizinische Versorgung im Heim hat auch wirtschaftliche Einspareffekte für die Krankenkassen, weil der vom Pflegepersonal gerufenen Notdienst mit Transport in die
Klinik im Vorfeld vermieden werden kann.
Verpflichtender Personalschlüssel für die Nacht
Mobile Reserve für Pflegedienste
Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass sich stationäre Einrichtungen der Altenpflege zusammenschließen und eine mobile Pflegereserve schaffen, besonders für den Nachtdienst,
ähnlich der bewährten Lehrerreserve.
Begründung:
Es kommt immer wieder zu unvorhergesehenen Pflegenotständen, die durch Personalausfall bedingt sind, wie Heimaufsichten feststellen, aber diesen Mangel nicht abstellen können. Besonders die
Versorgung in der Nacht stellt immer wieder ein Problemfeld dar.
Wünschenswerte Pflege-Standards
Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände wünschenswerte Standards festgelegt und deren Wirtschaftlichkeit
geprüft werden.
Begründung:
Das Fehlen allgemein gültiger Standards führt häufig zu Problemen in der ambulanten Pflege, besonders der außerklinisch in Intensivpflege stehenden Personen. Heimaufsichten, die nach dem neuen
Gesetz für Pflege- und Wohnqualität auch teilweise die ambulante Pflege überwachen, benötigen ein einheitliches Prüfraster für die durchzuführenden Qualitätskontrollen. Damit kann ein
Überblick über den jeweiligen Pflegedienst und dem sich daraus herleitenden behördlichen Überwachungsbedarf gewonnen werden. Denn es ist zu unterbinden, dass durch nicht geeignete Personen
(Qualifikation, Zuverlässigkeit) pflegebedürftige Menschen nicht nur gefährdet, sondern auch geschädigt werden
Gebühren fressen die Riester-Zulagen auf
Die Zulagen kommen in der Masse nicht der Altersvorsorge zugute
Die Landesgruppe im Bundestag wird gebeten, initiativ zu werden, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten für Riester-Verträge im angemessenen Verhältnis zu den staatlichen Zuschüssen stehen und
diese nicht aufzehren.
Begründung:
Fast zwölf Millionen Deutsche haben eine Riester-Rente, weitere 20 Millionen hätten Anspruch und zögern. Die Bundesfinanzaufsicht bestätigt, dass eine wachsende Zahl von Kunden aus Verärgerung
über ihre Riester-Verträge um Hilfe bitten. Häufigster Beschwerdegrund sind die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten
Der Gesetzgeber hat zwar geregelt, dass die Kosten für die Verwaltungsgebühren und eventuelle Abschlussgebühren über fünf oder mehr Jahre der gesamten Laufzeit verteilt getilgt werden. Wenn
der Riester-Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, beträgt die Frist sogar zehn Jahre. Die verschiedenen Angebote der Finanzinstitute zu „riestern“ werden von der Bundesfinanzaufsicht
zertifiziert, wenn sicher gestellt ist, dass die Ansparsumme garantiert wird. Nicht geregelt ist, wie hoch die Kosten für die Verwaltungsgebühren im Vergleich zu den staatlichen Zuschüssen sein
dürfen. Es ist mehrfach bekannt geworden, dass die Gebühren der Geldinstitute sogar höher ausfallen als die staatlichen Fördergelder. Dazu kommt, dass die Riester-Rente im Alter voll versteuert
werden muss. Es ist daher notwendig auch die Höhe der Gebühren im Vergleich zu den staatlichen Zuschüssen zu regeln.
Gewählte Seniorenbeiräte in Städten
Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass die Bay. Gemeindeordnung dahin gehend geändert wird, gewählte Seniorenbeiräte in Städten zur Pflicht zu machen.
Begründung:
In vielen Städten werden Seniorenbeauftragte durch den Stadtrat bestimmt. Die Bevölkerung der über 60-Jährigen kann dann nicht über ihre Vertretung entscheiden, die den Stadtrat in
seniorenspezifischen Fragen beraten soll. Ein aus dem Stadtrat delegierter Seniorenbeauftragter hat nicht das Gewicht wie ein gewähltes Gremium, berechtigte Anliegen vorzubringen. In der
Landeshauptstadt München wird seit Jahren ein Seniorenbeirat gewählt, der ca. 320.000 Seniorinnen und Senioren vertritt.
2007 SEN CDU SEN CSU Österreichische Seniorenbund
Gemeinsame Erklärung der Senioren-Union der CDU Deutschlands,
der Senioren-Union der CSU Bayerns und des Österreichischen Seniorenbundes:
"Wir brauchen mehr Generationengerechtigkeit"
Aus Anlass einer gemeinsamen Sitzung ihrer Vorstände am 18. und 19. September 2007 in Passau erklären die Vorstände der Senioren-Union der CDU Deutschlands, der Senioren-Union der CSU Bayerns und
des Österreichischen Seniorenbundes:
1. Eine menschenwürdige Gesellschaft der Zukunft kann nur auf dem Prinzip der Generationengerechtigkeit gebaut werden. Europa braucht mehr Generationen-Gerechtigkeit. Unsere Aufgabe ist es, die
Nachhaltigkeit der sozialen Sicherheit zu gewährleisten, damit auch die zukünftigen Generationen über ein funktionierendes Gesundheits-, Pensions- und Rentensystem verfügen. Wir Älteren erkennen
an, dass die junge Generation deshalb einen Anspruch auf umfassende Bildungsangebote, auf uneingeschränkten Zugang zu Schulen, Universitäten und berufsbildenden Einrichtungen und zu beruflichen
Aufstiegsmöglichkeiten hat. Insbesondere jungen Familien muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden.
2. Damit gilt aber auch: Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung sind alle überkommenen so genannten Lebensaltersgrenzen bei der Ausübung von Berufen und Mandaten hinfällig geworden. Nach
einem Verfassungsgutachten widersprechen sie sogar dem europäischen Recht! In Österreich wird nach dem derzeitigen Entwurf in der neuen Bundesverfassung das Verbot der Altersdiskriminierung und
ein Anspruch auf Teilhabe am wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben verankert werden. Es muss künftig im Ermessen des Betroffenen liegen, inwieweit er auch über
das 65. Lebensjahr hinaus einer Berufstätigkeit nachgehen will. Grenze darf allein die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sein. Frühverrentungsprogramme und Schlupflöcher für vorzeitige
Pensionierungen lehnen wir ab. Der demographische Wandel muss sich künftig auch in der Zusammensetzung der Parlamente widerspiegeln. Den Senioren muss durch die aktive Teilnahme von
Seniorenvertretern in allen allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Bundestag, Landtag, Gemeinderat) eine volle und gleichberechtigte Mitbestimmung im Gemeinwesen eingeräumt
werden.
3. Die in der EU-Kommission diskutierte so genannte "Blue Card" für Ingenieure und Facharbeiter aus Afrika und Asien muss gründlich geprüft und diskutiert werden. So lange in Europa Millionen
hochqualifizierter Arbeitskräfte im Alter von über 50 Jahren aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden, kann nicht einer weiteren Zuwanderung das Wort geredet werden. Zudem ist die Abwerbung von
Fachkräften, die beim Aufbau der eigenen Infrastruktur in Afrika und Asien dringend gebraucht werden, nach Europa auch aus moralischen Gesichtspunkten verwerflich.
4. Wir erkennen die großartigen Leistungen zahlreicher gemeinwohlorientierter Institutionen, aber auch privater Dienste, bei der Pflege älterer demenzkranker Menschen an. Dennoch ist es ein
Skandal, wenn nach der neuesten Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen rund ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland unterversorgt sind. Auch in Österreich brauchen
unsere 800 Pflege- und Betreuungsheime nachprüfbare, einheitliche Qualitäts-Standards. Wir fordern deshalb die Einführung eines regelmäßigen und transparenten Kontrollsystems, das die
Pflegebedürftigen in ihrer Menschenwürde schützt. Verstöße gegen das Gebot der menschenwürdigen Pflege müsse als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Deshalb fordern die drei
Senioren-Organisationen für die älteren Menschen zur Erreichung oder Wahrung der aufgezeigten Standards inhaltlich gleichrangige verbindliche Regelungen.
Passau, 19. September 2007
2009 Bezirkshauptversammlung am 18.Juni
Alte Forderung erneuert:
Ermäßigter Steuersatz für Medikamente
Die Senioren-Union fordert seit langem, den Mehrwertsteuersatz für Medikamente herabzusetzen.
Ein deutlich reduzierter Mehrwertsteuersatz für Medikamente dient dem Gemeinwohl.
Gefordert wird, dass die dann eintretenden Einsparungen bei den Krankenkassen eine deutliche Beitragssenkung zur Folge haben
.
Begründung:
Das Anliegen, auch gerade der älteren Generation, wurde im Rahmen der Gesundheitsreform nicht beachtet und muss daher beharrlich weiter verfolgt werden.
Dagegen wird jetzt diskutiert, arbeitsintensive Dienstleistungen zu entlasten, wie Handwerkerleistungen und die Gastronomie. Der Bereich mit den Arzneimitteln der Humanmedizin ist wieder
nicht dabei.
Die Tiermedizin dagegen hat einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. In allen europäischen Ländern außer bei uns und Belgien gibt es reduzierte oder gar keine Mehrwertsteuer auf
Medikamente.“
10 Jahre SEN München 2010
Einladung zur Veranstaltung am Donnerstag, 18. November 2010 15.00 Uhr
in die Küferei im Ratskeller Marienplatz
Hierzu ein kurzer Abriss:
Der Parteitag der CSU hat am 08. Oktober 1999 beschlossen, der Senioren-Union den Status einer Arbeitsgemeinschaft mit Verankerung in der
Parteisatzung zu geben. Der Landesverband der Senioren-Union wurde dann am 27. November 1999 in der Stadthalle in Germering gegründet. Dass diese Gründung
gegen jahrelange Widerstände möglich wurde, ist dem Einsatz von Dr. Gebhard Glück, Staatsminister a.D. und langjährigem Landesvorsitzenden zu verdanken.
In München gab es 2000 erst 5 Kreisverbände, deren Vorsitzende zur Gründung des Bezirksverbandes drängten. Auch der Bezirksvorsitzende der CSU Münchens Johannes Singhammer MdB unterstützte diese
Bemühungen. Am 18.12.2000 lud er zur Gründerversammlung mit Wahlen in den Wappensaal des Hofbräuhauses ein. In den folgenden Jahren wuchs der Bezirksverband und besteht jetzt aus 10
Kreisverbänden. Da der CSU KV 5 aufgelöst wurde hat die SEN auch nur 9 KV.
Im August 2005 wurde Prof. Dr. Konrad Weckerle neuer Landesvorsitzender. Er erreichte, dass
Kreis- und Bezirksvorsitzende Sitz und Stimmrecht in den entsprechenden Parteigremien erhielten.
Das war auch notwendig, um den Senioren innerhalb der Partei eigene Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung zu geben, nach dem Motto: “Mit Zuversicht ins Alter und die Partnerschaft der
Generationen stärken”
In der
Gründungsversammlung
vor 10 Jahren am 18.Dezember 2000 um 16.00 Uhr im Wappensaal des Münchner Hofbräuhauses am Platzl wurden gewählt:
Vorsitzender
Dr. Reinhold Babor
Stellvertreter
Dr. Karl Brenner und Günter Blume
Schatzmeister
Heinrich Neuberger
Beisitzer
Gisela Aeckerlein, Adolf Jackermayer, Johann Kellner, Friedrich Kraus, Heinrich Meier, Inge Niedermeier Irene Wochenauer
Allen Gründungsmitglieder wurden die Ehrennadel der SEN in Gold überreicht und in der Dankesurkunde ihre Verdienste für die Aufbauarbeit der SEN München gewürdigt.
Unter www.senioren-union-muenchen.de finden Sie unter Archiv die Vielzahl der seit 2000 durchgeführten Veranstaltungen
2010 Anträge Anregungen für Diskussionsforen
Vorschläge der SEN München für die
Diskussionsforen
Leitbild 2010, Zukunftswerkstatt, Zukunftsdialog
A Seniorenbezogene Anträge, Wünsche, Anregungen
1. Versicherungsbereich
1.1. Kranken- und Pflegeversicherung
Ges. KV - Beiträge nach Risikogruppen werden abgelehnt. Die hierfür erforderliche Bürokratie ist durch Beiträge nicht zu finanzieren.
1.2. Rentenversicherung
„Rente 67“ mit variablen Altersgrenzen gestalten.
Keine weitere Verschlechterung der GRV zulassen.
MWSt. für Medikamente auf 7 % senken.
2. Pflege und medizinische Versorgung
2.1. Medizinische Versorgung
Die Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern.
Die Ärztliche Versorgung in den Pflegeheimen verbessern.
Dem Ärztemangel im Bereich der Geriatrie vorbeugen.
Je nach Bundesland kommen auf 1.000 bis 5.000 über 80-Jährige ein Arzt mit gerontologischer und geriatrischer Ausbildung .
2.2. Pflege ambulant/stationär
Den „Pflege TÜV“ für stationäre Pflegeeinrichtungen, der vom MD (Medizinischen Dienst) und den Heimleitungen erstellt wird, ist neu zu fassen. Die Kompensationsmöglichkeiten
festgestellter Mängel in der Pflege durch andere Maßnahmen sind ersatzlos streichen, damit klare Aussagen zur Pflegequalität gemacht werden können.
Die Prüfberichte der Heimaufsicht, die nach dem Gesetz zur Sicherung der Wohn- und Pflegequalität hoheitlich in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften
tätig wird, jetzt veröffentlichen und nicht erst ab 2011.
Es ist ein verbindlicher Standard notwendiger Pflegeleistungen zu erstellen, an den sich Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste zu orientieren haben.
2.3. Pflegenotstand
Dem sich anbahnenden Pflegenotstand ist durch eine Imagepflege und Kampagne für die Pflegeberufe entgegen zu wirken. Notwendig ist auch eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Mindestlohn für
Pflegekräfte nach Wegfall der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 wegen Unterbieterwettbewerb mit osteuropäischen Anbietern.
Mobile Reserve für Pflegekräfte, insbesondere in den Städten aufbauen.
3. Wohnen
Das Wohnangebot für ältere Menschen hat sich bereits in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und wird sich weiter verändern. Denn sie haben den Wunsch, auch die dritte Lebensphase so weit
wie möglich nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können.
Hierfür gibt es viele Möglichkeiten:
- Wohnen zuhause
- Wohnen zuhause mit ambulanter Pflege
- Mehrgenerationen-Wohnen (Integriertes Wohnen)
- Haus- und Wohngemeinschaften, „Betreutes Wohnen“, Pflegewohnplätzen
- Wohnen in Alten- und Pflegeheimen mit stationärer Pflegeeinrichtung
Einige Forderungen:
3.1. Barrierefreier Wohnungsbau in der Bay. Bauordnung nach den anerkannten Regeln der Technik definieren.
3.2. Gütesiegel
Einen Gütesiegel für barrierefreien Wohnungsbau einführen, falls die Bay. Bauordnung den Bau nicht nach den anerkannten Regeln der Technik (hier nach DIN ) vorschreibt.
3.3. Bebauungspläne
In Bebauungsplänen für größere Neubaugebieten verbindlich die Planung von Altenheimen mit betreutem Wohnen, für Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnen und stationären
Pflegeeinrichtungen vorschreiben, wie für Kindergärten und Schulen.
3.4. Förderung von Genossenschaften im Bereich des Wohnungsbaus, der Kinderbetreuung und Pflegeheime.
4. Verbraucherschutz
4.1. Aufforderung an den Deutschen Bundestag:
Schaffung eines „Warenkorbes für Personen über 60 Lebensjahre“ beim Statistischen Bundesamt.
4.2. Lesbare Etiketten
Das Kleingedruckte auf der Verpackung von Lebensmitteln ist häufig kaum zu entziffern! Manchmal hilft nur eine Lupe. Zudem fehlt häufig der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.
4.3. Lesbare Vordrucke
Verschiedene Behördenvordrucke und Anleitung sind wegen der Mikroschrift von Senioren nur mit Lupe lesbar, für Sehbehinderte nicht lesbar.
5. Sicherheit und Mobilität
Mobilität ist ein Stück Lebensqualität, auch im Alter. Dabei ist es wichtig, dass die Mobilität in der Wohnung und die Erreichbarkeit der gewohnten alltäglichen Ziele (der Supermarkt, der Arzt,
die Bank, die Behörde usw.) möglich bleiben und die Teilhabe aktiv als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger am Straßenverkehr erhalten bleibt. Familie, Freunde und Bekannte sollen erreichbar
bleiben, die Freizeit (Kino, Theater, Konzert, Sport, Bibliothek) bereichert werden. Wichtig ist auch die Möglichkeiten zur Bewegung im Freien (Parkanlagen, Gärten, Friedhöfe).
Unfalldaten zeigen: Senioren sind „Opfer“, nicht „Täter“, wenn sie sich in den öffentlichen Straßenraum begeben. Mehr als die Hälfte (57,1%) der im Straßenverkehr getöteten Verkehrsteilnehmer
(Fußgänger, Radfahrer, PKW-Fahrer) sind älter als 65 Jahre.
Ältere Autofahrer nutzen ihren Pkw zwar häufig, dies jedoch weniger aus Freude am Autofahren als vielmehr deshalb, weil sie keine akzeptablen Alternativen zur Aufrechterhaltung ihrer Mobilität
sehen.
Bedürfnis der älteren Bevölkerung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist an erster Stelle die Sicherheit vor Übergriffen.
Die zu erwartende Zunahme der älteren Verkehrsteilnehmer als Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer und Nutzer von Bussen und Bahnen im Verkehrsraum stellen neue Anforderungen an die Stadt- und
Verkehrspolitik, an die Verkehrsplanung und an die Verkehrssicherheit.
Einige Forderungen:
5.1. Förderung der Mobilität mit der Bahn und Öffentlichen Nahverkehrsmittel
für Seniorinnen und Senioren - „Mobilitätstraining“ anbieten (Landesver.2009)
Der Bayerische Städte- und Gemeindetag regt bei den kommunalen Verkehrsverbünden weitere Bemühungen an, wie die Benutzung von Bus, Tram und S-Bahn für diesen Personenkreis verbessert und
gefördert werden kann. Die Deutsche Bahn AG sucht auch nach weiteren Verbesserungen, wie Regional- und Fernzügen für Senioren und Seniorinnen attraktiver gemacht werden können. Neben
speziellen Tarifen ist vor allem für Senioren die Bedienung der Fahrkartenautomaten zu erleichtern. Es sind hierfür übersichtliche Automaten notwendig mit einfachen Gebrauchsanweisungen, da
in den Regionalzügen keine Fahrkarten nachträglich gelöst werden können. Hilfreich sind auch Unterweisungen im Umgang mit diesen Geräten.
5.2. Konsequenzen aus der Altersstruktur
Die Gestaltung unseres Umfeldes, der Fahrzeuge und der privaten wie der öffentlichen Infrastruktur müssen künftig verstärkt auf die Bedürfnisses des Alters ausgerichtet werden, damit sie
mithelfen können, die Bewältigung alltäglicher Aufgaben zu vereinfachen. Sicherheitsaudits sind im kommunalen Bereich durchzuführen, die der systematische Ermittlung von Sicherheitsdefiziten bei
Straßenbaumaßnahmen aus der Sicht aller Verkehrsteilnehmer dienen.
5.3. Führerschein im Alter
Eine Pflicht zur regelmäßigen Erneuerung der Fahrerlaubnis oder zwangsweise verordnete Tauglichkeitsuntersuchungen werden abgelehnt. Wünschenswert ist vielmehr, dass ältere Verkehrsteilnehmer auf
ihre persönlichen altersspezifischen Stärken und Schwächen aufmerksam gemacht werden.
Ein gesonderter Handlungsbedarf für restriktive Maßnahmen bezogen nur auf ältere Kraftfahrer, etwa für Änderungen des Fahrerlaubniswesens, wie häufig medienwirksam und getrieben von
spektakulären Fällen gefordert, lässt sich aus den statistischen Unfalldaten nicht ableiten.
5.4. Maßnahmen zur Unfallprävention von Fußgängern
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der „schwächsten“ Verkehrsteil- nehmer sind Maßnahmen aus den Bereichen der Verkehrstechnik, der polizeilichen Verkehrsüberwachung und der
verkehrspädagogischen Aufklärung und Bildung erforderlich.
Im Einzelnen:
Seniorengerechte Verkehrsraumgestaltung ( Verkehrsberuhigung, Gehwegnasen, Mittelinseln, Einengungen, Querungshilfen, ausreichend lange Grünphasen für ältere Menschen, akustische
Ampelsignale, gute Gehwege, abgesenkte Bordsteine, Fußgängerzonen usw.)
Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30-Zonen und auf Hauptstraßen, besonders wenn diese von Senioren genutzt werden.
Überwachung des ruhenden Verkehrs (zugeparkte Gehwege, Radwege und Fußgängerüberwege)
Aufklärung von Autofahrern über das Verhalten von Senioren als Fußgänger im Straßenverkehr.
Aufklärung von Senioren über die Risiken für Fußgänger im Straßenverkehr (vgl. DVR-Programm ”Ältere Menschen als Fußgänger im Straßenverkehr”).
6. Arbeitssituation älterer Mitbürger
6.1. Auch ältere Mitarbeiter in Betrieben halten und fortbilden.
6.2. Anreiz für altersgerechte Arbeitsplätze
Anreiz für altersgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen schaffen, auf die ältere Arbeitsnehmer wechseln können und damit ihre Erfahrung und Kompetenz dem Betrieb erhalten
bleiben und dieser konkurrenzfähig bleibt.
6.3.Festes Arbeitsverhältnis
Anstellung in festes Arbeitsverhältnis statt Projektarbeit und Zeitarbeit, um eine der Ursachen für die Abwanderung von Fachkräften zu stoppen.
7. Gewählte Seniorenbeiräte in den Kommunen
Die Landtagsfraktion der CSU setzt sich dafür ein, dass die Bay. Gemeindeordnung dahin gehend geändert wird, gewählte Seniorenbeiräte in größeren Kommunen zur Pflicht zu
machen.
B Allgemeine politische Anregungen und Wünsche
1. Steuern
1.1. Einkommensteuer
Vereinfachung des Steuersystems durch ein höchstens 5- mindestens aber 3 -stufiges Steuersystem.
1.2. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1.3. Einführung einer Finanzmarktsteuer
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sei aber nur im internationalen Rahmen sinnvoll. Anderenfalls würden die Geschäfte anderswo steuerfrei abgewickelt werden.
Diese Steuer soll jeden einzelnen Handel fast aller Finanzprodukte von Aktien über Devisen bis hin zu Spekulations- papieren belasten
1.4. Wiedereinführung der Absetzbarkeit von privaten Steuerberaterkosten
Wegen der komplizierten Steuergesetze blickt ein Laie nicht durch und schon gar nicht Rentner, die man zudem noch mit Nullrunden beglückt.
1.5. MWSt. für Medikamente auf 7 % senken.
2. CSU Satzung
2.1. Mitgliederurwahl
Es ist wichtig, dass die Neubesetzung der Parteipositionen und die Kandidatenaufstellung bei Wahlen mit Persönlichkeiten erfolgt, die das Vertrauen der Mitglieder haben.
Voraussetzung für diesen Neuanfang ist die Aufnahme der Mitgliederurwahl in die Satzung unserer Partei für die Bewerbung um Mandate in den Land- und Bundestag sowie Europaparlament und
Neubesetzung der Parteipositionen
2.2. Voraussetzung für Erstkandidatur
Voraussetzung einer Erstkandidatur um ein Mandat (Berufspolitiker) im Landtag, Bundestag und Europaparlament ist eine mehrjährige Berufserfahrung, wobei Kindererziehungszeiten dem gleich zu
setzen sind.
2.3. Antragskontrolle Erledigungsbericht von Anträgen
Der Bearbeitungsstand von Anträgen, die auf Landesparteitagen beschlossen wurden, ist spätestens in einem Erledigungsbericht zum nächsten Parteitag schriftlich darzustellen. Unabhängig vom
Erledigungsbericht sollen die Antragsteller innerhalb einer angemessenen und überschaubaren Frist einen Bericht erhalten, aus dem hervorgeht, an welche Stellen der Antrag
weitergeleitet worden ist und wann mit welchem Ergebnis dieser behandelt wurde.
3. Mitbürger aus fremden Kulturen
3.1. Endgültige Aufenthaltsgenehmigung von deutschen Sprachkenntnissen abhängig machen
3.2. Einflussnahme ausländ. Staaten auf Deutschland und Europa kontrollieren
3.2.1. türk. Gymnasien in Deutschland ablehnen
3.2.2. Predigttexte von Ditim (türkische Moscheevereine) mit dem Dachverband DITIB in Köln nicht zulassen, da dieser vom türkischen Religionsministerium (Diyanet) fremd gesteuert
wird.
3.3. Integrationsbereitschaft
Die Integrationsbereitschaft, gerade bei muslimischen Mitbürgern, muss eingefordert werden, wenn sie an unserem Sozialsystem teilnehmen wollen. Bei Desinteresse und Ignoranz ist z.B. eine
schrittweise Reduzierung von Kindergeld, Harz IV-Zuweisungen und anderer Vergünstigungen vorzunehmen.
4. Europapolitik
4.1. Deutsch als weitere Amtssprache in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft einführen.
4.2. Keine Aufnahme der Türkei in die EU
4.3. NachteiligeEntbürokratisierung in der EU
Die angebliche Entbürokratisierung in der EU durch die Abschaffung von Handelsklassen hat die Folge z. B. für Spargel, dass minderwerte Ware überteuert an den Verbraucher weitergegeben wird.
Die bisherigen Handelsklassen bleiben als Orientierungshilfe erhalten.
5. Sonstige Forderungen und Positionen
5.1. Verkehr
Börsengang der Deutschen Bahn ablehnen
5.2. Schulden
Die angehäuften Schulden der Vergangenheit haben nicht die jetzigen Senioren – weit verbreitete Meinung in der jungen Generation– zu vertreten sondern dass der Zusammenbruch 1945 einen
erheblichen Anteil daran hat (Zerstörung, Reparationen etc.), aber auch die Wiedervereinigung hat enorme finanzielle Anstrengungen abverlangt.
Ganz neue Dimensionen haben neuerdings die Bürgschaften innerhalb der EU angenommen.
5.3. Versorgung
Die Familien gefallener deutscher Soldaten erhalten eine staatlichen Versorgung, ähnlich einer „Hinterbliebenenrente“. Falls keine hohe Lebensversicherung abgeschlossen werden konnte, stehen oft
junge Familien mit Kindern mittellos da.
5.4. Datenvorratsspeicherung
Der Gesetzgeber regelt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die Vorratsdatenspeicherung neu, so dass der Schutz der Bürger wieder hergestellt werden kann. Das
Bundesverfassungsgericht hat die alte Praxis aufgehoben. Jetzt dürfen die Daten von Telefonaten im Festnetz und per Handy oder durch Internetaustausch nur drei Tage gespeichert
werden. Das bedeutet eine erhebliche Einbuße der Verbrechensaufklärung. Die folgenden Kriminalstatistiken werden diesen Mangel an Schutz für der Bevölkerung schmerzhaft
dokumentieren.
6. Familienbegriff
Es sollte deshalb überall dort, wo Familienpolitik angesprochen wird, auch auf die Großeltern hingewiesen werden. Der größte Teil der Großeltern vermittelt ihren Enkeln in nicht
unerheblichem Maße „Werte, kulturelle Identität“, sie vermitteln ebenfalls Zusammengehörigkeitsgefühl, Geborgenheit und Liebe (Keimzellen hierfür bleibt auch in Zukunft die Familie), darüber
hinaus gewähren sie finanzielle Unterstützung und entlasten häufig Kindertagesstätten durch ihre Betreuung.
7. Umweltschutz
7.1. Rücknahmepflicht
Die Rücknahmepflicht und Entsorgung defekter Energiesparlampen wegen der Toxizität des Quecksilbergehalts überall dort, wo sie verkauft werden, schnellstmöglich verbindlich zu
organisieren, so wie es z.B. bei gebrauchten Batterien der Fall ist.
7.2. Kernkraftwerke
Die Verlängerung der Laufzeit von intakten Kernkraftwerken durchsetzen, um den CO2-Ausstoß nicht ansteigen zulassen und die Stromkosten nicht weiter zu erhöhen. Der Bau von zusätzlichen
Kohlekraftwerken ist nicht die Lösung.
8. Bildung und Forschung
In beiden Bereichen gibt es kein statisches Verharren sondern eine dynamische Entwicklung. Es gilt aber: Jedem das Seine und allen das Gleiche (suum cuique, omnibus idem). Gerade im
schulischen Bereich ist weitgehender pädagogischer Konsens: Überforderung oder Unterforderung führen nicht zum gewünschten Lernerfolg und zur angestrebten Persönlichkeitsentwicklung.
8.1. Schulsystem
Das dreigliedrige Schulsystem kommt den Anforderungen nach subjektiver Förderung der Kinder und Jugendlichen am besten nach und ist beizubehalten.
Die Hauptschulen sind weiter auszubauen, damit „Spätentwickler“ den Zugang zu höheren Abschlüssen haben. Die vielfachen Möglichkeiten des „2.Bildungsweges“ (FOS, BOS, Abendgymnasien usw.),
sind zu erhalten, um Abschlüsse nachzuholen und den Zugang zu den Universitäten offen zu halten.
Denn nur Eigeninitiative, hohe Produktivität und Innovationskraft sind Voraussetzungen für einen hohen Lebensstandard und den Erhalt des Sozialsystems.
8.2. Morgendliche Schulspeisung
Das EU-Schulobstprogramm stellt für das Schuljahr 2009/2010 einen bundesweiten Zuschuss von 12,5 Mio. € zur Verfügung. Es soll zum Kampf gegen Übergewicht beitragen und die Kinder an eine
gesündere Ernährung gewöhnen. Entgegen der bisherigen Pläne können Eltern laut EU-Beschluss an den Kosten beteiligt werden. Ferner sollte Milch für Kinder an Schulen deutlich günstiger sein als
im Supermarkt. Leider sind auch Fälle hungernder Schulkinder während der Unterrichtszeit bekannt geworden. Kindern, die ohne Frühstück in die Schule kommen, mangelt es an der notwendigen
Konzentration, dem Unterricht zu folgen. Der Lernerfolg ist in Frage gestellt.
München im Mai 2010
gez.
Dr. Babor
2011 Islamisches Zentrum
Senioren-Union München gegen Islam Zentrum (ZIEM)
Das Projekt ZIEM soll eine Großmoschee, ein Gemeindezentrum, eine Bibliothek, ein Museum über die Geschichte des Islam in Europa und eine Akademie zur Ausbildung deutschsprachiger Imame
umfassen.
ZIEM Vorstand ist der Penzberger Imam Benjamin Idriz. Die Landeshauptstadt soll für dieses Vorhaben städtische Grundstücke zur Verfügung stellen, obwohl die Penzberger Gemeinde, wie auch
der Imam, weiter im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden.
Der Bezirksvorstand hat am 17.02.2011 einstimmig gegen das Vorhaben „Zentrum für Islam in Europa – München“, kurz ZIEM genannt, gestimmt.
Gegen die Errichtung des Islam Zentrums wird angeführt:
1. An der Universität Erlangen werden islamische Religionslehrer ausgebildet. Demnächst wird dort das Zentrum für islamische Studien eingerichtet und von Bundesforschungsministerium
in den nächsten 5 Jahren mit 4 Millionen Euro gefördert. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, Imame an einer deutschen Hochschule auszubilden. Daher bleibt abzuwarten, wie
erfolgreich diese Einrichtung sein wird.
Daher ist in München ein Zentrum für die Ausbildung deutschsprachiger Imame nicht notwendig!
2. Wie Presseberichten zu entnehmen ist, sollen die Kosten für das Zentrum ca. 30 Millionen Euro betragen, gesponsert von den Vereinigten Arabischen Emiraten,
speziell Schardscha.
Diese Unterstützung wird abgelehnt, da in Schardscha die Judikative wie die Legislative von der Scharia geprägt ist, die wenig mit westlicher Wertvorstellung gemein hat. Nach
herrschender Meinung islamischer Theologen ist der Koran nicht auslegungsfähig. Auch moslemische Kreise in München befürchten, dass ein moderater Euro-Islam“ im ZIEM wegen des
sich ergebenden Fremdeinflusses keine Zukunft haben wird.
3. Verfassungsschutzbericht wird ernst genommen.
4. Wegen der prekären Wohnsituation in München sind die vorhandenen städtischen Grundstücke zügig einer Wohnbebauung zuführen. Wichtig ist, dass mittlere Einkommen
Wohnungseigentum erwerben können. Weiter besteht großer Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen, auch müssen Gewerbeflächen vorgehalten werden.
Für das Projekt ZIEM können deshalb keine städtischen Grundstücke bereitgestellt werden.
Negatives Beispiel, wie die Stadt mit bebaubaren Grundstücken umgeht, sind die drei städtischen Grundstücke am Gotzingerplatz, die über 5 Jahre für einen jetzt
gescheiterten Moscheebau kostenfrei vorgehalten wurden.
Beschluss des Bezirksvorstandes der SEN München vom 09.Februar 2012
Der Bezirksvorstand distanziert sich nochmals einstimmig vom Projekt ZIEM, das er bereits in der Resolution vom 17.Februar 2011 einstimmig ablehnte, wegen neuerlicher
Unstimmigkeiten.
Begründung:
Zu den bereits in der Resolution aufgeführten Ablehnungsgründen gegen ZIEM kommt ein neuer schwerwiegender hinzu. Wie der Presse entnommen werden kann, hat der Protagonist des Vorhabens
ZIEM, der Penzberger Imam Idriz, wegen Vortäuschens falscher Tatsachen hinsichtlich seines wissenschaftlichen Status, an Reputation verloren. Er hat kein theologisches Studium mit dem Grad eines
Magisters abgeschlossen und hat aber das Gegenteil bis vor kurzem behauptet. Er teilt, Presseberichten folgend, mit, dass er auf Grund seines Verhaltens nicht mehr dem Verein ZIEM vorstehen wird.
Das kann ein anderer machen.
Bisher wurde das Projekt ZIEM aber immer mit dem Namen des Penzberger Imams untrennbar verbunden, auch wegen seiner fragwürdigen Vision eines Europäischen Islams. Es verwundert sehr, wenn
aus der Presse entnommen werden kann, dass gewisse Kreise dennoch ZIEM für möglich halten.
Das auswärtige Amt ist wohl „per Order di Mufti“ für das Projekt ZIEM.
In der Presse vom 2.Juli war die Äußerung der Staatsministerin im Auswärtigen Amt zu lesen: „ Die Errichtung des Zentrums ist im Interesse unseres Landes“.
Der Emir aus Katar als möglichen neuen Geldgeber darf nicht verunsichert werden.
Die Senioren-Union Münchens nimmt wie folgt hierzu Stellung 5.7.2012
Es geht nicht an, dass ein großes islamisches Zentrum ohne Kenntnis vor Ort verordnet werden soll.
Das Projekt ZIEM soll eine Großmoschee, ein Gemeindezentrum, eine Bibliothek, ein Museum über die Geschichte des Islam in Europa und eine Akademie zur Ausbildung deutschsprachiger Imame umfassen.
Die Landeshauptstadt soll für dieses Vorhaben städtische Grundstücke zur Verfügung stellen.
Der Bezirksvorstand hat bereits am 17.02.2011 einstimmig gegen das Vorhaben „Zentrum für Islam in Europa – München“, kurz ZIEM genannt, gestimmt (s.0.). Nachdem der Penzberger Imam nicht mehr im
Verfassungsschutzbericht aufgeführt ist, bleibt das Zentrum weiter umstritten.
Gegen die Errichtung des Islam Zentrums wird angeführt:
1. An der Universität Erlangen werden islamische Religionslehrer ausgebildet.
Demnächst wird dort das Zentrum für islamische Studien eingerichtet. Daher ist in
München ein Zentrum für die Ausbildung deutschsprachiger Imame nicht notwendig!
2. Wie Presseberichten zu entnehmen ist, sollen die Kosten für das Zentrum ca. 30 bis 50 Millionen Euro betragen und neuerdings das Emirat Katar als Sponsor gewonnen
werden, nachdem Scharscha abgesprungen ist.
Diese Unterstützung wird abgelehnt, da in Katar die Judikative wie die Legislative von der Scharia geprägt ist, die wenig mit westlicher Wertvorstellung gemein hat. Nach
herrschender Meinung islamischer Theologen ist der Koran nicht auslegungsfähig. Auch moslemische Kreise in München befürchten, dass ein moderater „Euro-Islam“ im ZIEM
wegen des sich ergebenden Fremdeinflusses keine Zukunft haben wird. Ein solches Zentrum trägt in München nicht zur Integration bei, sondern schürt Eifersüchteleien unter den verschiedenen
muslimischen Gruppierungen.
3. Wegen der prekären Wohnsituation in München sind die vorhandenen städtischen Grundstücke zügig einer Wohnbebauung zuführen. Wichtig ist, dass
mittlere Einkommen Wohnungseigentum erwerben können. Weiter besteht großer Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen.
Für das Projekt ZIEM können deshalb keine städtischen Grundstücke bereitgestellt werden.
Negatives Beispiel, wie die Stadt mit bebaubaren Grundstücken umgeht, sind die drei städtischen Grundstücke am Gotzingerplatz, die über 5 Jahre für einen jetzt
gescheiterten Moscheebau kostenfrei vorgehalten wurden und der begünstigte Moscheeverein DITIB nicht in der Lage war, die Grunderwerbssteuer aufzubringen. Auch mußte die Planungsbehörde
einen Bebauungsplan, abgestimmt auf das geplante türkisch-islamische Zentrum, erstellen, obwohl die Behörde unter akutem Personalmangel leidet, wenn es um die Bearbeitung sonstiger Bauvorhaben
geht.
Neubaugebiete Alteneinrichtungen
Planung von Altenwohnheimen mit betreutem Wohnen und Pflegeeinrichtungen in
Neubaugebieten
Die Planungsbehörden werden beauftragt, in Neubaugebieten mit größeren Siedlungseinheiten neben der Planung von Kindergärten und Schulen auch Altenheime mit betreutem Wohnen und
Pflegeeinrichtungen in die Planung einzubeziehen.
Der Bedarf an Heimen mit betreutem Wohnen, vor allem aber mit Pflegestationen ist groß.
Wenn auf Grund der Gebrechen im Alter das Wohnen in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, wird die Unterbringung in einem Altenheim
notwendig. Wichtig ist für älteren Menschen, dass sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dies wird zum großen Teil dadurch erreicht, dass die ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung
weiter ausgebaut wird und ein Angebot an Heimen im Stadtbereich vorhanden ist. In Neubaugebieten besteht die Möglichkeit von Anfang an, Altenheime zu planen. Viele der neu Hinzugezogenen werden
nach wenigen Jahren diese Einrichtungen benötigen, die zwischenzeitlich, wegen der großen Nachfrage, Bewohnern anderer Stadtteile zur Verfügung stehen
sollen.
Notruf
Die alte Forderung der SEN nach einer einheitlichen Notrufnummer 112 ist erfüllt.
Hierzu ein kurzer Abriss, wie es war:
Es gab landesweit den Notruf 19222 und in München 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst mit Notarzt.
Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst war unter dieser Nummer zu erreichen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat neuerdings diese Nummern aufgegeben und eigene Rufnummern
eingeführt.
Für Krankheitsfälle an Wochenenden, die nur einen Hausbesuch durch einen Arzt benötigen, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst landesweit unter der Rufnummer 01805/191212 und in
München unter 551771 zu erreichen.
Leider gibt es keine gesetzlichen Grundlagen für eine gemeinsame Rufnummer.
Das Landesgesetz (Drucksache 14/9987 vom 11.07.2002) Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen Art.2 (4) Satz 1: „Die Integrierte Leitstelle kann die Vermittlung des Kassenärztlichen
Bereitschaftsdienstes übernehmen“.
Hierzu ist ein Rahmenvertrag notwendig, der aber nicht existiert, weil die KVB ihn nicht will.
Langfristig schreibt das Gesetz vor, landesweit die Notrufnummer 112 einzuführen, die es jetzt nur für München und dem Münchner Landkreis gibt.
Damit wird die landesweite Notrufnummer 19222 in 112 geändert werden.
Nach Bundesrecht § 75 SGB V hat die KVB eine ärztlichen Notdienst bereitzustellen. Mit Notdienst ist nicht der Rettungsnotdienst gemeint, sondern der ärztliche Bereitschaftsdienst, wie er von der
KVB eingerichtet wurde.
Daher hat der Bay. Landtag keine Möglichkeiten, Vorgaben zumachen. Es liegen zwar Anträge vor, die auf eine einheitliche Notrufnummer mit der KVB abzielen. Leider haben diese Anträge aber nur den
Charakter eines Appells an die KVB.
Dennoch:
Die SEN Bayern fordert eine einheitliche Notrufnummer für Feuerwehr, Notarzt und ärztlichen Bereitschaftsdienst 112.
Die gemeinsame Notruf-Nummer 112 einer integrierten Rettungsleitstelle ist ein Garant für die schnelle Erreichbarkeit von Menschen in Notsituationen, besonders von älteren Menschen. Bei
einer gemeinsamen Notrufnummer muss sichergestellt werden, dass die Notdienste und die Kassenärztliche Vereinigung Bayern, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst stellt, vertrauensvoll
zusammenarbeiten, d.h. nicht immer der Notarzt geschickt wird, wenn auch ein Hausbesuch genügt. Dieser Konsens ist auch notwendig, um die Kosten zu begrenzen. Darüber hinaus gibt es klare
Richtlinien, bei welchen Symptomen der Notarzt zum Patienten geschickt wird.
2013 Landtagswahl
Wahlerfolge der CSU
Die CSU ist die erfolgreichste Volkspartei in Europa.
Keine andere Partei in Europa hat über Jahrzehnte hinaus Politik so erfolgreich und kontinuierlich gestaltet wie die CSU
Keine andere Partei hat in Europa über Jahrzehnte Wahl für Wahl das Vertrauen und die
Zustimmung der Menschen gewinnen können. Diese Erfolge verdankt die CSU einer Politik, die immer wieder neue Herausforderungen erkennt, annimmt und bewältigt.
Wir verdanken diese Erfolge einer Politik, die stets klar und verlässlich am festen Wertefundament des christlichen Glaubens und Menschenbilds orientiert ist. Wir verdanken diese Erfolge aber
auch unserer Struktur als echte Volkspartei in Bayern, in der alle Gruppen der Gesellschaft eine politische Heimat gefunden haben: Junge und Alte, Männer und Frauen, Arbeitnehmer, Beamte und
Selbständige, Bauern und Handwerker.
Wahlen zum Bayerischen Landtag 15. September 2013
Die CSU regiert Bayern seit 1962 und so soll es auch nach dem 15. September 2013 bleiben.
Machen Sie auf unsere Kandidaten und Kandidatin aufmerksam mit der Bitte, diese in den
Wahlkreisen zu wählen und mit der Zweitstimme die CSU-Liste anzukreuzen.
Schwabing:
Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister
Moosach:
Jochim Unterländer MdL
Pasing:
Dr. Otmar Bernhard MdL
Hadern:
Georg Eisenreich MdL
Bogenhausen:
Robert Brannekämper Stadtrat
Giesing:
Andreas Lorenz MdL
Milbertshofen:
Mechthilde Wittmann Stadträtin
Ramersdorf:
Markus Blume MdL
2013 Landesversammlung Ingolstadt
Am 12. Oktober 2013 hat die Landessversammlung in Ingolstadt den neuen Landesvorstand
gewählt.
Die SEN München ist wieder mit zwei Mitgliedern im Landesvorstand vertreten, mit Frau Franziska Miroschnikoff, war langjährige Landeschriftführerin, und Dr. Reinhold Babor als stellvertretenden
Landesvorsitzenden. Der neue Landesvorsitzende Dr. Thomas Goppel MdL setzte sich in einer Kampfabstimmung gegen Jürgen Heike MdL durch.
2013 Dreiländertreffen in Friedrichshafen
Resolution
Auf dem Fundament des christlichen Menschenbildes setzen sich Österreichischer Seniorenbund, die Seniorenbewegung der Südtiroler Volkspartei, die Senioren-Union der CSU, die Senioren-Union der
CDU Thüringens und Baden-Württembergs für generationen- und sozialgerechte Politik ein und beschließen am 31. Oktober in Friedrichshafen am Bodensee folgende Resolution:
„Altersfreundliche Gesellschaft in Europa“
Europa und die europäische Idee stehen im Mittelpunkt unseres politischen Handelns. Niemals wollen wir den Blick auf Europa verlieren. Unser Tun soll die Auswirkungen auf die europäische
Gemeinschaft mit ihren Menschen berücksichtigen und die Stärkung der europäischen Idee als oberstes Ziel sehen.
Europa ist mehr als der Euro und mehr als ein Zusammenschluss zur Behebung von Finanz- und
Wirtschaftskrisen. Das sich einigende Europa ist Konsequenz und Folge verheerender Kriege und Verbrechen. Die Leidensgeschichte Europas wurde beendet durch die großartige Idee einer Grenzen
überwindenden Zusammengehörigkeit von Völkern und Menschen.
Wir wollen Europa auf dieser Basis weiter mit entwickeln.
Wir Älteren haben Entstehung und Aufbau Europas miterlebt und mitgestaltet. Den Jüngeren ist Europa politische Selbstverständlichkeit. Grenzpfähle, Schlagbäume und Passkontrollen sind ihnen
unbekannt.
Die Folgen des demographischen Wandels zwingen auf vielen Politikfeldern zum Um- und Neudenken sowie teilweise neuen Zielsetzungen.
Unsere Ziele
Beseitigung aller diskriminierenden Altersgrenzen und die demographische Entwicklung als Chance begreifen, die Potentiale des Alters stärker nutzen und die Erwerbs-, Arbeitsbedingungen und
–möglichkeiten älterer Arbeitnehmer verbessern.
Angebote lebensbegleitenden Lernens ausbauen und erweitern.
Gesicherte Altersversorgung, die nach entsprechender Lebensarbeitszeit in jedem Heimatland oberhalb der Armutsgrenze liegen muss.
Mehr familien- und generationengerechten Wohnraum, damit auch ältere Menschen möglichst lange selbständig und selbstbestimmt zu angemessenen Preisen in häuslicher Umgebung leben können. Besondere
Förderung von Programmen zu technisch unterstütztem Leben und Wohnen (Ambient Assisted Living).
Ausbau flächendeckender Gesundheits- und Ärzteversorgung sowie leistungsfähige Pflegesysteme mit Pflegeeinrichtungen, die Menschlichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit zusammenführen. Dies ist auch
als wichtiger Beitrag zur positiven Entwicklung des ländlichen Raumes in allen Regionen Europas zu begreifen und zu fördern.
„Senioren-Mitbestimmung auf allen Ebenen“
Europas Seniorinnen und Senioren bestehen heute aus zwei Generationen: die „Gewonnene Generation“ der ca. 60- bis 85jährigen sowie die Generation der Hochbetagten ab dem Alter von ungefähr 85
Jahren.
Die „Gewonnene Generation“ stellt dabei größte Gruppe für die altersübergreifende Entwicklung der Gesellschaft Europas. Sie sind heute so gesund, aktiv, mobil und produktiv wie nie zuvor in
der Geschichte. Ihre Potentiale ungenutzt zu lassen, ihre Mitwirkung in Familie und Gesellschaft oder ihre Mitbestimmung in der Politik zu verhindern, bedeutet große vergebene Chancen für die
gelungene Zukunft unseres Kontinents.
Wir treten daher den „langen Marsch der Senioren in alle Institutionen“ auch auf europäischer Ebene an. Die älteren Generationen, besonders die „Gewonnene Generation“ wollen, können und sollen
aktiv die Zukunft mitgestalten. Als gleichberechtigte Partner sollen sie selbst mitbestimmen und selbst mitarbeiten. Von den Gemeinden über die Land- und Bundestage bis hin zum Europäischen
Parlament sollen Senioren Vertreterinnen und Vertreter aus ihren eigenen Reihen nominieren. Nur so können sich Seniorinnen und Senioren Europas direkt Gehör verschaffen, um ihre legitimen
Interessen durchzusetzen.
Unsere Ziele
Für die Europawahlen 2014 wollen wir, die hier unterzeichnenden Organisationen mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten antreten.
Die Seniorenorganisationen erarbeiten ein eigenes Europaprogramm aus Seniorensicht. Neben den Zielen für eine altersgerechte Gesellschaft umfasst dieses Programm:
Das europäische Bekenntnis zur Sicherung der sozialen Systeme. Das heißt: Vorrang für 1. Säule der gesetzlichen Pensionen, zusätzliche Förderung der 2. und 3. Säule. (Dabei keine Harmonisierung
der Sozialsysteme in Europa, sondern Anheben der sozialen Standards, dort wo diese nicht dem angestrebten Niveau entsprechen.)
Die Sicherung der Krankenversorgung mit dem Ziel, gesundes aktives Altern, Gesundheitsförderung, Prävention gleichermaßen zuerst zu sichern.
Die zeitgemäße Koordination der Pflege und Betreuung.
Die bessere Kontrolle der Finanzmärkte, das effiziente Vorgehen gegen jede Lebensmittelspekulation, um erschwingliches Leben in jedem Alter zu garantieren.
Die Förderung von Sozial-Unternehmen. D.h. Decken des weiter steigenden Bedarfs an Sozialleistungen und die damit verbundene Schaffung großen Job-Potentials für junge Menschen.
Die Förderung neuer Freiwilligentätigkeit (Ehrenamt), u.a. und deren Anerkennung durch z. B. größeren Versicherungsschutz.
Der Zugang zum Breitband-Internet für alle Generationen und in allen Regionen Europas
Die Generationen-Zusammenarbeit in allen Bereichen des Lebens und der arbeitsteiligen Gesellschaft.
Wir setzen darauf, dass Europa für interessierte Ältere besser sichtbar und der notwendige Dialog entsprechend gefördert wird
Die beiden Münchner Mitglieder des Landesvorstandes Dr. Reinhold Babor und Franziska Miroschnikoff mit dem neu gewählten Landesvorsitzeenden Dr. Thomas Goppel MdL
2014 Landesversammlung Ergolding
TTIP = Freihandelsabkommen zwischen USA und EU
Antragsteller: SEN-Bezirksverband
München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die gewählten Vertreter der CSU auf Landes-, Bundes- und Europaebene setzen sich dafür ein, dass
1.die kommunale Daseinsvorsorge, also der Bereich, der von kommunalen Selbst- verwaltungsträgern herkömmlich wahrgenommen wird, (z.B. Energieversorgung,
Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Feuerwehr, Krankenhäuser, sozialer Wohnungsbau, ÖPN) von jeglichen Regelungen, die das vorgesehene
Freihandels-abkommen TTIP vorsieht oder vorsehen könnte, ausgenommen bleibt!
2.die in Deutschland durch das GG vorgesehene Aufgabenteilung, insbesondere die Länderzuständigkeiten für das Kultur- und Bildungswesen in Vorbereitung, Beschluss und Umsetzung berücksichtigt
wird.
3.die in Deutschland bestehende Rechtsordnung nicht durch Schiedsgerichtsverein- barungen, die ein Freihandelsabkommen aus ökonomischen Gründen vorsieht oder
vorsehen könnte, ausgehöhlt oder gar ersetzt werden.
4.das Bundesparlament sowie die Landesparlamente umgehend über die von den Partnern geführten Gespräche und deren Inhalte in geeigneter Form unterrichtet werden.
Begründung:
zu 1.
Die in Jahrzehnten aufgebaute und bewährte kommunale Daseinsvorsorge sollte nicht zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen werden, weil keine Verbesserungen sondern Verteuerungen zu
befürchten sind.
zu 2.
Die Standards in unserem Kultur- und Bildungswesen haben sich bewährt und unterscheiden sich gravierend von denen in den USA.
zu 3.
Eine parallele Rechtsordnung, die dazu dient, wirtschaftlichen Interessen gegenüber rechtlichen Ordnungsprinzipien wie Daten- und Verbraucherschutz Vorrang zu geben, untergräbt ohne Not soziale
Errungenschaften.
zu4.
Die derzeitige Handhabung, Verhandlungen im Geheimen zu führen, ist angesichts der Tatsache, dass vielfältige Interessen auf Bundes- und Landesebene berührt werden, unerträglich und nährt die
Vermutung, dass rein wirtschaftlichen Interessen der USA Vorrang vor öffentlich-rechtlichen Notwendigkeiten unserer sozialen Marktwirtschaft eingeräumt werden sollen und die Öffentlichkeit
vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll.
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Einführung Pflichtjahre für Ärzte
Antragsteller: SEN-Bezirksverband München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Landtagsfraktion und CSU-Landesgruppe im Bundestag setzen sich dafür ein, die Einführung von bis zu zwei Pflichtjahren für Ärzte in
unterversorgten Gebieten
durch Änderung der ärztlichen Approbationsordnung zu ermöglichen.
Auch intensivere Praktika in der hausärztlichen Versorgung sind im Studium verpflichtend einzubauen.
Eine Vergünstigung sollte wieder erwogen werden: Wer sich verpflichtet, nach der Ausbildung ein paar Jahre in Deutschland als Landarzt tätig zu sein, solle schneller zu seinem
Humanmedizin-Studienplatz kommen als bei sonst längeren Wartezeiten wegen des Numerus clausus.
Begründung:
Viele Hausärzte finden keine Nachfolger. Die Überalterung der Hausärzte wird in den kommenden Jahren zu einem massiven Ärztemangel
führen. Für Patienten bedeute dies, dass sie künftig um einiges mobiler werden müssen, was eher von Gesunden verlangt werden kann und nicht von erkrankten Senioren.
Nach vielfältigen Aussagen bilden wir nicht zu wenige Ärzte aus, sondern der Ärztemangel ergibt sich durch Konzentration auf die Ballungsgebiete. Ein Medizin-Studium kostet dem Staat im
Durchschnitt 211.000 Euro und macht deshalb geeignete Maßnahmen notwendig, die medizinische Versorgungslücke auf dem Land zu schließen.
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Ausbildungsumlage für Pflegeheime
Antragsteller: SEN-Bezirksverband München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Landtagsfraktion der CSU soll darauf hinwirken, dass Pflegeheime, die keine Pflegekräfte ausbilden und damit keine Ausbildungsumlage von den Bewohnern verlangen, sich mit einer Umlage an den Ausbildungskosten beteiligen.
Begründung:
Es handelt um erhebliche Beträge bis 180 € monatlich, die den Bewohnern in Heimen mit Ausbildung von Pflegekräften berechnet werden. Mit
einer Umlage für Heime ohne Ausbildung könnten die finanziellen Nachteile für die Bewohner in Heimen mit Ausbildung gemindert werden.
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Beseitigung der Diskriminierung der Senioren im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und im
Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien
Antragsteller:
SEN-Bezirksverband München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Der Parteitag der CSU möge beschließen:
Art. 6 (3) des Bayerischen Rundfunkgesetzes, der die Zusammensetzung des Rundfunkrates regelt, ist zu überarbeiten mit der Maßgabe, dass eine Vertretung der Senioren festgelegt wird.
Das Gleiche gilt für die Mitglieder des Medienrates gemäß Art. 13 des Bayerischen
Mediengesetzes.
Begründung:
Die Zusammensetzung des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks und des Medienrates der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien sollen
in ihrer Zusammensetzung alle wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen widerspiegeln. Eine auch nur kursorische Lektüre der entsprechenden Paragrafen lässt keine schlüssige Erledigung dieses
Grundsatzes erkennen.
Auf keinen Fall ist akzeptabel, dass in öffentlich-rechtlichen Institutionen der bayerische Jugendring vertreten ist, Senioren aber nicht einmal erwähnt werden. Dies scheint uns mit dem
Gleichheitsgebot unseres Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung nicht vereinbar. Zudem ist es in hohem Maße politisch unklug, zu übersehen, dass das durchschnittliche Alter eines
Teilnehmers beim Bayerischen Rundfunk bei 63 Jahren liegt. Allein schon aus diesem Grunde wäre es vernünftig, die Senioren an der Willensbildung in den Organen angemessen zu beteiligen. Die
CSU-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die entsprechenden Gesetzesänderungen zu bewirken.
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Sozialmigration
Antragsteller: SEN-Bezirksverband München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Der CSU-Parteivorstand, die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Sozialmigration in die EU
und innerhalb der EU in die Sozialhilfe nach Deutschland begrenzt wird. Das kann insbesondere dadurch geschehen, dassdas in der EU seit dem 1. Januar 2005 geltende „Wohnlandprinzip“ bei der
Gewährung von Sozialhilfe durch ein „Heimatlandprinzip“ ersetzt wird.
Begründung:
Erstmals seit dem 1. Januar 2011 konnten Migranten in EU-Länder und Einwohner anderer EU-Länder in Deutschland Rechtsansprüche auf ein
Daueraufenthaltsrecht und volle Sozialhilfe erwerben, wenn sie sich fünf Jahre in einem anderen EU-Land oder in Deutschland aufgehalten hatten. Diese Rechtsansprüche wurden von der EU mit Beginn
des Jahres 2005 durch das „Wohnlandprinzip“ geschaffen. Dieser sicherlich gut gemeinte Regelung wird die Sozialkassen, insbesondere in Deutschland erodieren lassen, weil „Zuwanderung in
Sozialhilfe“ einerseits „Auswanderung aus Arbeitsverhältnissen“ andererseits gegenübersteht.
Ein „Heimatlandprinzip“ einzuführen ist aus diesen u. a. Gründen dringend geboten, wonach Rechtsansprüche auf Sozialhilfe in Zukunft nur nachden Gesetzen des Heimatlandes gezahlt wird.
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Verbraucherschutz - Warenkorb
Antragsteller: SEN-Bezirksverband München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Landesgruppe der CSU im Deutschen Bundestag setzt sich für die Schaffung eines „Warenkorbes für Personen über 60 Lebensjahre“ beim Statistischen Bundesamt ein (siehe Senioren-Warenkorb Österreich).
Das Wägungsschema für den Preisindex der Lebenshaltungskosten wird auf die Bedürfnisse der Senioren abgestellt.
Begründung:
Der Antrag wird wegen seiner Wichtigkeit erneut gestellt, da dieser aus den Jahren 2010 und 2011 noch nicht umgesetzt ist.
Neben einer Vielzahl von Preisindizes, wie etwa Erzeugerpreisindex, Großhandelsindex oder Baupreisindex, fehlt der Index, der den Verbraucherbedarf
älterer Menschen erfasst, welches sich vom bisherigen Warenkorb erheblich unterscheidet.
Die Lebenshaltungskosten der älteren Generation wären dann besser zu beurteilen. Denn die Teuerungsrate hängt nicht nur davon ab, wie sich die Preise
verändern. sondern entscheidend ist auch, mit welchem Gewicht die Preisentwicklung der einzelnen Güterarten in den Verbraucherpreisindex eingeht.
Auf Grund der Altersstruktur mit hohem Rentneranteil ist ein „Senioren-Warenkorb“ hilfreich, um die Lebensumstände der älteren Generation besser zu
beurteilen.
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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter 1
Umbau statt Umzug
Antragsteller: SEN-Bezirksverband München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Die Landesgruppe der CSU im Deutschen Bundestag wird gebeten im
Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW die Gewährung von Zuschüssen für Seniorinnen und Senioren zu erhöhen, als wichtigen Beitrag zum selbständigen
Wohnen und Leben im Alter.
Begründung:
Die KfW gewährt Zuschüsse von 5% der Umbaukosten, maximal 2.500 €, d.h. bei
6.000 € Kosten 300 € Zuschuss bei 50.000 € dann 2.500 €.
Da der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zunimmt, wird der Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Zukunft deutlich steigen. Schon jetzt
sind in vielen Städten in den Wohnungsbeständen gut ein Drittel der Bewohner (Mieter oder Eigentümer) über 60 Jahre alt. Diese benötigen eine barrierereduzierte Wohnung im vertrauten Wohnumfeld.
Durch die altersgerechte Anpassung der Wohnungen kann ein Umzug in Heime vermieden werden.
Denn die meisten älteren Menschen wissen ganz genau, wo sie wohnen wollen: Zuhause! Sie sind mit ihrer Wohnung und dem Quartier, in dem sie leben,
zufrieden und möchten dort bleiben.
Der notwendige Umbau muss aber finanziert werden. Für ältere Menschen sind längere Kreditlaufzeiten ein Hindernis, um Maßnahmen für barrierefreies Wohnen
zu ergreifen. Höhere Zuschüsse könnten die Finanzierung daher im Alter erleichtern.
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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter 2
Planung in Neubaugebieten
Antragsteller:SEN-Bezirksverband München
Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Der Bay. Städte- und Gemeindetag soll sich dafür einsetzen, dass kommunale
Wohnungsgesellschaften und private Bauträger bei Neubaumaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen darauf achten, dass gerade auch im Hinblick auf die sich
ändernde Altersstruktur ausreichend barrierefreie Wohnangebote vorhanden sind.
Bereits eine Vielfalt bekannter und altersgerechter Wohnmöglichkeiten können geplant werden.
Begründung:
Die Kommunen
müssen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels einer immer älter werdenden Bevölkerung stellen und in die Planungen
einbeziehen.
Das Wohnangebot für ältere Menschen hat sich bereits in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und wird sich weiter verändern. Die Lebensstile sind
eben vielfältig. Denn der Wunsch ist, auch die dritte Lebensphase so weit wie möglich nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Gerade die kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften haben die Aufgabe, dieser Entwicklung nachzu- kommen. In Bebauungsplänen für größere Neubaugebiete sind verbindliche Planungen von Alteneinrichtungen (Altenheim
mit betreutem Wohnen, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnen, stationäre Pflegeeinrichtungen usw.) vorzugeben, wie sie für Kindergärten und Schulen üblich sind. Interessant sind auch
Wohnbaumodelle mit veränderbaren Wohnungsgrößen,
die ein weiteres Wohnen im Quartier ermöglichen, wenn die Kinder außer Haus sind oder gar der Ehepartner verstorben und die verbliebene Wohnung zu groß
geworden ist. Der Wohnungsbedarf kann so verschiedenen Lebens-Phasen angepasst werden.
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2014 Wahlaufruf Bundestagswahl
Die Senioren haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass sie
Extremismus von links wie von rechts verabscheuen, dass sie Tradition und Fortschritt zu verbinden wissen, dass sie unserem Staat im Prinzip positiv gegenüberstehen, dass sie ihre Rechte und
beinahe mehr noch ihre Pflichten kennen und bejahen.
Deswegen können die Seniorinnen und Senioren auch in diesen entscheidenden Wochen viel bewirken:
- durch ihre zahlenmäßige Bedeutung,
- durch ihre stets hohe Bereitschaft, das eigenen Stimmrecht wahrzunehmen,
-Senioren sind die Mehrheit und entscheiden die Wahlen!
Daher bittet die Senioren-Union, bei der Bundestagswahl die CSU zu wählen,
damit unsere Anliegen auch in Berlin mit dem nötigen Nachdruck vertreten werden.
Es gibt in München 4 Wahlkreise
Nachstehend finden Sie den für Ihren Wahlkreis aufgestellten Kandidaten der CSU
Wahlkreis 218 Nord
Johannes Singhammer MdB
Wahlkreis 219 Ost:
Dr. Wolfgang Stefinger
Wahlkreis 220 Süd
Dr. Peter Gauweiler MdB
Wahlkreis 221 West / Mitte
Dr. Hans-Peter Uhl MdB
Bitte kreuzen Sie mit Ihrer Zweitstimme die CSU-Liste an
2015 Landesversammlung Friedberg
Der Bezirksverband hat am 27.08.2015 die Anträge beraten . Diese werden der Landesversamlung am 10.10.2015 vorgelgegt
Altersarmut nicht
ignorieren
Der CSU- Parteitag schafft die Voraussetzung dafür, dass auch Seniorinnen und Senioren, die am Rande der Altersarmut leben oder schon von Altersarmut betroffen sind, ein Taschengeld von 140 €
zusätzlich erhalten oder eine gleichwertige Art von Unterstützung. Die Mandatsträger des Bundes- und Landtags sind ebenfalls gefordert, das Anliegen der SEN zu
unterstützen.
Begründung:
Am Rande der Altersarmut leben etwa 15% der über 65-Jährigen. Auf Dinge, die zum allgemeinen Lebensstandard gehören, muss aber aus finanziellen Gründen verzichtet werden. Auch können unerwartet
anfallende Ausgaben nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Alleinstehende Seniorinnen und Senioren am Rande der Altersarmut sind besonders betroffen, wenn es darum geht, einen Friseur aufzusuchen, besonders die Frauen, oder eine notwendige Fußpflege zu
beanspruchen oder die Zuzahlung für Medikamente zu leisten. Die Mehrwertsteuer für Medikamente liegt immer noch bei 19%, wogegen in fast allen europäischen Ländern ein geringerer Satz gilt. In
diesem Zusammenhang wird gerne darauf verwiesen, dass für Hundfutter nur 7,7% erhoben werden, für Medikamente aber 19%. Dazu kommen Telefongebühren, die kaum leistbar sind, und die
obligatorische Fernsehgebühr. Für ein Eis oder ein Stück Kuchen bleibt da nichts übrig. Nicht zu denken an ein eigenes Auto oder an eine einwöchige Urlaubsreise pro Jahr.
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Beschleunigung des Asylverfahrens
Die Landesgruppe im Bundestag wird gebeten, alle gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Schritte in die Wege zu leiten (z.B. auch Ministerium für Migration) um Abschiebungen auch
durchzuführen.
Begründung:
In der Schweiz dauern Abschiebungen von Personen ohne Asylberechtigung Tage, bei uns Jahre, wenn überhaupt.
Wenn wir heute nichts tun, haben wir nächstes Jahr statt1 Million illegaler Einwanderer bis zu 2 Millionen - eine Zahl, die die Verwaltung und die Hoheitshaushalte von Bund und Land stark
belasten werden.
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Ausgleich für Zinsverlust
Der CSU-Parteitag und die Landesgruppe im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass Sparerinnen und Sparer, die während ihres Berufslebens Rücklagen für das Alter gebildet haben, einen
angemessenen Zinsausgleich erhalten.
Begründung:
Jahrzehnte lang wurden Sparguthaben mit durchschnittlich 3% p.a. verzinst. Derzeit beträgt die Verzinsung nur noch 0,39 % p.a. Da Zinsen in dieser Höhe nicht mehr ausreichen, den Lebensunterhalt
ergänzend zur gesetzlichen Altersrente zu sichern, müssen Sparguthaben ganz oder teilweise aufgelöst werden. Das kommt einer „kalten Enteignung“ gleich.
Wenn die europäische Zentralbankpolitik mit billigem Geld schwache Volkswirtschaf-ten durch Flutung der Finanzmärkte mit billigem Geld fördern will, dann darf dies nicht einseitig auf dem Rücken
der Sparerinnen und Sparer ausgetragen werden. Innenpolitisch sollte ein finanzieller Ausgleich für den Verlust bei der Altersvorsorge geschaffen werden, was leicht fallen sollte, ist doch
Deutschland mit einer Staatsschuldenlast von 1,188 Billionen Euro auch Profiteur der niedrigen Zinsen!
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Erbschaftssteuer
Die Bayerische Staatsregierung mögen sich dafür einsetzen, die Erbschaftssteuer abzuschaffen.
Sollte dies nicht durchsetzbar sein, mögen Staatsregierung und Landesgruppe darauf hinarbeiten, die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer in die Zuständigkeit der Länder zu
überführen.
Begründung:
In verschiedenen Nachbarländern gibt es keine Erbschaftssteuer mehr. Grund dafür ist unter anderem Schutz des Eigentums und der Gleichheitsgrundsatz. Warum sollten Firmeninhaber – Erben nicht
betroffen sein, alle anderen ( z.B. Aktionäre / Private ) dagegen schon ?
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Fahrpreisermäßigung
Die CSU Landesleitung lässt von Bayerischen Städtetag und der Deutschen Bahn prüfen, in welchem Umfang eine deutliche Ermäßigung bei der Benützung des ÖPNV und der Regionalzüge möglich ist, wie
sie in Südtirol für über 70-Jährigen gewährt wird.
Begründung:
Der Südtirol Pass 65+ kann in Südtirol von ansässigen Personen beantragt werden, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Antragsteller ab 75 Jahren zahlen jährlich 20 € und können alle
öffentlichen Verkehrsmittel, auch Seilbahnen, bis Trient kostenfrei benützen. Die zwischen 70 und 75 Jahren entrichten 75 €, zwischen 65 und 69 Jahren 150 €.
Bei uns gewährt die Deutsche Bahn z.B. beim Bezug der Bahn Card 50 für Senioren den halben Preis von 100 €. Einen weiteren Nachlass gibt es nicht. Die halbierten Fahrpreise sind dann, wie auch
von allen Inhabern der Bahn Card 50 zu entrichten. Monats- oder Jahreskarten für den ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-und S-Bahn) sind zwar ermäßigt, z.B. in München die Monatskarte 45,40 € statt
55,80 € und die Jahreskarte 429 € statt 528 €, die aber bei weitem nicht den Nachlass Südtirols erreichen. Auch in anderen Kommunen sind die Ermäßigungen, nicht besser.
Unsere Seniorinnen und Senioren haben ebenfalls eine Reduzierung der Fahrpreise nach Südtiroler Vorbild verdient. Denn Mobilität bedeutet Lebensqualität auch im Alter.
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Mitgliedschaft in der SEN
In dem Antrag für den CSU-Parteitag wird verlangt, dass nach Erreichen des 60. Lebensjahr die Mitglieder automatisch zusätzlich der SEN zugeordnet werden, wobei der weitere Verbleib in der
SEN dem Mitglied überlassen ist.
Begründung:
Im § 29 (6) der CSU-Satzung steht: Aufgabe der SEN ist es auch, zu allen wichtigen Themen der Zeit Stellung zu nehmen und dabei die Lebenserfahrung der älteren Generation einzubringen.
Dieser Auftrag aus der CSU-Satzung spiegelt sich auch in unserem Motto „Erfahrung gestaltet Zukunft“ wider.
An diesem Auftrag sollten alle Mitglieder mitarbeiten können, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Auch ist bekannt, dass aus der SEN keine neuen Mandatsträger generiert werden, vielmehr wird
der junge Nachwuchs aufgebaut und bei Bedarf beraten. Denn die Lebenserfahrung hilft Fehler vermeiden. Auch wird dem Mainstream, vor allem dem linken Mainstream, nicht kritiklos
gefolgt.
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Todesfälle auf Grund von Krankenhauskeimen
( MRSA / MRE )
Die Bayerische Staatsregierung wird erneut aufgefordert die finanziellen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um in allen bayerischen Kliniken und Pflegeheimen die personellen und
sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Anzahl dort aufgetretener MRE-Fälle, sowie daraus resultierender Todesfälle erfasst werden und den Gesundheitsbehörden ehestmöglich
vorliegen.
Begründung:
Wer stationäre Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt, wird dort häufig mit bakteriellen Erregern, die gegen Antibiotika resistent sind, (MRSA und andere MRE ) angesteckt. Patienten sterben
somit an Infektionen, die sie vor Aufnahme ins Krankenhaus nicht hatten. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beziffert die Todesfallrate in Deutschland auf 40.000 Personen jährlich.
Um wirksame Maßnahmen nach dem Vorbild skandinavischer Länder umsetzen zu können, ist die Erfassung dieser Daten unerlässlich.
Die notwendige Datenerfassung scheitert in Bayern regelmäßig daran, dass die Kliniken und Altenheime aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und wegen Personalmangels die nötigen Daten nicht
bereitstellen können.
Der Schutz von Menschenleben hat aber absoluten Vorrang vor Kostenüberlegungen !
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Beseitigung der Diskriminierung der Senioren im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks
und im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien
Der Parteitag der CSU möge beschließen:
Art. 6 (3) des Bayerischen Rundfunkgesetzes, der die Zusammensetzung des Rundfunkrates regelt, ist zu überarbeiten mit der Maßgabe, dass eine Vertretung der Senioren festgelegt wird.
Das Gleiche gilt für die Mitglieder des Medienrates gemäß Art. 13 des Bayerischen Mediengesetzes.
Hierfür kann die Landesseniorenvertretung Bayern e.V. als Organisation aufgenommen werden, die Vertreter in die Aufsichtsgremien
entsendet.
Begründung:
Der Antrag von 2014 wird erneut gestellt. Denn Vielfalt und Staatsferne muss in den Aufsichtsgremien des Rundfunk- und Medienrates auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
gewährleistet sein. Daher sind die Aufsichtsgremien neu zu besetzen. Die notwendige Gesetzesänderung wird beraten.
Die Stellungnahme der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zum Antrag Nr. C 12 4 stellt im 4. Absatz fest.
„Die Aufnahme eines eigenen Vertreters der Senioren als gesellschaftliche Gruppe, beispielsweise durch ein Entsenderecht für die Landesseniorenvertretung Bayern e.V. , stellt damit grundsätzlich
eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit dar“.
Weiter im 5. Absatz:
Die gegenwärtige personelle Zusammensetzung der Gremien unter dem Blickwinkel von Alter und Geschlecht der Gremiumsmitglieder lässt aus der Sicht der CSU-Fraktion keinen vordringlichen besonderen
Handlungsbedarf zugunsten einer stärkeren Vertretung der älteren Generation erkennen, sondern eher deren Überrepräsentierung“.
Durchaus widersprüchlich ist dann die Feststellung, dass von den insgesamt 47 Mitgliedern des Rundfunkrates derzeit nur 11 Frauen angehören und zur Verbesserung der Gleichstellung ein
erheblich größerer Handlungsbedarf besteht.
Diesem Mangel kann auch mit der Entsendung einer Seniorenvertreterin aus der Landesseniorenvertretung abgeholfen werden.
Unverständlich ist auch die Begründung, warum keine eigene Seniorenvertretung notwendig ist. Hierzu die Ausführung:
„Da die Gremiumsmitglieder gesetzlich gehalten sind, die Interessen der Allgemeinheit und nicht allein des sie entsendeten Verbandes zu vertreten.......
Angehörige der älteren Generation in den Gremien derzeit nicht von einer Seniorenvertretung sondern von anderen Institutionen entsandt sind ... „
Mit diesen Ausführungen der CSU-Fraktion soll belegt werden, dass die Älteren ausreichend vertreten sind. Das mag nach Alter stimmen, aber nicht die Vertretung altersspezifischen Anliegen.
Diese können nur von einer Seniorenvertretung nachhaltig wahrgenommen werden. Wie festgestellt, gibt es ältere Vertreter anderer Gremien, die aber zuerst die Interessen ihrer Gremien vertreten –
deshalb wurden sie entsandt - und die mit den Anliegen der Seniorinnen und Senioren nicht vertraut sind.
Daher ist eine eigene Seniorenvertretung in den Aufsichtsgremien nach wie vor notwendig.
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Befreiung vom erhöhten Rundfunkbeitrag
Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass eine Änderung des Staatsvertrages mit dem Ziel erreicht wird, ältere Menschen von der Fernsehgebühr wie vor 2013 zu befreien, die
selbständig in einer Wohnung leben und glaubhaft versichern, dass sie nur Radio hören.
Falls diese Erhebungen aufwändig sind, wird allen über 75 Jährigen die Rundfunkbeitrag gänzlich erlassen.
Begründung:
Eine Vielzahl von Aktionen hat bisher keine befriedigendes Ergebnis für Ältere nur Radio-Hörer erbracht. Daher wird diese Problematik erneut angesprochen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik haben nahezu 100 % aller Haushalte zumindest ein Rundfunkempfangsgerät (TV, Radio, evtl. Handy mit Internet). Somit ist klar, dass es auch Haushalte
gibt, die nur Radio hören. Trotzdem müssen nur „Radio-Hörer“ nicht wie bisher ca. 6 € an die GEZ überweisen, sondern, wie im entsprechenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 01.01.2013
gefordert, 17,98 € überweisen.
Mittlerweile hat sogar die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgestellt, dass die Anstalten durch das neue Beitragsmodell erheblich mehr
einnehmen als erwartet. Kaum zu glauben, die Ministerkonferenz der Länder hat am 13.03.2014 beschlossen den Beitrag ab 2015 um 48 Cent zu senken auf 17,50 €. Für diese kleine Absenkung mußte
jedoch eine entsprechende Staatsvertragsänderung in die Wege geleitet werden, welche ihrerseits der Zustimmung der Länderparlamente bedarf. Welch ein Aufwand für die kaum wahrnehmbare
Beitragssenkung. Auch ist zu bemerken, dass die Rundfunkanstalten kaum noch eigenen Produktionen liefern und lieber teuer Fremdproduktionen einkaufen und damit ebenfalls die Kosten in die Höhe
treiben.
Es ist bedauerlich, dass gerade ältere Menschen zu bescheiden sind und auch keine ausreichende Lobby haben, um ihre berechtigten Anliegen auch durchzusetzen. Der neue Rundfunkbeitrag bestraft
ältere Menschen, wenn sie nur Radio hören, z.B. 75 Jahre und älter sind und in einer Wohnung leben und nicht in einem Heim. Es ist nicht vermittelbar, dass sie auch die Kosten für das öffentliche
Fernsehen mittragen müssen. Nur wer nicht mehr hört oder sieht wird von der Gebühr ausgenommen oder wer ein Sozialfall geworden ist. Diese Kriterien eines Erlasses der Gebühr reichen nicht aus.
Auch die nur Radio-Hörer sind zu entlasten.
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Keine Freigabe von Cannabis
Der CSU-Parteitag und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Legalisierung von Cannabis – mit Ausnahme der Verwendung in der Medizin – strikt zu verhindern, da es
kein Interesse der Gesellschaft, die die Folgen tragen muss, gibt.
Begründung:
Die Folgen von Cannabis-Konsum vor allem mit der heutigen wesentlich höheren Schadstoffanreicherung (THC) werden von allen seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen absolut schädlich beurteilt.
Das Interesse einer involvierten und interessierten Community darf diese rationalen Gesichtspunkte nicht überlagern.
Der Hinweis auf positive Entwicklungen durch Entkriminalisierung ist abwegig, denn das würde dann auch auf viele andere strafbewehrte Tatbestände anzuwenden sein. Staat und Gesellschaft haben mit
viel Aufwand den Konsum anderer gesundheitsgefährdender Suchtmittel wie Alkohol und Nikotin aus medizinischen Erkenntnissen erschwert mit zunehmend restriktiven Auflagen.
Es ist nicht im Interesse der Gesellschaft, Erleichterungen für einen neuen Konsumbereich von Suchtmitteln zu eröffnen.
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Tierschutz und Massentierhaltung
Der CSU-Parteitag, die CSU-Landesgruppe und die CSU-Landtagsfraktion werden aufgefordert:
1. mit gesetzlichen Vorgaben die Größenordnungen in der Massentierhaltung einschneidend zu reduzieren sowie die „massentierhaltungs-tauglichen“ Eingriffe an Tieren signifikant einzuschränken, die
dafür notwendigen Umstellungszeiträume radikal zu verkürzen und Verstöße strafrechtlich schärfer zu ahnden. Die Schlachtung von lebenden Kühen und die Lebendverwertung der Kälberföten soll
verboten werden.
2. notwendige Änderungen einzuleiten, damit als strafrechtliche Maßnahmen auch bei gegenwärtigen Vorfällen vermehrt harte Berufsverbote/Handels- und Gewerbeverbote verhängt werden können.
3. die CSU-Europagruppe aufzufordern, für diese politischen Veränderungen auch auf EU-Ebene einzutreten und sie im Rahmen der EVP-Fraktion voranzutreiben. Besonders ist mit Österreich und unseren
Partnerländern in unserer „Europa-Region“ Kooperation zu suchen.
Ausnahmegenehmigungen für das Schächten ohne Betäubung aus Tierschutzgründen nicht zu ermöglichen.
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Gewählte Seniorenvertreter in Städten
Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass die Bay. Gemeindeordnung dahin gehend geändert wird, gewählte Seniorenvertreter in Städten zur Pflicht zu
machen.
Begründung:
In vielen Städten werden Seniorenbeauftragte durch den Stadtrat ernannt. Die Bevölkerung der über 60-Jährigen kann dann nicht über ihre Vertretung entscheiden, die den Stadtrat in
seniorenspezifischen Fragen beraten soll. Ein gewähltes Gremium von Seniorenvertretern ist durch Wahl mehr legitimiert, berechtigte Anliegen vorzubringen als ein Beauftragter des Stadtrats.
In der Landeshauptstadt München wird seit Jahren ein Seniorenbeirat gewählt, der ca. 325.000 Seniorinnen und Senioren vertritt.
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Warenkorb für Senioren
Die Landesgruppe der CSU im Bundestag setzt sich dafür ein, den seit Jahren immer wieder geforderten Warenkorb vom Statistischen Bundesamt erstellen zu lassen - ein Wägungsschema für den
Preisindex der Lebenshaltungskosten, das auf die Bedürfnisse der Senioren abgestellt wird und nötigenfalls weitere Güter (bisher ca. 700) zur Beurteilung in das Schema aufgenommen
werden.
Begründung:
Werden die Güter, nach denen der Gesamtindex ermittelt wird, auf die Bedürfnisse der Senioren bezogen, ergeben sich Veränderungen, z.B. im Bereich der Gesundheit, aber auch andere Güter würden
anders gewichtet.
Auf Grund der Altersstruktur mit hohem Rentneranteil ist ein „Senioren-Warenkorb“ hilfreich, um die Lebensumstände der älteren Generation besser zu beurteilen.
Daneben gibt es bereits eine Vielzahl von Wägungsschemata für die Berechnung anderer Preisindizes, wie etwa Erzeugerpreisindex, Großhandelspreisindex oder Baupreisindex. In Österreich ist der
Warenkorb für Senioren seit langem eingeführt.
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Wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere Menschen
Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass die geplante Gesundheitsreform auch wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere Menschen berücksichtigt, dort wo Netzwerke
für die Versorgung aufgebaut werden können.
Begründung:
Die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Menschen ab 65 Jahre nimmt deutlich zu. Aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankungen sowie der damit zusammenhängenden besonderen
Behandlungsbedürftigkeit dauerten die Krankenhausaufenthalte älterer Menschen länger als die Krankenhausaufenthalte von Patientinnen und Patienten unter 65 Jahren. Die Zahl der Notfälle ist
ebenfalls höher. Auch die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) nimmt zu. Ende 2013 waren bereits 2,2 Millionen Menschen ab 65 Jahre
pflegebedürftig.
Die Blickschärfung für die Anliegen geriatrischere Patienten und die Berücksichtigung der Besonderheiten des alten Menschen in Anamnese, Betreuung und Therapie sind eine große Herausforderung.
Daher könnte die Betreuung kranker älterer Menschen in medizinisch integrierten Versorgungszentren (Hausärzte, Altersmedizin, Hospiz- und Palliativstation, Reha-Abteilungen usw.)
effizienter erfolgen.
Daher ist neben einer Pflegeoffensive um Qualität, Bündelung von Kompetenz, Stärkung der stationären Notfallversorgung durch bessere Vergütung der Notfall-Vorhaltekosten auch auf die Entwicklung
von Netzwerken Wert zu legen. Bei einer sachdienlichen Ausgestaltung solcher Netzwerke bieten Behandlungsabläufe und Synergien Vorteile, von denen alle Beteiligten profitieren: Die
niedergelassenen Ärzte, die Krankenhäuser und nicht zuletzt die Patienten. Es ist dabei wünschenswert, wenn auch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenhäusern kooperieren,
ebenso die Sozialverbände vor Ort.
2015 Gedenkstein Dank und Anerkennung
2015 Endlich am Ziel ! Gedenkort nördlich des Marstallplatzes mit Stein und Inschrift feierlich eingeweiht
Wir danken heute für den Wiederaufbau der Stadt, der Verwaltung, der Krankenhäuser und damit des Gesundheits- wesens, der Schulen und der damit geschaffenen Möglichkeiten der Schul- und Berufsausbildung. Und ganz allgemein für einen Rechtsstaat, der sozialen Marktwirtschaft und damit verbunden ein Leben in Freiheit und Sicherheit. All das sind keine Selbstverständlichkeiten und von der Aufbaugeneration hart erarbeitet. Diese Nachkriegsgeneration hat unter größten Entbehrungen, die heute gar nicht mehr vorstellbar sind, unser Gemeinwesen neu geschaffen, das in Schutt und Asche gelegte München wieder aufgebaut. Bis heute hat es aber die Landeshauptstadt München es versäumt, ja jede Aktivität wurde bis heute von der rot-grünen Rathausmehrheit verhindert, an öffentlicher Stelle ein Zeichen des Erinnerns an diese Zeit und ihre Aufbaugeneration aufzustellen